Zusammenfassung Schmerzemfinden und Bewusstsein bei Tieren
Tagungsbericht 3R-Symposium am 25.04.2024
Schmerzempfinden und Bewusstsein bei Tieren
Ist das Konstrukt des pathozentrischen Tierschutzgedankes auch 2024 noch relevant?
25.04.2024, 09.00–13.30 Uhr online via Zoom
Die Erforschung des Schmerzempfindens und der Leidensfähigkeit von Tieren ist sowohl für den Tierschutz als auch gleichermaßen für die Wissenschaft von größter Bedeutung. Die Frage nach dem Bewusstsein von Tieren ist dabei eng an die jeweiligen Theorien der Ausprägungen des Schmerzempfindens gekoppelt. Trotz der zahlreichen Fortschritte in der Erforschung des Schmerzempfindens von Tieren bleiben auch aktuell noch viele Fragen und Debatten in zahlreichen Disziplinen bestehen. Um diesen Fragen zu begegnen, fand am 25.04.2024 anlässlich der Erweiterung der Arbeitsbereiche des Interdisciplinary Centre for Animal Welfare Research and 3R (ICAR3R) das 3R-Auftaktsymposium mit knapp 3000 Teilnehmenden zu Schmerzempfinden und Bewusstsein bei Tieren statt.
Die Veranstaltung begann mit einer herzlichen Begrüßung durch die geschäftsführenden Direktorin des ICAR3R, Prof. Dr. Stephanie Krämer, die die Tierschutzrelevanz des Symposiums hervorhob und die Teilnehmenden auf die vielfältigen Perspektiven aus der Neurophysiologie, Jurisprudenz, Ethik sowie der Neurobiologie einstimmte. In ihrer Begrüßungsrede zeichnete Professorin Krämer den Weg des ICAR3R nach und nutzte dafür die Metapher eines aufkeimenden Saatkornes, welches in den letzten Jahren immer weiter gedieh und nun ein starker und kräftiger Baum zum Schutze der Tiere geworden sei. Sie beschrieb, wie sich das im Jahre 2018 gegründete 3R-Zentrum um den Arbeitsbereich Tierschutz im Jahre 2024 erweitert hat und nun beide Arbeitsbereiche, 3R-Forschung und Tierschutz, unter dem Dach des neuen Zentrums Interdisciplinary Centre for Animal Welfare Research and 3R in inter- und transdisziplinärer Weise grundlagentheoretische und anwendungsorientierte Forschung, Lehre und Wissenschaftskommunikation gemeinsam vorantreiben. Nachdem Frau Prof. Krämer einen Überblick über das umfassende Programm des Zentrums gegeben hat, übernahm der stellvertretende geschäftsführende Direktor des ICAR3R, Prof. Dr. Peter Jedlicka, die Moderation des ersten Vortrages.
Der Vortrag von Prof. Dr. Andreas Draguhn mit dem Titel "The Screaming Cabbage: Welche Lebewesen können leiden?" näherte sich den Fragen zu Schmerzempfinden bei Tieren aus neurophysiologischer Sicht. Als Einstieg in die Thematik stellt Professor Draguhn die titelgebenden Studien vor, die Pflanzen ein Schmerzempfinden und Bewusstsein attestieren. Er positionierte sich zu diesen Debatten und konstatierte, dass Nervensysteme an Gehirne gebunden seien, und dementsprechend Pflanzen keine Leidensfähigkeit besäßen. Im weiteren Verlauf spricht er über die Themenkomplexe Empfindungsvermögen und Schmerz, um in einem letzten Schritt die Frage zu beantworten: Wer oder was ist leidensfähig? Prof. Draguhn zeichnete nach, dass Empfindungs- und Leidensfähigkeit ein Grund dafür sei, dass ein Lebewesen moralisch relevante Interessen habe. Er betonte, dass hierbei die Parameter Intelligenz, Komplexität oder die Ähnlichkeit zu Menschen keine geeigneten Kriterien seien, um Leidensfähigkeit zu klassifizieren. Nachdem Prof. Draguhn die Unterschiede zwischen Bewusstsein und Valenzen als reines Reagieren auf Reize skizzierte, erläuterte er die verschiedenen Ausprägungen von Bewusstsein und verdeutlichte, dass das Phänomen Bewusstsein aus neurophysiologischer Sicht auch aktuell noch nicht vollumfänglich zu erfassen sei. Dementsprechend mahnte er zur Vorsicht, vermeintliche Parameter zur Messung von Schmerzempfinden und Bewusstsein als ultimativen Maßstab für ethische Abwägungen zurate