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Cotutelle - binationale Promotionen

Cotutelle - binationale Promotionen

Bei einer binationalen Promotion erwerben Promovierende einen von zwei Universitäten in unterschiedlichen Ländern gemeinsam verliehenen Doktorgrad. Das bedeutet, dass Promovierende an jeweils beiden Universitäten zu dem gleichen Forschungsprojekt betreut werden, also auch zwei Betreuungspersonen haben. Das binationale Promotionsverfahren wird durch eine individuelle Vereinbarung zwischen den beteiligten Universitäten geregelt. Für jede binationale Promotion wird daher ein individueller Kooperationsvertrag abgeschlossen.


In der Regel beinhaltet dieser Vertrag auch, wie viel Zeit die Promovierenden jeweils an der ausländischen Universität und der Heimatuniversität verbringen müssen, und wie diese Zeiträume aufeinander folgen. Neben der Vereinbarung haben jeweils auch die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche Gültigkeit.

Eine Cotutelle-Promotion ist vor allem dann sinnvoll, wenn Promovierende ihre wissenschaftliche Anbindung in beiden beteiligten Ländern sicherstellen möchten, eine internationale Ausrichtung in der weiteren Karriere anstreben und zu längeren Auslandsaufhalten bereit sind. Grundvoraussetzung ist, dass an beiden Universitäten die passenden Betreuungspersonen gefunden werden können.

In der Satzung für binationale Promotionsverfahren der JLU finden Sie weitere Informationen und die formalen Rahmenbedingungen für eine binationale Promotion. Bei weiteren Fragen zur Cotutelle-Promotion wenden Sie sich gern an und .