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Schwerpunktbereich 1 "Grundlagen des Rechts" (alte Fassung: "Deutsches und internationales Familien- und Erbrecht")

Schwerpunktbereich 1 "Grundlagen des Rechts" (alte Fassung: "Deutsches und internationales Familien- und Erbrecht")

Achtung: Umgestaltung des Schwerpunktbereich 1 ab SS 2018 in den SPB "Grundlagen des Rechts" in folgender Fassung:

 
Der Schwerpunktbereich 1 "Grundlagen des Rechts" richtet sich an Studierende, die ein vertieftes Verständnis der Rechtsordnung sowie vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der juristischen Grundlagenwissenschaften erwerben wollen. Hierzu sollen u.a. die Bezüge der Rechtswissenschaft zu Nachbardisziplinen herausgearbeitet und den Studierenden vertraut gemacht werden. Konkret erfasst der SPB 1 die Themengebiete Rechts- und Sozialphilosophie, Rechtstheorie und Rechtskritik, Rechtsgeschichte seit der Vormoderne sowie den Komplex Recht und Gesellschaft, hier insb. Rechtssoziologie, Rechtsökonomie und Juristische Zeitgeschichte.
 
Im SPB 1 werden folgende Veranstaltungen angeboten:

Modul 1 - Pflichtveranstaltungen (werden im Jahresrhythmus angeboten)

Folgende Pflichtveranstaltungen im Umfang von insgesamt 8 SWS sind zu belegen:
  • Rechts- und Sozialphilosophie (2 SWS)
  • Rechtstheorie und Rechtskritik (2 SWS)
  • Rechtsgeschichte seit der Vormoderne (2 SWS)
  • Recht und Gesellschaft (2 SWS)

Modul 2 - Wahlveranstaltungen (werden je nach Verfügbarkeit angeboten)

Zu belegen sind Wahlveranstaltungen im Umfang von insgesamt 6 SWS. Die konkret angebotenen Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt III des elektronischen Vorlesungsverzeichnisses der JLU.
 
  • Methoden des Öffentlichen Rechts (2 SWS)
  • Völkerrechtssoziologie (2 SWS)
  • Völkerrechtsgeschichte (2 SWS)
  • Rechtsvergleichung (2 SWS)
  • Europäische und vergleichende Privatrechtsgeschichte (2 SWS)
  • Ökonomische Analyse des Rechts (2 SWS)
  • Rechtssetzungslehre (2 SWS)
  • Philosophical Foundations of Human Rights (2 SWS)
  • grundlagenrelevante Vorlesungen der Refugee Law Clinic im Umfang von max. 2 SWS
  • grundlagenrelevante Vorlesungen anderer Fachbereiche im Umfang von max. 2 SWS, z.B. "Cultural Approaches to Law and US American Legal Culture" (FB 05)
  • Ehescheidungs- und Scheidungsfolgenrecht (2 SWS) (gemäß Übergangsregelung SPB 1 a.F./n.F.)
  • Gestaltung im Erbrecht (2 SWS) (gemäß Übergangsregelung SPB 1 a.F./n.F.)

 

Modul 3 - Seminare (werden je nach Verfügbarkeit angeboten)

Erforderlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar im Schwerpunktbereich im Umfang von 2 SWS.
Die zu den Themenfeldern des Schwerpunktbereichs 1 angebotenen Seminare entnehmen Sie bitte dem Abschnitt III des elektronischen Vorlesungsverzeichnisses der JLU.  Bitte achten Sie hinsichtlich der Anmeldung bzw. der Themenvergabe auf die Informationen der zuständigen Professuren. Beispielhaft können Sie besuchen ein:
 
  • Rechtsphilosophisches Seminar
  • Rechtshistorisches Seminar
  • Seminar zu den Grundlagen des Rechts
  • einschlägiges Seminar aus einem anderen SPB oder Fachbereich

 

Die Lehrenden im Schwerpunktbereich 1

  • Prof. Dr. Marietta Auer
  • Prof. Dr. Steffen Augsberg
  • Prof. Dr. Thorsten Keiser
  • Prof. Dr. Thilo Marauhn
  • Prof. Dr. Franz Reimer
  • Prof. Dr. Axel Sollmann
  • ggf. weitere Dozentinnen und Dozenten

 

Behalten Sie zur aktuellen Entwicklung des Schwerpunkts bitte die Nachrichten des Prüfungsamtes im Blick. Zur Übergangsregelung s.u.

Bei allen weiteren Fragen bzgl. des Wechsels vom alten in den neuen SPB, den Erhalt von bereits erbrachten Studienleistungen o.ä. wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Prüfungsamt.

 

Alte Fassung des SPB 1

 

Der Schwerpunktbereich "Deutsches und internationales Familien- und Erbrecht" (SPB 1) [vormals: "Gestaltung und Verfahren im deutschen und internationalen Familien- und Erbrecht"] baut auf dem Pflichtstoff des Familien- und Erbrechts, aber auch des allgemeinen Zivilrechts auf und soll eine berufsqualifizierende Spezialisierung im Bereich des Familien- und Erbrechts ermöglichen. Charakteristika sind dabei zum einen die verfahrensrechtliche und gestalterische Ausrichtung sowie die Einbeziehung der internationalen Dimension. In diesem Schwerpunktbereich sollen folgende Kenntnisse erworben werden:

  • vertiefte Kenntnisse im Bereich des Familienrechts und des Erbrechts,
  • Kenntnisse im dazugehörigen Verfahrensrecht,
  • Kenntnisse im Internationalen Privatrecht und Verfahrensrecht mit einer Spezialisierung im Internationalen Familien- und Erbrecht,
  • ein vertieftes Verständnis für die Wechselwirkung zwischen nationalem Recht und internationalem Recht unter Berücksichtigung der Erfordernisse der rechtsprechenden, verwaltenden und rechtsberatenden Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen i.S.d. § 6 Absatz 1 JAG.
 

