Aktuelles
Neues Verfahren bei der Meldung von Arbeitsunfähigkeit (Krankmeldung)
Die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit bzw. einer Wiederaufnahme der Arbeit an das Personaldezernat erfolgt nur noch digital.
Das LandesTicket Hessen 2023
Die LandesTickets Hessen 2023 werden im November 2022 an die Privatadressen der Anspruchsberechtigten gesendet.
Interne (Private) Internet-Seiten nur nach Anmeldung zugänglich
Um auf interne (privaten) Internet-Seiten der JLU zuzugreifen, ist die Eingabe Ihrer G-Kennung und des zugehörigen Netzpassworts erforderlich
Kodex für gute Arbeit an Hessischen Hochschulen
Um weiterhin exzellente Leistungen in Lehre und Forschung erbringen zu können und dem demografischen Wandel sowie dem Fachkräftemangel Rechnung zu tragen, stellen sie ihren Beschäftigten optimale Beschäftigungs- und Weiterqualifikationsmöglichkeiten bereit.
Korruptionsrichtlinie
Die Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen (Korruptionsrichtlinie) wurde am 18. November 2019 erlassen.
Studentische und wissenschaftliche Hilfskraefte - Informationen zu den Bearbeitungsprozessen
Mit Rundschreiben Nr. 2020/20 vom 11. August 2020 wurden Sie über die Erhöhung der Stundensätze der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte sowie über die neuen Rahmenbedingungen für Arbeitsverträge aus Landesmitteln mit studentischen Hilfskräften informiert.
Richtlinien und Informationen zum Schwerbehindertenrecht
Mit dem Rundschreiben 2020/06 werden Richtlinien und Informationen zum Schwerbehindertenrecht bekanntgegeben.
Neuwahl der Schwerbehindertenvertretung
Das Rundschreiben 2019/02 informiert Sie über das Ergebnis der Neuwahl der Schwerbehindertenvertretung.
Neue Adresse der Betriebsarztstelle der Justus-Liebig-Universität Gießen
Die Betriebsarztstelle der Justus-Liebig-Universität Gießen beim arbeitsmedizinischen Zentrum der medical airport service GmbH (MAS) in Gießen ist ab 01. Oktober 2018 unter neuer Adresse erreichbar.
Arbeitsbefreiung aus persönlichen Gründen
§ 29 Abs. 1 TV-H regelt die bezahlte Arbeitsbefreiung bei Verhinderung an der Erbringung der Arbeitsleistung aus persönlichen Gründen. Die/der Beschäftigte erhält aus den dort aufgezählten Anlässen Arbeitsbefreiung nach Arbeitstagen.