zu ziehen, auch wenn Bewusstsein bei verschiedenen Spezies qualitativ unterschiedlich ausgeprägt sei. Prof. Draguhn konstatierte, dass Schmerz als prototypische Form von Leid nie die subjektiven Komponenten ausblenden dürfe; vielmehr sollte Schmerz als komplexes physiologisches Vorgehen im Gehirn sowie als biopsychosoziales Geschehen im Individuum verstanden werden. Zum Ende des Vortrages schlussfolgerte er, dass das Bild des Tieres als biologische Maschine längst neurophysiologisch wiederlegt sei. Er erläuterte, dass bereits bei den meisten Spezies nachgewiesen wurde, dass sie das Instrumentarium besitzen, auf nozizeptive Reize zu reagieren, auch besäßen zahlreiche Spezies ein Bewusstsein. Abschließend betonte er, dass bei vielen Arten noch keine umfänglichen Forschungsergebnisse vorlägen und plädierte dafür, im Sinne des Vorsichtsprinzips, bei den kleinsten Hinweisen Leidensfähigkeit anzuerkennen und diesen Tieren dementsprechend moralisch relevante Interessen zuzuschreiben.
Im zweiten Vortrag sprach die Rechtsanwältin Jennifer Simon über die Bedeutung von Leiden und Schmerzen von Tieren im juristischen Kontext und legte ihren Fokus auf das Tierschutzgesetz. Frau Simon begann ihren Vortrag damit, dass sie einen Überblick über die rechtlichen Definitionen von Leid, Schmerzen und Schäden gab. Sie machte bereits zu Beginn ihres Vortrages deutlich, dass das Tierschutzgesetz voller unbestimmter Rechtbegriffe sei, was dementsprechend zu einem sehr großen Ermessensspielraum in der Rechtsauslegung und damit gleichzeitig zu Tierschutzproblemen führe. Besonders problematisch stelle sich in diesem Kontext die rechtliche Definition des vernünftigen Grundes dar. Auch wenn Tiere mittlerweile grundsätzlich Verfassungsrang hätten und dementsprechend bei neuen Gesetzen deren Leidensfähigkeit anerkannt werden müsse, finde dies häufig nicht statt, da der Begriff des Leidens subjektiv ausgelegt werde. Frau Simon betonte, dass bei diesen Abwägungsprozessen immer im Einzelfall und abhängig von der Tierart entschieden werden würde. Es sei damit nicht möglich, bei Prozessen im Vorfeld abzusehen, wie der Fall entschieden werden würde, da je nach personeller Zusammensetzung des Gerichtes völlig unterschiedliche Urteile gesprochen werden würden. Negativ auf eine konsistente Rechtsprechung wirke sich ebenso aus, dass das Tierschutzrecht kein Teil des Jurastudiums sei und Jurist_innen häufig keinerlei Berührung zum Tierschutzgesetz in ihrem Berufsalltag hätten. Besonders problematisch erscheine dies vor dem Hintergrund der Rechtsprechungen in Fällen mit sogenannten landwirtschaftlichen Nutztieren, da hier eine Analyse der Urteile deutlich mache, dass bei Involvierung dieser Tiergruppen Urteile besonders mild oder gar nicht gesprochen werden würden. Frau Simon plädierte deutlich dafür, dass gerade bei Tierschutzfällen, die sogenannten landwirtschaftliche Nutztiere involvieren, viel häufiger angezeigt und geklagt werden solle, um Präzedenzfälle zu schaffen. Ferner erläutert Sie, dass die Beurteilung bezüglich des Vorhandenseins von Schmerzen, Leiden oder Schäden immer durch beamtete Tierärzt_innen vorzunehmen sei. Hier habe sich jedoch immer wieder als problematisch erwiesen, dass einige Tierarten überhaupt nicht im Studium der Veterinärmedizin thematisiert werden würden und es häufig zu gänzlich unterschiedlichen Gutachten kommen würde, welche die Strafverfolgung behindern könnten. Abschließend ging Frau Simon auf die Rechtfertigungsgründe für Schmerzen, Leiden und Schäden ein und erläuterte die Problematik der rechtlichen Unbestimmtheit des „vernünftigen Grundes“. Anhand zahlreicher Beispiele zeigte sie auf, dass die vorzunehmenden Verhältnismäßigkeitsprüfungen in den meisten Fällen zu Lasten der Tiere entschieden werden würde.