Modul 1 - Pflichtveranstaltungen

Folgende Pflichtveranstaltungen im Umfang von 8 SWS sind zu belegen:
 
  • Ehescheidungs- und Scheidungsfolgenrecht (2 SWS)
  • Gestaltung im Erbrecht (2 SWS)
  • Internationales Privatrecht und Zivilverfahrensrecht (2 SWS) - jetzt: Internationales Privatrecht Allgemeiner Teil (SPB 4) (gemäß Übergangsregelung SPB 1 a.F./n.F.)
  • Verfahren im deutschen und internationalen Familien- und Erbrecht (2 SWS) - jetzt: Internationales Zivilverfahrensrecht (SPB 4) (gemäß Übergangsregelung SPB 1 a.F./n.F.)
    (vormals "Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht", "Nationales und Internationales Verfahrensrecht" bzw. "Nationales und Internationales Verfahrensrecht im Familien- und Erbrecht, einschl. FGG")
 

Modul 2 - Wahlveranstaltungen (werden je nach Verfügbarkeit angeboten)

Zu belegen sind Wahlveranstalungen im Umfang von 6 SWS.
Die jeweils angebotenen Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt III des elektronischen Vorlesungsverzeichnisses der JLU.
 
  • Vertiefung im Internationalen Privatrecht (insbes. im Familien- und Erbrecht) (2 SWS)
  • Übungen im Familien- und Erbrecht einschl. Verfahrensrecht (2 SWS)
  • Rechtsgeschichte (Ideen- und Dogmengeschichte des BGB) (2 SWS)
  • Rechtsvergleichung (2 SWS)
  • Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Familien- und Erbrecht (2 SWS)
  • Schiedsgerichtliches Verfahren (2 SWS)
  • Schlüsselqualifikation für Juristen: Gesprächsführung - Mediation - Verhandlungsmanagement (2 SWS)
  • Vertiefung Rechtsphilosophie (2 SWS)

 

Modul 3 - Seminare (werden je nach Verfügbarkeit angeboten)

Erforderlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar im Schwerpunktbereich im Umfang von 2 SWS.
Die zu den Themenfeldern des Schwerpunktbereichs 1 angebotenen Seminare entnehmen Sie bitte dem Abschnitt III des elektronischen Vorlesungsverzeichnisses der JLU.
Bitte achten Sie hinsichtlich der Anmeldung bzw. der Themenvergabe auf die Informationen der zuständigen Professuren.

 

Übergangsregelung SPB 1 a.F./n.F. (Stand: 19.07.2017)

  • Die bisherigen Pflichtveranstaltungen „Ehescheidungs- und Scheidungsfolgenrecht“ und „Gestaltung im Erbrecht“ werden auch im SS 2018 und später weiterhin angeboten. Es wird sich dann zwar um Wahlveranstaltungen handeln; wer bis zum WS 2017/18 zum SPB 1 zugeteiltwird, darf beide Vorlesungen aber weiterhin mit anderen Pflichtveranstaltungen nach bisheriger Ordnung (Internationales Privatrecht Allgemeiner Teil; Internationales Zivilverfahrensrecht) kombinieren, sofern diese Vorlesungen vor dem SS 2018 als Pflichtveranstaltungen im SPB 1 besucht wurden.
  • Im bisherigen SPB 1 besuchte Pflichtveranstaltungen werden bei einem Wechsel in den neuen SPB 1 als Wahlveranstaltungen anerkannt.
  • Ab dem SS 2018 dürfen Studierende, die vor dem SS 2018 zum SPB 1: „Deutsches und internationales Familien- und Erbrecht“ zugeteilt wurden, die – dann nur noch im SPB 4 existierenden – Pflichtveranstaltungen „Internationales Privatrecht Allgemeiner Teil“ und „Internationales Zivilverfahrensrecht“ im SPB 4 besuchen und weiterhin als Pflichtveranstaltungen im SPB 1 einbringen.
  • Für die Prüfung wird insoweit Bestandsschutz gewährt, als Studierende, die bis zum WS 2017/18 im bisherigen SPB 1 zugeteilt werden und im Wahlbereich „Ehescheidungs- und Scheidungsfolgenrecht“ und/oder „Gestaltung im Erbrecht“ angeben, auch künftig über den Stoff dieser Vorlesungen geprüft werden können. Für Kandidaten, die im bisherigen SPB 1 zugeteilt werden und im Wahlbereich Grundlagenfächer angeben, schließt dies aber nicht aus, dass die wiss. Hausarbeit und/oder mündliche Prüfung (unter anderem) im Bereich der Grundlagenfächer angesiedelt ist.
  • Von der Festlegung einer Übergangsfrist wird bis auf Weiteres abgesehen; ggf. werden Sie rechtzeitig informiert werden.