Bewerbung für ein Lehramtsstudium
Auf dieser Seite finden Sie zentrale Informationen zur Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge L1, L2, L3 und L5 an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Fristen, Zugangsvoraussetzungen, erforderliche Nachweise und mögliche Besonderheiten Ihrer Fächerkombination.
Allgemeine Informationen zum Bewerbungsprozess (z. B. zu den Bewerbungsfristen) erhalten Sie hier.
Nähere Informationen zum Lehramt an beruflichen Schulen, d. h. dem konsekutiven Studienangebot Berufliche und Betriebliche Bildung (BBB) mit den Abschlüssen Bachelor/Master of Education, finden Sie hier.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten?
Für die Bewerbung in einen Lehramtsstudiengang gelten die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der JLU. Je nach Lehramt und Unterrichtsfach können zusätzlich besondere Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel Sprachkenntnisse (z. B. Englisch), Eignungsprüfungen (z. B. Kunst und Musik) oder weitere fachbezogene Voraussetzungen.
Die zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich teilweise zwischen den Lehramtsstudiengängen. Klicken Sie daher auf den entsprechenden Lehramtsstudiengang, um mehr über die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen bei der Bewerbung zu erfahren, die mit Studienstart ab dem Wintersemester 2023/24 gelten:
- Lehramt an Grundschulen (L1)
- Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2)
- Lehramt an Gymnasien (L3)
- Lehramt für Förderpädagogik (L5)
Welche Fächerkombinationen sind möglich?
An der JLU sind in den Lehramtsstudiengängen zahlreiche Fächerkombinationen möglich, nur für wenige Kombinationen gelten Einschränkungen.
Die JLU arbeitet in den Lehramtsstudiengängen mit einem System sogenannter geschützter Zeiten. Dieses System soll sicherstellen, dass sich verpflichtende Lehrveranstaltungen der gewählten Unterrichtsfächer möglichst wenig überschneiden.
Bei einigen selten gewählten Fächerkombinationen kann es dennoch zu Überschneidungen kommen. Diese Kombinationen sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen, werden aber nicht empfohlen, da die JLU in diesen Fällen die Einhaltung der Regelstudienzeit nicht gewährleisten kann. Eine Übersicht dieser Kombinationen finden Sie jeweils auf den Infoseiten der Lehramtsstudiengänge unter der Überschrift „Studieninhalte“.
Darüber hinaus gibt es Fächerkombinationen, die ab Studienbeginn im Wintersemester 2023/24 nicht zulässig sind:
- Evangelische Religion / Katholische Religion in L2 und L3
- Evangelische Religion / Ethik in L2
- Katholische Religion / Ethik in L2
- Kunst / Musik in L3
Bitte prüfen Sie daher vor der Bewerbung sorgfältig, ob Ihre gewünschte Fächerkombination möglich ist.
Wie bewerbe ich mich über das Bewerbungsportal?
Die Bewerbung für ein Lehramtsstudium erfolgt über das Bewerbungsportal der JLU. Allgemeine Informationen zum Bewerbungsprozess, zu Fristen, Unterlagen und zum Bewerbungsportal finden Sie hier.
Grundsätzlich gilt:
- Zu einem Wintersemester können Sie sich in den Lehramtsstudiengängen in der Regel nur für ungerade Fachsemester bewerben.
- Zu einem Sommersemester können Sie sich in der Regel nur für gerade Fachsemester bewerben.
Im Bewerbungsportal ist für das Lehramt nur noch die Struktur der neuen Lehramtsordnung ab Wintersemester 2023/24 abgebildet.
Wenn Sie sich für das 1. Fachsemester eines Lehramtsstudiengangs bewerben, erfolgt die Bewerbung regulär über das Bewerbungsportal der JLU. Bei einer Bewerbung für das 1. Fachsemester studieren Sie in der Regel nach der neuen Lehramtsordnung ab Wintersemester 2023/24.
Bitte beachten Sie vor der Bewerbung insbesondere: die Bewerbungsfristen, mögliche Zulassungsbeschränkungen, erforderliche Sprachnachweise, Eignungsprüfungen in bestimmten Fächern und mögliche Kombinationsausschlüsse.