Nach einer kurzen Mittagspause präsentierte Dr. Judith Benz-Schwarzburg ihre Forschung mit dem Titel "Mehr als nur leidensfähig: „Was uns empathische Ratten und fürsorgliche Kühe über die Grenzen unserer Forschungsethik sagen". Sie begann ihren Vortrag, indem sie die Identität des Menschen als eine Abgrenzungsgeschichte zum Tier nachzeichnete. Während verschiedene Philosophen jeweils unterschiedliche Attribute dem Menschen zu und den Tieren abgesprochen hätten, seien sich die meisten jedoch darin einig, dass Tieren eine gewisse Form von Leidensfähigkeit unterstellt werden könne. Trotz dieser Erkenntnis, so betonte Frau Dr. Benz-Schwarzburg, werden leidensfähigen Tieren Dinge angetan, die leidensfähigen Menschen nicht angetan werden dürften. Dies bedeute, dass die „Einzigartigkeit“ des Menschen auf andere Ebenen verschoben würden, denn die Leidensfähigkeiten sei eben nicht einzig dem Menschen vorbehalten. Vor diesem Hintergrund stellte sie die Frage, ob man in Anbetracht der aktuellen biologischen und philosophischen Forschung Tiere weiterhin lediglich hinsichtlich ihrer Leidensfähigkeit charakterisieren solle. Auch stellte sie zur Diskussion, welche ethischen Implikationen es haben könnte, wenn wir Tieren mehr als reine Leidensfähigkeit attestierten. Im weiteren Verlauf ihres Vortrages erläuterte Frau Dr. Benz Schwarzburg anhand zahlreicher empirischer Studien, dass verschiedene Parameter wie unter anderem Sprache, Empathie, Fürsorge, altruistisches Helfen und Trauer auch bei Tieren nachgewiesen worden seien. Diese Studien zeigten, so Frau Dr. Benz-Schwarzburg, dass Tiere zu mehr als einer reinen Leidensfähigkeit fähig seien. Ethisch bedeute dies, dass Tieren auch über die Schmerzwahrnehmung hinaus durch Menschen auf weiteren Ebenen geschädigt werden könnten. Während die klassische Welfare Ethik sich schwerpunktmäßig auf die Vermeidung von physischem Schmerz beziehe, würde hier Schaden ausgeblendet werde, der sich eher auf soziale und emotionale Erlebniszustände der Tiere beziehe. Hierzu könne man auch die Objektifizierung und Instrumentalisierung von Tieren sowie das Lächerlichmachen wie beispielsweise bei Tierschauen zählen. Um diesen weiteren Dimensionen zu begegnen, schlug Frau Dr. Benz-Schwarzburg den Care Ethik Ansatz als Kritik an den traditionellen Moraltheorien vor, welcher für relationale, gefühlsbasierte Entscheidungen und für die Moral als eine Antwort auf Abhängigkeit plädiere. Im Anschluss zeigte Frau Dr. Benz-Schwarzburg die ethischen Implikationen auf, die sich aus der Fürsorge- und Empathiefähigkeit von Tieren ergäben. So könnten Tiere über ihre Schmerzfähigkeit hinaus auf weiteren Ebenen geschädigt werden, indem sie u.a. durch Tierversuche als moralische Subjekte zerstört würden oder indem durch Zucht, Selektion oder Jagd die familiären oder sozialen Beziehungen unterbrochen würden. Auch indem Tieren durch instabile Gruppenzusammensetzungen moralisch relevante Beziehungen geraubt werden würden, könne eine solche Schädigung entstehen. Abschließend plädierte Frau Dr. Benz-Schwarzburg dafür, dass die Befunde der ständig voranschreitenden Kognitionsforschung ernst genommen werden müssten und uns dazu auffordern sollten, komplexere Abwägungen über Welfare hinaus vorzunehmen, welche einen Fokus auch auf psychisches Leiden und die daraus entstehenden Langzeitfolgen erforderten.
