Psychologie liegt mir nicht und ich habe mich vorzeitig exmatrikuliert. Was muss ich sonst noch tun?
Im Falle einer vorzeitigen Exmatrikulation stellen Sie bitte an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, über das Prüfungsamt, einen Antrag auf Aufhebung Ihrer Prüfungspflicht. Sie bleiben sonst im schwebenden Prüfungsverfahren! Legen Sie Ihrem Antrag bitte die Exmatrikulationsbescheinigung im Original bei.