Wenn Sie sich in ein höheres Fachsemester bewerben möchten, benötigen Sie eine Anerkennung bzw. Semestereinstufung durch die Hessische Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Gießen. Eine detaillierte Darstellung über den Prozess der Anerkennung finden Sie hier.
Diese Semestereinstufung ist erforderlich, damit geprüft werden kann, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden und nach welcher Studien- und Prüfungsordnung Sie eingeschrieben werden.
Wann muss die Semestereinstufung hochgeladen werden?
Für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist die amtliche Semestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie erforderlich.
- Bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen muss die Semestereinstufung bereits mit der Bewerbung hochgeladen werden.
- Bei zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern kann die Anerkennung bis zu einem festgelegten Stichtag nachgereicht werden.
Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Fristen.
Bei der Bewerbung über das Bewerbungsportal in ein höheres Fachsemester sind einige Punkte für Sie zu beachten.
Neue und alte Lehramtsordnung
Im Bewerbungsportal ist für das Lehramt nur noch die Struktur der neuen Lehramtsordnung ab Wintersemester 2023/24 abgebildet.
- Bei einer Bewerbung zum Wintersemester 2026/27 studieren Sie in der Regel nach dieser neuen Lehramtsordnung.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester aber auch eine Einschreibung nach den Anlagen der alten Studien- und Prüfungsordnung bis Sommersemester 2023 erfolgen.
Die Entscheidung darüber trifft das Studierendensekretariat auf Grundlage Ihrer Unterlagen und der Semestereinstufung. Die alte Studien- und Prüfungsordnung gilt für Sie, wenn Sie sich nach erfolgter Semestereinstufung in Ihrem gesamten Studiengang oder in einem Teil Ihres Studiums mindestens für das 9. Fachsemester bewerben und einschreiben.
Wenn die Angaben im Bewerbungsportal nicht passen
Da im Bewerbungsportal nur die Struktur der neuen Lehramtsordnung angezeigt wird, kann es zu Abweichungen kommen. Das betrifft zum Beispiel Bewerbungen nach der alten Ordnung oder Änderungen im bisherigen Studiengang, etwa einen Fachwechsel. Bitte geben Sie in diesem Fall im Bewerbungsprozess an, wo die Darstellung im Portal von Ihrer tatsächlichen Semestereinstufung oder Ihrem Studienverlauf abweicht.
- Wenn Sie noch nicht an der JLU studieren, nutzen Sie dafür die Kommentarfelder im Dokumentenupload des Online-Immatrikulationsformulars. Dort können Sie zum Beispiel das korrekte Fachsemester angeben, das aus Ihrem Anerkennungsbescheid hervorgeht. Bitte beachten Sie: Die Kommentarfelder müssen aktiv angeklickt werden.
- Wenn Sie bereits an der JLU immatrikuliert sind oder waren, laden Sie bitte zusätzlich ein handschriftlich ausgefülltes PDF-Dokument an der Stelle hoch, die für das Anrechnungsdokument vorgesehen ist. Darin können Sie wichtige Hinweise zu Ihrer Bewerbung notieren. Alternativ können Sie entsprechende Hinweise auch bei der Frage zum Doppelstudium eintragen.
Das Studierendensekretariat prüft Ihre Angaben und hinterlegt die für Sie geltende Ordnung. Bei Bedarf erfolgt die Prüfung mit Unterstützung des ZfL.
Besonderheit bei L1
Beim Studiengang Lehramt an Grundschulen (L1) gibt es im Bewerbungsportal die Auswahl von Kurzfach und Langfach. Wenn Sie sich nach der alten Studien- und Prüfungsordnung bis Sommersemester 2023 bewerben, müssen Sie Ihre drei Fächer zwar in diese Struktur eintragen. Die Unterscheidung zwischen Kurzfach und Langfach können Sie in diesem Fall aber ignorieren, da sie technisch erforderlich ist, für die alte Ordnung jedoch keine inhaltliche Bedeutung hat. Für Bewerberinnen und Bewerber im Studiengang L1 ist außerdem immer die Semestereinstufung in den Grund-/Bildungswissenschaften maßgeblich für das Zulassungsverfahren.
Wie erfahre ich, nach welcher Ordnung ich eingeschrieben wurde?
