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Corona-Hinweise für das SoSe 20 (insbesondere Prüfungen)

Prüfungen

Wichtige Prüfungen (insbesondere die aus dem Wintersemester 2019/20 nachzuholenden Klausuren) können – unter den nötigen hygienischen Sicherheitsvorkehrungen und Abständen – voraussichtlich ab Mai stattfinden, sofern die offiziellen Kontaktsperren auslaufen. Beachten Sie die Information zu Schutzmaßnahmen bei Klausuren/Prüfungen.

 

Bitte richten Sie sich hinsichtlich der Prüfungsabläufe im SoSe 20 auf folgende Rahmenkonditionen ein: Wir gehen aktuell davon aus, Präsenzprüfungen unter besonderen Hygienebedingungen und strengen Abstandsregeln durchführen zu können. Dies wird sicher zum Teil etwas aufwändiger sein und mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte unterstützen Sie uns durch strikte Beachtung aller infektionsschutzrechtlichen Vorgaben dabei, die Prüfungen möglichst reibungslos durchzuführen!


Aktueller Planungsstand (16.7.2020):


Zwischenprüfungsklausuren des SoSe 2020 (regulärer Termin)

Die Zwischenprüfungsklausuren des SoSe 2020 finden nach jetziger Planung in der Woche nach derzeitigem Vorlesungsende, also in der 30. KW ab dem 20.7.2020, statt. Die genauen Prüfungstermine, -orte und -modalitäten können auf den Seiten des Zwischenprüfungsamtes eingesehen werden. Die Anmeldung über FlexNow erfolgt nach den bekannten Regularien und ist bis zum 9.7.2020 möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich hierbrei um eine Ausschlussfrist handelt, nach deren Ablauf keine Anmeldung mehr möglich ist! Davon unberührt bleibt - nach erfolgter Anmeldung - die sog.
Exit-Option: Es gelten grundsätzlich die normalen Anmeldemodalitäten – d.h., es besteht grundsätzlich die Pflicht zur Teilnahme nach Maßgabe der Prüfungsordnung. Aufgrund der Corona-Pandemie haben Sie allerdings die Möglichkeit, durch einfache Mitteilung Ihre Nicht-Teilnahme zu erklären. Das bedeutet, Sie dürfen auch dann der Prüfung fernbleiben, wenn Sie zwar nicht krank sind, aber wegen der derzeitigen Situation nicht teilnehmen möchten. Sie müssen das aber – wie auch im Krankheitsfall – notwendig mitteilen und sich trotzdem anmelden. Für diese Exit-Option stellen wir Ihnen auf den Seiten des Prüfungsamts eine Mustererklärung als Vorlage zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie selbst vor der Klausur gegenüber dem Prüfungsamt erklären, dass Sie an einer Prüfung Corona-bedingt nicht teilnehmen möchten.

Wer bezüglich der in der Zeit vom 25. bis 29.05.2020 durchgeführten Wiederholungsklausuren des WS 19/20 von der Exit-Option Gebrauch gemacht hat, kann an der betreffenden Klausur bzw. den betreffenden Klausuren zum nächstmöglichen Termin, zu dem die jeweilige Klausur wieder angeboten wird, teilnehmen. Sollte die 6-Semester-Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung (§ 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung) zu diesem Termin bereits abgelaufen sein, führt dies NICHT zum endgültigen Nichtbestehen der Zwischenprüfung. Vielmehr verlängert sich die Frist in diesem Fall entsprechend.

 

UPDATE 24.06.2020:

Wer in den regulären Klausurterminen in der Woche vom 20. bis 24.07.2020 vom "Corona-Exit" Gebrauch macht, ist trotzdem zur Teilnahme an dem bzw. den betreffenden Wiederholungstermin(en) in der Zeit vom 31.08. bis 03.09.2020 verpflichtet und muss sich zu diesem bzw. diesen Terminen anmelden. Sie können von der Exit-Option entweder in allen oder nur in einer, zwei oder drei der vier regulären Klausuren Gebrauch machen.

Für die Wiederholungsklausuren gibt es keinen Corona-Exit, da sich die Situation trotz einiger Hotspots insgesamt derart beruhigt hat, dass Sie versuchen sollten, mit jedenfalls einer der beiden Klausurmöglichkeiten die Vorlesungen aus dem Sommersemester abzuschließen.

Allerdings gehen wir davon aus, dass aufgrund der Pandemie ein zusätzlicher Klausurversuch (Freiversuch) für den Fall des Nichtbestehens einer Klausur gewährt werden wird (sog. Fehlversuch, KEINE Verbesserungsoption), so dass Ihnen - außer der zeitlichen Verzögerung Ihres Studiums - kein Nachteil entstehen wird. Eine entsprechende Regelung wurde am 15.07.2020 vom Senat beschlossen. Näheres dazu finden Sie unten im Update vom 16.07.2020.

Wer die reguläre Klausur nicht besteht, kann daher entweder die Wiederholungsklausur nutzen oder an der Klausur zum nächstmöglichen regulären Termin teilnehmen. Dieser findet für "Einführung in das 
Privatrecht" schon im WS 2020/21, für die drei anderen Klausuren erst wieder im SS 2021 statt. Wer an der Wiederholungsklausur teilnimmt, kann, sofern die Fehlversuchsregelung in Kraft tritt, bei 
Nichtbestehen der Klausur zum nächstmöglichen regulären Termin erneut teilnehmen.

