Promotion Info deutsch
Das Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften ist für die Verwaltung der Promotionsverfahren der Fachbereiche 04 (Geschichts- und Kulturwissenschaften), 05 (Sprache, Literatur, Kultur) und 06 (Sportwissenschaft und Psychologie: nur Dr. phil.) im Auftrag des Promotionsausschusses für die geisteswissenschaftlichen Fachbereiche der JLU zuständig.
1. Annahme als Doktorandin / Doktorand
Zu Beginn des Promotionsvorhabens ist beim Promotionsausschuss ein Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand zu stellen. Diesem sind folgende Unterlagen anzufügen:
- Lebenslauf einschließlich schulischer Ausbildung
- Zeugnisse folgender Abschlüsse: Master & Bachelor, Magister oder Diplom, letzter Schulabschluss
- Sprachnachweise nach Anlage 2 der Promotionsordnung, wenn sie nicht in den Zeugnissen nachgewiesen sind
- Erklärung über weitere Abschlussprüfungen, auch wenn es keine gibt
- Erklärung, ob bereits anderweitig ein Promotionsverfahren beantragt wurde, auch wenn nicht
- Betreuungsvereinbarung mit beiden Unterschriften
Der Promotionsausschuss entscheidet drei Mal pro Jahr über die Anträge (Mai, September, Januar). Die Anträge sollten dementsprechend bis spätestens Ende April, Ende August, Ende Dezember vorliegen.
Antrag und Unterlagen müssen im Original beim Prüfungsamt Geisteswissenschaften, Frau Barbara Pfeifer, eingereicht werden. Personen, die Ihr Studium nicht an der JLU Gießen absolviert haben, müssen beglaubigte Kopien ihrer Zeugnisse einreichen oder die Originalzeugnisse persönlich vorzeigen. Dies ist jederzeit in der Sprechstunde möglich.
2. Zulassung zum Promotionsverfahren
Innerhalb etwa eines halben Jahres vor Fertigstellung der Dissertation ist es notwendig, den Antrag auf Zulassung zur Promotion zu stellen. Diesem sind folgende Unterlagen hinzuzufügen:
- die mit dem jeweiligen Dekanat abgestimmte Zusammensetzung der Prüfungskommission gemäß § 9 der Promotionsordnung
- aktualisierter Lebenslauf, ggf. mit Publikationslistesliste
- Nachweis über die Zahlung der Promotionsgebühr von 100 € (die Kontodaten erhalten Sie auf Nachfrage)
- Nachweis über mindestens zwei Semester als eingeschriebene/r Promotionsstudent/in (gilt nur für Personen, die nicht an der JLU studiert haben und/oder nicht in einem Angestelltenverhältnis mit der JLU sind/waren)
Antag und Unterlagen können per Mail bei Frau Barbara Pfeifer eingereicht werden.
Der Promotionsausschuss entscheidet drei Mal pro Jahr über die Anträge (Mai, September, Januar). Die Anträge sollten dementsprechend bis spätestens Ende April, Ende August, Ende Dezember vorliegen.
3. Abgabe der Dissertation und Abschluss des Verfahrens
Nach der Zulassung zur Promotion kann die Dissertation eingereicht werden. Es sind 6 gebundene und eine elektronische Version im Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften einzureichen.
Die Begutachtungszeit beträgt in der Regel etwa 3 bis 5 Monate. Die Gutachten sind ausschließlich im Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften einzureichen.
Nach Eingang der Gutachten werden Arbeit und Gutachten für 2 Wochen bzw. 4 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit im Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften und im beteiligten Dekanat ausgelegt. Alle professoralen Mitglieder der beteiligten Fachbereiche können Einsicht nehmen und Zusatzgutachten erstellen.
Nach Ablauf der Auslage können die Gutachten der/dem Verfasser/in zur Einsicht überlassen werden. Die Note wird erst bei der Disputation bekannt gegeben.
Nach Begutachtung und Auslagezeit muss innerhalb eines halben Jahres die Disputation erfolgen. Zeitpunkt und Ort sind durch die/den Promovierende/n mit den Mitgliedern der Prüfungskommission und dem beteiltigten Dekanat abzustimmen.
Etwa zwei Wochen vor der Disputation ist den Mitgliedern der Prüfungskommission und dem Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften ein Thesenpapier zuzusenden.
Nach erfolgreicher Disputation ist die Arbeit nach Anlage 3 der Promotionsordnung innerhalb von 2 Jahren zu veröffentlichen. Dem Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften ist in jedem Fall ein gebundenes Exemplar der fertigen Druckschrift einzureichen. Die Urkunde und damit der Titel können erst nach Veröffentlichung übergeben/verliehen werden.