Nach Ihrer Ein- oder Umschreibung finden Sie im Studierendenportal eine Angabe zur PO-Version. PO steht für Prüfungsordnungsversion. Die Angabe PO 0 steht für die alte Studien- und Prüfungsordnung bis WiSe 2023/24. Im Prüfungsverwaltungssystem Flexnow finden Sie ebenfalls einen entsprechenden Hinweis.
Die neue Lehramtsordnung ab WiSe 2023/24 erscheint dort als „Lehramtsordnung ab WS 23/24“. Andere Bezeichnungen wie „modularisiert“, „modularisiert ab WS 13/14“ oder „modularisiert neu“ stehen für frühere Studien- und Prüfungsordnungen vor WiSe 2023/24.
Wenn Sie nicht sicher sind, nach welcher Ordnung Sie studieren, fragen Sie gerne im Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge des ZfL nach.
Was sind Erweiterungs- und Zusatzprüfungen und wie bewerbe ich mich dafür?
Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem bisherigen Lehramtsstudium ein weiteres Fach oder eine Lehrbefähigung für ein weiteres Lehramt erwerben möchten, finden Sie hier Informationen zum Studium und zur Bewerbung für die Vorbereitung auf eine Erweiterungs- oder Zusatzprüfung.
Mit einer Erweiterungsprüfung kann die Lehrbefähigung in einem oder mehreren weiteren Unterrichtsfächern bzw. Fachrichtungen innerhalb desselben Lehramts erworben werden, in dem bereits die Erste Staatsprüfung abgelegt wurde. Die Erweiterungsprüfung kann frühestens ein halbes Jahr nach der Ersten Staatsprüfung abgelegt werden. Sie hat keinen Einfluss auf die Note der Ersten Staatsprüfung; das Erweiterungsfach wird jedoch beim Einstellungsverfahren in den Schuldienst berücksichtigt.
Bewerbung und Einschreibung
Voraussetzung für eine Erweiterungsprüfung ist, dass das entsprechende Fach bzw. die Fachrichtung zuvor studiert wurde. Das Studium zur Vorbereitung auf die Erweiterungsprüfung kann nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung aufgenommen werden. Mit wenigen Ausnahmen können grundständig Lehramtsstudierende an der JLU ein Erweiterungsfach auch bereits parallel zu ihrem regulären Lehramtsstudium studieren.
- Wenn Sie nach der Ersten Staatsprüfung bzw. nach dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“ mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung beginnen möchten, bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist für ein Wintersemester für das Abschlussziel „Erweiterungsprüfung für das Lehramt an …“.
- Wenn Sie bereits einen Lehramtsstudiengang (L1, L2, L3, L5) an der JLU studieren und parallel zu Ihrem grundständigen Lehramtsstudium mit einem Erweiterungsfach beginnen möchten, bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungs- und Einschreibefrist für ein Wintersemester für das Sonderabschlussziel „Zusatzprüfung oder weiteres Fach Lehramt an … ohne vorangegangenen Abschluss“.
Wenn Sie das Erweiterungsfach bereits parallel zu Ihrem Lehramtsstudium begonnen haben, muss nach Erwerb der Ersten Staatsprüfung der Abschluss für dieses Studium geändert werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Studierendensekretariat.
Nach welcher Ordnung studiere ich das Erweiterungsfach?
Beginnen Sie das Erweiterungsfach parallel zu Ihrem grundständigen Lehramtsstudium, studieren Sie es nach derselben Studien- und Prüfungsordnung wie Ihren grundständigen Lehramtsstudiengang. Bei der Bewerbung wird hierfür nicht gesondert differenziert; die entsprechende Zuordnung erfolgt bei der Bearbeitung Ihrer Unterlagen durch das Studierendensekretariat.
Beginnen Sie das Studium zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung erst nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung, wird das Erweiterungsfach nach der neuen Ordnung ab WiSe 2023/24 studiert.
Besonderheiten bei einzelnen Fächern und Studiengängen
- Sport: Studierende aller Lehramtsstudiengänge können seit dem Sommersemester 2022 Studienleistungen zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung im Fach Sport nicht parallel zum grundständigen Studium erwerben. Dies ist erst nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung möglich.
- Lehramt an Grundschulen mit Islamischer Religion/Islamunterricht bzw. Ethik: Bei diesen Studiengängen handelt es sich um grundständige Studiengänge mit einer geschützten Fächerkombination. Studienleistungen zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung in Islamischer Religion bzw. Ethik können frühestens nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen erworben werden.
