Allgemeine Hinweise zur Vergabe von QSL-Mitteln am ZfL
Das Vergabeverfahren der dezentralen QSL-Mittel ist durch die Mittelvergabesatzung der JLU geregelt. § 6 der Ordnung regelt, dass die dezentrale Vergabekommission des ZfL dem Präsidium Vorschläge zur Verwendung der Mittel gemeinsam mit einer Stellungnahme des ZfL-Direktoriums unterbreitet. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht diese Kommission aus:
- der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer des ZfL als Vorsitzende oder Vorsitzenden mit beratender Stimme
- einer oder einem vom Direktorium benannten Studiendekanin oder Studiendekan, die oder der dem ZfL angehören soll
- zwei vom Direktorium benannten Professorinnen oder Professoren, die zugleich Direktorinnen oder Direktoren des ZfL sein sollen
- einer oder einem vom Direktorium für zwei Jahre benannten wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter, die oder der in einem Fachbereich der Lehramtsausbildung tätig ist
- einer oder einem vom Direktorium für zwei Jahre benannten technisch-administrativen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter, die oder der in einem Fachbereich der Lehramtsausbildung tätig ist
- fünf von den studentischen Mitgliedern im Senat für jeweils ein Jahr benannten studentischen Mitgliedern, die keine Mitglieder des Senats sein müssen, aber einem Fachbereich der Lehramtsausbildung angehören sollen.
Anträge für das dezentrale QSL-Budget können von jedem Mitglied der lehrerbildenden Fachbereiche gestellt und an Renate Becker(renate.becker) geschickt werden. Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Antragsformular und den Finanzierungsplan (siehe unten). Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Renate Becker gerne zur Verfügung.
Ausschreibung der dezentralen QSL-Mittel des ZfL
Die Ausschreibung der QSLd-Mittel des ZfL finden Sie hier.
Hinweise zum QSLd-Antragsverfahren des ZfL
Kriterienkatalog QSL
Antragsformular QSLd-Mittel des ZfL
Finanzierungsplan QSL
Formular Zwischen- bzw. Abschlussbericht für QSL-Projekte
Nähere Informationen der Stabsabteilung Lehre