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Phasen der Promotion

Phasen der Promotion

Wenn Sie alle formalen Schritte absolviert haben und zur Promotion zugelassen sind, sollten Sie sich auf die Durchführung Ihrer Promotion konzentrieren. Am Ende Ihrer Dissertation kommen aber weitere Verfahrensschritte auf Sie zu:

 

  • Suche und Festlegung einer Zweitgutachterin/ eines Zweitgutachters: zweite Professorin/habilitierten Dozentin bzw. einen zweiten Professor/ habilitierten Dozent, die/der Ihre Doktorarbeit unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten begutachtet; wenn möglich frühzeitige Hinzuziehung bei Projektarbeit

  • Abgabe der Arbeit (für genaue Anforderungen > Promotionsordnung / Informationen des Prüfungsamtes

  • Begutachtung der Dissertation durch Erst- und Zweitgutachterin/-gutachter – darin ist jeweils ein Notenvorschlag enthalten und die Empfehlung, ob die Dissertation angenommen wird.

  • Auslage der Dissertation durch das Akademische Prüfungsamt uni-intern

  • Terminabsprache für die Disputation durch die/den Promovierende/n

  • Mitteilung des Termins/ Raumes an das Akademische Prüfungsamt

  • Versendung des Thesenpapiers der Disputation an das Akademische Prüfungsamt

  • Disputation

Das Promotionsverfahren gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die Dissertation veröffentlicht worden ist. Die Veröffentlichung hat innerhalb von zwei Jahren zu erfolgen. Nach Verleihung der Promotionsurkunde darf der Doktorgrad geführt werden. An der JLU wird der vorläufige Titel Dr. des. nicht vergeben.

 

Tipps:

  • Gliederung, Zeitplan und Exposé rechtzeitig verfassen. Das ist für Ihre Arbeit, aber auch für einen eventuellen Stipendienantrag notwendig.
  • Zweitgutachter/In möglichst frühzeitig festlegen
  • Rechtzeitige Auswahl der Mitglieder der Prüfungskommission