- Studierende der grundständigen Studiengänge „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion/Islamunterricht“ bzw. „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik“ können auch andere an der JLU angebotene Erweiterungsfächer des Grundschullehramts nicht parallel zum grundständigen Studium, sondern erst nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung studieren.
- Berufliche und Betriebliche Bildung: Studierende dieser Studiengänge können erst nach Abschluss des Masterstudiengangs mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung beginnen.
Hinweise zum Studium
- Bei einem parallel zum grundständigen Lehramtsstudium absolvierten Erweiterungsfach kann es zu Lehrveranstaltungsüberschneidungen kommen. Ein Abschluss in Regelstudienzeit kann daher nicht gewährleistet werden.
- In der Ersten Staatsprüfung werden Sie ausschließlich in den Fächern Ihres regulären grundständigen Lehramtsstudiengangs geprüft. Auch die Schulpraktischen Studien bzw. das Praxissemester sowie die Wissenschaftliche Hausarbeit dürfen nur in Fächern absolviert bzw. geschrieben werden, die Bestandteile der Ersten Staatsprüfung sind.
- Für L1-Studierende, die ihr Lehramtsstudium ab dem Wintersemester 2023/24 aufgenommen haben, gilt bis zur endgültigen Klärung durch das ZfL vorläufig: Erweiterungsfächer werden als Kurzfächer studiert.
- Wenn Sie im Laufe Ihres Studiums entscheiden, im bisherigen Erweiterungsfach stattdessen die Erste Staatsprüfung absolvieren zu wollen, müssen Sie den entsprechenden Wechsel fristgerecht über das Bewerbungs- und Einschreibeportal GUDE beantragen. Gegebenenfalls ist hierfür eine Semesteranerkennung erforderlich.
Mit einer Zusatzprüfung kann eine Unterrichtsbefähigung für ein weiteres Lehramt erworben werden. Die Zusatzprüfung selbst kann erst nach bestandener Zweiter Staatsprüfung, also nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes, abgelegt werden. Für die Zulassung müssen zuvor die jeweils erforderlichen zusätzlichen Studienleistungen erbracht werden.
Zum Lehramt an beruflichen Schulen und zum Lehramt an Gymnasien sind keine Zusatzprüfungen möglich.
Nach welcher Ordnung studiere ich für eine Zusatzprüfung?
Sofern das Studium zur Vorbereitung auf die jeweilige Zusatzprüfung bereits parallel zum grundständigen Lehramtsstudium aufgenommen werden kann, studieren Sie nach derselben Studien- und Prüfungsordnung wie in Ihrem grundständigen Lehramtsstudium. Bei der Bewerbung wird hierfür nicht gesondert differenziert; die entsprechende Zuordnung erfolgt bei der Bearbeitung Ihrer Unterlagen durch das Studierendensekretariat.
Beginnen Sie ein Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung erst nach Abschluss der Zweiten Staatsprüfung neu, gilt die neue Ordnung ab WiSe 2023/24.
Einschreibung in ein höheres Fachsemester:
Wenn Sie in einem der für die Zusatzprüfung zu studierenden Anteile in ein höheres Fachsemester eingeschrieben werden möchten, benötigen Sie eine Anerkennung bzw. Semestereinstufung durch die Hessische Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Gießen.
Zusatzprüfung zum Lehramt an Grundschulen
Die Zusatzprüfung zum Lehramt an Grundschulen (L1) umfasst die Didaktik der Grundschule sowie die Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik und ein weiteres Unterrichtsfach nach Wahl.
Das Studium zur Vorbereitung auf diese Zusatzprüfung kann frühestens nach abgeschlossener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen, das Lehramt an Gymnasien oder das Lehramt für Förderpädagogik bzw. nach dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“ aufgenommen werden.
Für die Aufnahme des Studiums bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungs- und Einschreibefrist für ein Wintersemester für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen nach vorangegangenem Abschluss“.
Bitte beachten Sie bei der Einschreibung: Teilen Sie dem Studierendensekretariat im Rahmen Ihrer Bewerbung bzw. der Beantragung der Immatrikulation alle zu studierenden Anteile mit der jeweiligen Semesterangabe mit: Deutsch, Mathematik, drittes Unterrichtsfach und Didaktik der Grundschule.
