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Anerkennung von Studienleistungen

Anerkennung von außeruniversitär erworbenen Kompetenzen für den Bachelorstudiengang BuG

Bis 31.03.2018 ist es für Modulverantwortliche möglich, Anerkennungen von außeruniversitär erworbenen Kompetenzen für alle Fachsemester des Bachelorstudiengangs auszusprechen.

Ab dem WS 2018/19 gibt es ausschließlich die Möglichkeit für Studierenden im 1. Fachsemester vom Studienbeginn 01.10. bis 31.12. des gleichen Jahres Anerkennungen einzuholen. Diese müssen bis zum Ende des 1. Fachsemesters im Prüfungsamt eingegangen sein. Darüber hinaus wird es nicht möglich sein, anderweitig erworbene Kompetenzen und Leistungen anerkennen zu lassen.

 

  • Studien- oder Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines äquivalenten Studiengangs erbracht wurden, der inhaltlich dem BA - Bewegung und Gesundheit an der JLU ähnelt, können von dem jeweiligen Modulverantwortlichen für eine Prüfungsleistung im Bachelor - Studiengang anerkannt werden. Zur Vereinfachung des Procederes finden Sie im Downloadbereich dementsprechende Anerkennungsformulare. Wurde Ihnen gegebenfalls eine Äquivalenz durch einen der Modulverantwortlichen bestätigt, reichen Sie das Anerkennungsformular bitte mit den dementsprechenden Studien- bzw. Prüfungsleistungen (Originale oder beglaubigte Kopien) beim Prüfungsamt ein. Hier können die anerkannten Leistungen dann in FlexNow hinterlegt werden.

 

Beachten Sie bitte: Anrechenbare Leistungen müssen benotet sein!

 

Hochschulwechslern empfiehlt der Prüfungsausschuss die Beratung durch die Studienfachberatung in Anspruch zu nehmen!