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Personalrats-Info 03/23

Regelung der Arbeitszeit zwischen dem 24. und 31. Dezember 2023 / Bildungsurlaub / Mitarbeiterrabatt in der Mensa

Regelung der Arbeitszeit zwischen dem 24. und 31. Dezember 2023

Wie schon in den Jahren zuvor, ist die Zeit „zwischen den Jahren“ dienstfrei, wobei die anfallenden Arbeitsstunden eingearbeitet werden können oder Urlaub genommen werden kann. Laut Aussage unserer Dienststellenleitung gilt diese Regelung für die gesamte Universität, dabei bleiben aber Ausnahmen in begründeten Einzelfällen möglich.

In der Vergangenheit kam es aber immer mal wieder dazu, dass sich Beschäftigte beim Personalrat gemeldet haben, denen das Einarbeiten der Stunden nicht ermöglicht wurde bzw. die zwischen dem 24. und 31.12. nicht dienstfrei machen durften, obwohl es keinen wichtigen dienstlichen Grund gab.

Sollten Sie Probleme mit Ihren Vorgesetzten zu diesem Thema haben, melden Sie sich bitte zeitnah bei uns.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass eingearbeitete Arbeitsstunden nicht den gleichen Status wie Urlaub haben. So ist es z.B. möglich, dass Beschäftigte, die die Zeit „zwischen den Jahren“ eingearbeitet haben, auch für Rufbereitschaften eingeteilt werden können.

Wenn Sie dazu Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Bildungsurlaub

In Hessen hat jeder Arbeitnehmer und Auszubildende Anspruch auf 5 Tage bezahlten Bildungsurlaub im Jahr. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (kurz: HBUG). Der Bildungsurlaub soll der politischen Bildung, Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Umfangreiche Informatioonen zum Bildungsurlaub finden Sie auch auf den Webseiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

https://arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/

Für Bildungsurlaub kommen nur Angebote in Frage, die speziell für den Bildungsurlaub vom Land Hessen anerkannt wurden. Bis zum 1.1.2024 kann man auch Bildungsurlaubsangebote nutzen, die von anderen Bundesländern anerkannt wurden („Queranerkennung“).

Sollten Sie in einem Jahr keinen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, kann dieser Anspruch auch auf das kommende Jahr übertragen werden. Man kann so maximal 10 Tage Bildungsurlaub in einem Jahr nehmen. Ein Ansammeln des Bildungsurlaubs über mehrere Jahre ist nicht möglich.

In der Vergangenheit hat das Personaldezernat den ungenutzten Bildungsurlaubsanspruch automatisch auf das Folgejahr übertragen. Diese – für die Beschäftigten recht bequeme Regelung – wird aber nach Aussage der Dienststellenleitung so nicht fortgeführt. Wir raten jedem Beschäftigten dazu, die Übertragung des ungenutzten Bildungsurlaubsanspruches mit einer E-Mail ans Personalmanagement zu beantragen.

Leider besteht der Bildungsurlaubsanspruch nicht für Beamte, es bestehen aber andere Möglichkeiten der Dienstbefreiung zur persönlichen Weiterbildung gemäß § 16 HurlVO (Urlaubsverordnung für die Beamtinnen und Beamten im Lande Hessen).

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Mitarbeiterrabatt in der Mensa

In der Vergangenheit haben uns Beschäftigte wiederholt angesprochen, die sich über die gestiegenen Preise in der Mensa beschwert haben. Leider hat die hohe Inflation in den vergangenen Monaten dazu geführt, dass das Studierendenwerk die Preise anheben musste. Darüber hinaus hat sich herausgestellt, dass viele Beschäftigte den erhöhten Preis für Gäste bezahlt haben. Wie konnte das passieren?

Seit einiger Zeit kann die JLU keine Mitarbeiter*innenkarten mehr ausgeben. Es wurden lediglich Gastkarten, auf denen Schließberechtigungen gespeichert werden, an Beschäftigte ausgegeben. Diese können auch zum Bezahlen in den Einrichtungen des Studierendenwerks Gießen genutzt werden. Gäste zahlen aber einen Euro mehr als Beschäftigte der JLU.

Es wurde zwar in Aussicht gestellt, dass in 2024 wieder richtige Mitarbeiter*innenkarten ausgegeben werden können, doch bereits jetzt gibt es einen Weg, wie die Beschäftigten der JLU nur noch den ermäßigten Preis bezahlen.

Man kann beim Studierendenwerk Gießen eine „blaue MensaCard“ beantragen, die gegen ein Pfand von fünf Euro ausgegeben wird. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.stwgi.de/essen-trinken/bezahlmoeglichkeiten.html

Beschäftigte der JLU, die als Studierende eingeschrieben sind (z.B. studentische Hilfskräfte, Doktoranden etc.) können natürlich den subventionierten Preis für Studierende nutzen, wenn Sie mit Ihrem Studierendenausweis bezahlen.

Fragen zum Beschäftigtenrabatt kann Ihnen auch das Team des Studierendenwerk Gießen beantworten. Wir helfen Ihnen natürlich auch gerne weiter.