Zusatzprüfung zum Lehramt an Haupt- und Realschulen
Die Zusatzprüfung zum Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) wird grundsätzlich in einem Unterrichtsfach abgelegt. Studierende bzw. Absolventinnen und Absolventen des Lehramts an Grundschulen müssen die Zusatzprüfung in zwei Unterrichtsfächern ablegen.
Das Studium zur Vorbereitung auf diese Zusatzprüfung kann nach abgeschlossener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Gymnasien oder das Lehramt für Förderpädagogik bzw. nach dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“ aufgenommen werden.
Wenn Sie nach der Ersten Staatsprüfung bzw. nach dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“ mit dem Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen beginnen möchten, bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungs- und Einschreibefrist für ein Wintersemester für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen nach vorangegangenem Abschluss“.
Wenn Sie bereits einen Lehramtsstudiengang L1, L3 oder L5 an der JLU studieren, können Sie das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen grundsätzlich bereits parallel zum grundständigen Lehramtsstudium aufnehmen.
In diesem Fall bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungs- und Einschreibefrist für ein Wintersemester für das Sonderabschlussziel „Zusatzprüfung oder weiteres Fach Lehramt an Haupt- und Realschulen ohne vorangegangenen Abschluss“.
Für Studierende des Lehramts an Grundschulen gilt: Zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung müssen zwei Unterrichtsfächer für das Lehramt an Haupt- und Realschulen studiert werden. Bitte teilen Sie dem Studierendensekretariat beide Fächer mit der jeweiligen Semesterangabe im Rahmen der Bewerbung und Beantragung der Immatrikulation mit.
Wenn Sie das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung bereits parallel begonnen haben, muss nach Erwerb der Ersten Staatsprüfung der Abschluss geändert werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Studierendensekretariat.
Bitte beachten Sie: Bei einem parallelen Studium kann es zu Lehrveranstaltungsüberschneidungen kommen. Ein Abschluss in Regelstudienzeit kann nicht gewährleistet werden. Im Fach Sport können Lehramtsstudierende der Studiengänge L1, L3 und L5 seit dem Sommersemester 2022 Studienleistungen zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen nicht parallel zum grundständigen Studium, sondern erst nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung erwerben.
Zusatzprüfung zum Lehramt für Förderpädagogik
Die Zusatzprüfung zum Lehramt für Förderpädagogik (L5) umfasst Prüfungen in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie eine diagnostische Hausarbeit. Bei einem vorherigen Studium des Lehramts an Grundschulen ist in der Regel zusätzlich eine Prüfung in einem Fach für die Sekundarstufe I erforderlich.
Das Studium zur Vorbereitung auf diese Zusatzprüfung kann frühestens nach abgeschlossener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Haupt- und Realschulen oder das Lehramt an Gymnasien bzw. nach dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“ aufgenommen werden.
Für die Aufnahme des Studiums bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist für ein Wintersemester für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt für Förderpädagogik nach vorangegangenem Abschluss“.
Bitte beachten Sie bei der Einschreibung: Unter diesem Abschluss kann im Formular nur ein Fach bzw. eine Fachrichtung eingetragen werden. Tragen Sie dort zunächst eine sonderpädagogische Fachrichtung ein und teilen Sie dem Studierendensekretariat im Rahmen der Beantragung der Immatrikulation alle zu studierenden Anteile mit der jeweiligen Semesterangabe mit: 1. sonderpädagogische Fachrichtung, 2. sonderpädagogische Fachrichtung und Allgemeine Heil- und Sonderpädagogik / Förderpädagogik.
Absolventinnen und Absolventen des Lehramts an Grundschulen müssen in der Regel zusätzlich ein Unterrichtsfach des Lehramts für Förderpädagogik studieren, um die Lehrbefähigung für ein Fach der Sekundarstufe I zu erwerben. Bitte teilen Sie dieses Unterrichtsfach mit der entsprechenden Semesterangabe im Rahmen der Beantragung der Immatrikulation bzw. Einschreibung ebenfalls dem Studierendensekretariat mit.
Das Curriculum für das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt für Förderpädagogik finden Sie:
Für die alte Ordnung klicken Sie hier.
Für die neue Ordnung klicken Sie hier.