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Bildung der Prüfungskommission bei Promotionen

KandidatInnen werden gebeten, dem Dekanat einen Vorschlag für eine Prüfungskommission nach den Maßgaben der jeweils gültigen Promotionsordnung zur Genehmigung vorzulegen. Bitte schicken Sie den Vorschlag an das . Der Vorschlag muss das Promotionsfach, den Titel der Dissertation sowie die Namen der vorgeschlagenen Kommissionsmitglieder – jeweils mit Fach und Disziplin – enthalten.

Die folgenden Hinweise beruhen auf einem Dekanatsbeschluss, der mit E-Mail vom 20. November 2013 an die Institute bekanntgegeben wurde.

Laut § 9 (2) der Promotionsordnung müssen zwei Mitglieder der Prüfungskommission in Forschung und Lehre ein anderes Fach vertreten als dasjenige, in dem die Dissertation geschrieben ist. 'Ein anderes Fach' ist dabei erläuterungsbedürftig, es kann sich auf die Unterscheidung zwischen Germanistik, Anglistik usw. ebenso beziehen wie auf die zwischen Literaturwissenschaftlern, Linguisten usw. Das Dekanat des FB 05 konkretisiert dies folgendermaßen:

  1. Mindestens ein Mitglied der Promotionskommission soll aus einem anderen Fach kommen als das, in dem die Dissertation geschrieben ist. Als Fächer in diesem Sinne gelten: Angewandte Theaterwissenschaften, Anglistik, Germanistik, Romanistik, Slavistik oder ein Fach eines anderen Fachbereichs.
  2. Ein weiteres Mitglied der Promotionskommission soll einer anderen Disziplin angehören als die, in der die Dissertation geschrieben ist. Als Mitglieder derselben Disziplin in diesem Sinne gelten:
    1. alle Mitglieder aus der Angewandten Theaterwissenschaft untereinander,
    2. Literatur- und Kulturwissenschaftler sowie Literaturdidaktiker im gleichen Fach,
    3. Sprachwissenschaftler sowie Sprachdidaktiker im gleichen Fach (nicht disziplinfremd sind also etwa ein germanistischer Sprachwissenschaftler und ein germanistischer Sprachdidaktiker untereinander).

Damit wären z.B. folgende Zusammensetzungen einer Prüfungskommission möglich:

Germ Litwiss
Germ Litwiss
Angl Litwiss (Nr. 1 erfüllt: anderes Fach, gleiche Disziplin wie Germ Litwiss)
Slav Sprachw (Nr. 1+2 erfüllt: anderes Fach, andere Disziplin wie Germ Litwiss)

oder

Germ Litwiss
Germ Litwiss
Germ Sprachw (Nr. 2 erfüllt: gleiches Fach, andere Disziplin)
Slav Sprachw (Nr. 1+2 erfüllt: anderes Fach, andere Disziplin)

Nicht jedoch folgende:

Germ Litwiss
Germ Litwiss
Germ Litdidaktik (gleiches Fach und gleiche Disziplin wie Germ Litwiss)
Slav Sprachw (Nr. 1+2 erfüllt: anderes Fach, andere Disziplin)

Wenn Sie sich zur Promotion anmelden, wird die Dekanin/der Dekan des Fachbereiches nominell Vorsitzende/r der Prüfungskommission. Zu diesem Zeitpunkt ist aber noch unklar, ob die Dekanin/der Dekan oder ein anderes Mitglied des Dekanats den Vorsitz an einem bestimmten Disputationstermin übernehmen kann. Die konkrete Bestimmung des Vorsitzes durch das Dekanat kann erst erfolgen, wenn ein Prüfungstermin gefunden wurde. Bei der Auswahl der 'fachfremden' Mitglieder der Kommission soll deshalb die/der Vorsitzende nicht mitbedacht werden.