PD Dr. Thomas Fenzl schloss das Symposium mit seinem Vortrag über "Neurophysiologische Korrelate der Schmerzwahrnehmung im EEG von Hühnerembryonen" ab, welcher sich der Forschungsfrage widmete, ab welchem Zeitpunkt in der 21-tägigen Entwicklung der Hühnerembryonen Schmerzempfinden nachgewiesen werden kann. Nach der Vorstellung des neurobiologischen Labors, in welchem die Arbeitsgruppe um PD Dr. Fenzl tätig ist, erläuterte er die Relevanz des vorgestellten Forschungsprojektes. Der Fokus des Projektes liege so vor allen Dingen darauf, dass eine Schmerzempfindung der männlichen Hühnerembryonen ausgeschlossen werden könne, wenn diese im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung getötet werden. Die Ergebnisse der Studie sollen zudem direkt in gesetzgebende Prozesse eingebunden werden können. Um sich dieser Frage zu nähern, gab PD Dr. Fenzl einen Überblick über die neurophysiologischen Prozesse, die vorhanden sein müssen, damit Schmerz wahrgenommen werden kann und erklärte die Unterschiede zwischen Nozizeption und Schmerz. Er führte aus, wie durch die elektrophysiologische Messung von Aktionspotentialen und EEGs untersucht werden könne, ob es sich um eine tatsächliche Schmerzwahrnehmung handele, oder leidglich Reize verarbeitet würden. PD Prof. Dr. Fenzl stellte die EEGs der Hühnerembryonen während unterschiedlicher Tage der Bebrütung vor, und konstatierte, dass ab Tag 13 ein physiologisches EEG messbar und die gemessenen Werte beim geschlüpften Hühnerküken an Tag 21 dem humanen EEG sehr ähnlich seien. Er beschrieb die eingesetzten Schmerzstimuli sowie das Vorgehen zur Auswertung, um den Schmerreiz im EEG sichtbar zu machen. Abschließend stellte PD Dr. Fenzl die Ergebnisse der Studie vor, welche zeigten, dass kardiovaskuläre Reaktionen auf einen mechanischen Reiz signifikant ab Bebrütungstag 16 auftraten, bei Einzeltieren auch ab Bebrütungstag 15. Bezüglich der EEG-Analyse sei eine physiologische neuronale Aktivität des Gehirns bereits ab Bebrütungstag 13 messbar. Dies ließe die Schlussfolgerung zu, dass die Fähigkeit zur Reizweiterleitung, bzw. die Fähigkeit, aversive Sinneserlebnisse als Schmerzen zu empfinden, schon ab dem 13 Bebrütungstag potentiell vorhanden sei.
Die riesige Resonanz für das Thema schlug sich bei den knapp 3000 Teilnehmenden auch auf die Beteiligung an den Diskussionen nach jedem Vortrag nieder. Der Austausch war äußerst lebhaft und zeugte von großem Interesse der Teilnehmenden an den behandelten Themen. Die Vielfalt der Fachgebiete und Perspektiven regte bei den Teilnehmenden ein kritisches Neukonzipieren der komplexen Fragen hinsichtlich Bewusstsein und Schmerzempfinden bei Tieren an, denen sich die Forschung hinsichtlich des Tierschutzes stellen muss.