Wer (wegen des Corona-Exit) nur an der Wiederholungsklausur teilnimmt und diese NICHT besteht, kann  ebenfalls zum nächstmöglichen regulären (!) Termin erneut an der betreffenden Klausur teilnehmen. Beachten Sie bitte, dass Sie sich auch dann, wenn Sie vom Corona-Exit Gebrauch machen, bis 09.07.2020 zu der bzw. den betreffenden regulären Klausur(en) anmelden müssen.

ENDE UPDATE


UPDATE 16.07.2020 - "Corona-Freiversuch":

Am 15.07.2020 hat der Senat nun die sog. Freiversuchsregelung beschlossen, der zufolge in Prüfungen des WS 2019/20, des SS 2020 und des WS 2020/21 bei jeder nicht bestandenen Prüfung nach dem 12.03.2020 - außer Hausarbeiten und anderen schriftlichen Arbeiten ohne Aufsicht (z.B. Seminararbeiten) - ein zusätzlicher Versuch eingeräumt wird. Dies gilt somit auch für unsere anstehenden Zwischenprüfungsklausuren und mündlichen Schwerpunktbereichsprüfungen und damit für die gesamte Schwerpunktbereichsprüfung, nicht aber allein für die wissenschaftliche Examenshausarbeit im Schwerpunktbereich.

Die Regelung ist hier zu finden.

(Update 13.11.2020:) Sofern dies zur Wahrnehmung des Freiversuchs zeitlich erforderlich ist, verlängert sich die 6-Semester-Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung (§ 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung) entsprechend.

ENDE UPDATE


UPDATE 13.08.2020 - Anmeldefrist Wiederholungsklausuren; Eintragung Corona-Exits; Zeugnisse

Sehen Sie bitte die - auch mit heutiger Rundmail versandten Informationen - an dieser Stelle!

ENDE UPDATE


UPDATE 20.08.2020 - Abbildung von "Corona-Exit" und "Corona-Freiversuch" in FlexNow

Wie "Corona-Exit" und "Corona-Freiversuch" in FlexNow abgebildet werden, erfahren Sie hier.

ENDE UPDATE


UPDATE 24.08.2020 - "Schieben" und "Corona-Freiversuch"

Wie Sie in diesem Semester Wiederholungsklausuren "schieben" können und in welchen Fällen Sie den zusätzlich eingeräumten Versuch wahrnehmen müssen, erfahren Sie hier.

ENDE UPDATE


Zwischenprüfungszeugnisse werden auf Antrag mit der Post an die bei FlexNow hinterlegte Adresse zugesandt. Der Antrag ist zu stellen per E-Mail an:


Große Übungen im SoSe 2020
Angesichts der Corona-Krise müssen die Klausurtermine neu bestimmt werden. Voraussichtlich werden in allen Fortgeschrittenenübungen Klausur(en) (mindestens eine, Epidemie-abhängig ggf. auch eine zweite Klausur) in der zweiten Hälfte des Semesters angeboten. Um den Raumbedarf vorher möglichst präzise bestimmen zu können, wird eine Anmeldung zur Klausur erforderlich sein. Über die Einzelheiten in Bezug auf Ort, Zeit und Teilnahmepflicht werden Sie rechtzeitig in den großen Übungen informiert werden.

Mitnahmeregelung im SoSe 20 (update 19.5.20):
Am Erfordernis eines "ernsthaften Versuches" wird im SoSe 20 pandemiebedingt nicht festgehalten. Das bedeutet im Einzelnen:

• Studierende, die Hausarbeiten aus dem WS 19/20 im Rahmen der Mitnahmeregelung verwenden möchten, können sich entscheiden, ob Sie an den Klausuren im SoSe 20 ODER (!) erst im WS 20/21 teilnehmen. Daraus folgt, dass Hausarbeiten des WS 19/20 ausnahmsweise in das WS 20/21 mitgenommen werden können, jedoch nur dann, wenn an KEINER (!) Klausur des SoSe 20 teilgenommen wurde.  Bei Teilnahme an den Klausuren des SoSe 20 kann die Hausarbeit des WS 19/20 nicht mehr in das WS 20/21 mitgenommen werden!

• Weiterhin können im Rahmen der allgemeinen Mitnahmeregelung Hausarbeiten des SoSe 20 auch trotz Nichtteilnahme an Klausuren im SoSe 20 in das WS 20/21 mitgenommen werden.

Sollte  aus Gründen der Pandemie in einer Übung des SoSe 20 nur eine Klausur angeboten werden, wird die Teilnahme an der ersten Klausur des WS 20/21 für diese Teilnehmer als zweite Klausur des SoSe 20 angesehen.  Dies gilt nicht für die zweite Klausur des WS 20/21.

 

Schwerpunktbereichsprüfung

Kampagne 3/2020: Alle Zulassungen zur Prüfung sind in FlexNow eingetragen. In FlexNow kann auch - unter dem Punkt "Studentendaten" - eingesehen werden, ob der Freiversuch gewährt wird. Alle Kand., die den Freiversuch in ihrem Antrag angekreuzt hatten oder individuell benachrichtigt wurden, dass er doch vorliegt, bekommen ihn eingeräumt.

Ein postalischer Versand der Zulassungsbescheide findet nicht mehr statt.

Die Ausgabe der Themen für die wissenschaftliche Hausarbeit erfolgt am 02.10.2020. Zu den Ausgabemodalitäten und weiteren Informationen sehen Sie bitte hier.