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Personalrats-Info 03/22

Regelung der Arbeitszeit zwischen dem 24. und 31. Dezember 2022 sowie in der ersten Januarwoche 2023 / Automatengeld / Dienstvereinbarung Mobile Arbeit

Regelung der Arbeitszeit zwischen dem 24. und 31. Dezember 2022 sowie in der ersten Januarwoche 2023

Den Personalrat haben in den vergangenen Tagen einige Anfragen zum Rundschreiben 2022/16 des Präsidenten erreicht. Wie schon in den Jahren zuvor, ist die Zeit „zwischen den Jahren“ dienstfrei, wobei die anfallenden Arbeitsstunden eingearbeitet werden können oder Urlaub genommen werden kann.

Neu ist dieses Jahr, dass sich das Präsidium entschlossen hat, die dienstfreie Zeit auf die erste Januarwoche auszudehnen. Die Verlängerung ist nur ein Baustein zur Sicherstellung der Energieversorgung in der Region. Die im Antrag genannten Gründe waren für uns nachvollziehbar. Darum haben wir der Maßnahme zugestimmt.

Folgende Fragen haben uns erreicht, die wir wie folgt beantworten können

Frage: Das Rundschreiben bezieht sich auf die Hessische Arbeitszeitverordnung (HAZVO). Gilt die Verordnung überhaupt für Tarifbeschäftigte?

Antwort: Nein. Aber im Rahmen des Direktionsrecht kann jeder Arbeitgeber Betriebsferien festlegen. Rechtsgrundlagen dafür ist § 7 Bundesurlaubsgesetz (BurlG).

Frage: Ich schaffe es nicht mehr, die Stunden einzuarbeiten, habe aber auch keine freien Urlaubstage mehr. Was kann ich tun?

Antwort: In diesem Fall können die fehlenden Stunden nachgearbeitet werden.

Frage: Ich möchte aber in der ersten Januarwoche arbeiten. Ist es Annahmeverzug, wenn die JLU diese Arbeit nicht annimmt?

Antwort: Nein. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Dienststelle den Personalrat nicht beteiligt hätte, bzw. keine dringenden betrieblichen Belange vorliegen würden.

Frage: Bei mir fallen termingebundene Arbeiten in dem Zeitraum an, die nicht verschoben werden können. Gibt es hierfür Regelungen?

Antwort: Hier ist eine Abklärung im Einzelfall mit dem Vorgesetzten und ggf. der Universitätsleitung vorzunehmen.

Wir haben Verständnis dafür, dass die dienstfreie Zeit auch im Januar 2023 einige Pläne unserer Kolleginnen und Kollegen durcheinandergewirbelt hat. Uns ist auch bewusst, wie wichtig die Selbstbestimmung der Beschäftigten über den Zeitpunkt ihres Urlaubs ist. Die Möglichkeit der individuellen Urlaubsplanung der Beschäftigten ist auch weiterhin gegeben. Andererseits sind die abgestimmten Betriebsferien ein Baustein um die notwendigen Einsparungen an der JLU zu erreichen und damit zur Energiesicherheit für die Region beizutragen.

Automatengeld

In den letzten Wochen haben uns wiederholt Anfragen zum Automatengeld erreicht. Wie wir schon auf der Personalversammlung angesprochen hatten, können wir auch dieses Jahr leider kein Automatengeld auszahlen. Durch die langanhaltende Corona-Pandemie und die damit verbundenen Gebäudeschließungen sind nur geringe Umsätze mit den Getränkeautomaten erzielt worden. Die Folge ist, dass das Automatengeldkonto nicht ausreichend gefüllt ist, um allen Beschäftigten, die einen Antrag stellen könnten, zu berücksichtigen. Sobald wir wieder Zuschüsse zu Gemeinschaftsveranstaltungen von Einrichtungen der JLU auszahlen können, werden wir das per Newsletter bekannt geben.

Dienstvereinbarung Mobile Arbeit

Wie Sie sicher schon dem Rundschreiben 2022/18 entnehmen konnten, haben sich der Personalrat und die Hochschulleitung auf eine Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten verständigt. Nach langen und manchmal nicht einfachen Verhandlungen ist es uns gelungen, eine Dienstvereinbarung abzuschließen, die allen Beschäfigten - soweit es ihre Tätgkeiten zulassen - mobiles Arbeiten ermöglicht. Wir bedanken uns an dieser Stelle aber auch ganz herzlich bei Ihnen. Gerade die engagierte Diskussion mit unseren Kolleginnen und Kollegen auf der diesjährigen Personalversammlung hat maßgeblich zum Erfolg beigetragen! Sollten Sie noch Fragen zur Dienstvereinbarungen haben, oder Probleme bei der Gewährung von mobiler Arbeit durch Ihren Vorgesetzten haben können Sie sich gerne vertrauensvoll an uns wenden.

Weitere Informationen zur Dienstvereinbarung Mobile Arbeit finden Sie hier: https://www.uni-giessen.de/mobile-arbeit