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Fragen und Antworten auf einen Blick

1. Wer ist am Fachbereich wofür zuständig, und wo finde ich diese Person?

Grundsätzlich steht Ihnen das Personal der Institute des Fachbereichs 05 für Ihre Fragen zur Verfügung. Jedes Institut hat mehrere Fachstudienberater, Modulverantwortliche und Auslandsbeauftragte, deren Namen, Adressen und Sprechzeiten Sie auf der jeweiligen Institutshomepage finden.

2. Welche Veranstaltungen können Sie im Auslandssemester besuchen?

Grundsätzlich können Sie an einer ausländischen Universität alle Veranstaltungen besuchen, die Sie interessieren und für die Sie zugelassen werden. Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Auslandssemester für Ihr Studium hier anerkannt haben wollen, sollten Sie jedoch bei der Veranstaltungswahl möglichst darauf achten, dass die Inhalte der Veranstaltung zu Modulen hier passen.

3. Welche Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen aus dem Auslandsstudium werden anerkannt?

Beraten Sie sich dazu frühzeitig, vor dem Auslandsaufenthalt mit dem für Sie an Ihrem Institut zuständigen Auslandsbeauftragten bzw. Modulverantwortlichen. Prinzipiell wird man sicherlich versuchen, Ihnen so viele Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen als möglich anzuerkennen - die Institute haben ja ein Interesse daran, dass Sie als Studierende ins Ausland gehen. Empfehlenswert ist auf jeden Fall eine Vorabsprache mit den Zuständigen am jeweiligen Institut. Beide Seiten sollten Vorvereinbarungen am besten schriftlich dokumentieren, damit es nach dem Auslandsaufenthalt keine unangenehmen Überraschungen gibt. 

Beachten Sie jedoch, dass auch bei großem Entgegenkommen der Institute nicht immer eine Anerkennung und Anrechnung möglich ist. Man wird Sie nach Kräften bei der Integration des Auslandsaufenthaltes in Ihren regulären Studienverlauf unterstützen.

 

Es besteht zudem die Möglichkeit, Studienleistungen ausserhalb des Lehrplans als Leistungen im Bereich der "außerfachlichen Kompetenzen" anerkennen zu lassen. Wenden Sie sich zu diesem Zweck an die Studienkoordination.

 

4. Wie organisiert man ein Auslandssemester?   

Hier gibt es nicht die 'einzig richtige Methode' sondern verschiedene Möglichkeiten. Erstens sollten Sie für sich entscheiden, ob Sie für ein Praktikum oder zum Studium ins Ausland gehen wollen. Zweitens sollten Sie sich frühzeitig informieren! Kontaktieren Sie das Akademische Auslandsamt und an Ihrem Institut die/den Auslandsbeauftragte/n und die Ansprechpartner für Praktika. Lassen Sie sich die Voraussetzungen, Bedingungen und  Fördermöglichkeiten (Stichworte: Austauschprogramme, Stipendien, Auslands-BAFöG) für einen Auslandsaufenthalt erklären.

Wenn Sie an einer Universität im Ausland studieren wollen, bringen Sie in Erfahrung, ob es Kooperationsabkommen der JLU mit dieser Universität gibt, ob Sie den Austausch selbst organisieren müssen, und wie man Sie in letzterem Falle unterstützen kann. 

Wenn Sie in Eigenregie ein Studium im Ausland organisieren, besorgen Sie sich Informationen über die Gastuniversität. Schauen Sie dabei auch, ob diese Universität Veranstaltungen anbietet, die für Ihr Studienprofil interessant und relevant sind. Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland für Ihr Studium hier anerkannt bekommen möchten, empfiehlt sich eine Beratung durch die/den jeweilige/n Modulverantwortliche/n und eine kurze, schriftlich festgehaltene Vorvereinbarung hinsichtlich der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie aus dem Ausland mitbringen wollen.

5. Wo findet man Modulbeschreibungen?

Modulbeschreibungen sind Teil der Prüfungsordnungen. Sie finden Sie in der Anlage "Modulbeschreibungen" der Prüfungsordnung, die für Sie relevant ist. Sämtliche Prüfungsordnungen sind in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) unter www.uni-giessen.de/cms/mug veröffentlicht. Rechtsverbindlich und gültig sind stets die in den MUG publizierten Ordnungen und nicht pdf-Versionen auf div. Homepages.

6. Sollte ich mich an den Studienverlaufsplan halten, oder kann ich Module bzw. Modulteile verschieben?

Grundsätzlich muss nach Studienverlaufsplan studiert werden, da die einzelnen Module im Regelfall aufeinander aufbauen und die Lehre so geplant ist. Verschiebungsmöglichkeiten sind in der Regel in den Verlaufsplänen angegeben (grau unterlegte Kästchen).  Achtung: Module zu verschieben ist in der Regel unproblematisch; Modulteile zu verschieben ist dagegen kompliziert und bedarf immer der Absprache mit der/dem Modulverantwortlichen sowie einer Mitteilung an das Prüfungsamt.

7. Wann muss welches Modul belegt werden?

Der Studienverlaufsplan gibt darüber Auskunft, welches Modul und welche Veranstaltung im Modul im Laufe der Semester zu studieren sind. Wichtig ist, dass Sie den richtigen Verlaufsplan für Ihr Studienfach haben - also nicht den für das 1. Hauptfach "English Language, Literature and Culture", wenn Sie dieses Fach als 2. Hauptfach studieren! Welche Informationen Sie dem Studienverlaufsplan entnehmen und wie Sie ihn lesen müssen, schlagen Sie bitte im Studienhandbuch des FB 05 nach.

8. Wer ist für das jeweilige Modul verantwortlich?

Den Namen des oder der Modulverantwortlichen finden Sie in der Regel in der Modulbeschreibung. Manche Institute gehen jedoch dazu über, die Modulverantwortlichen per Institutsaushang bekannt zu geben. Das ist dem Umstand geschuldet, dass Lehrende mitunter ein Institut verlassen und nicht mehr als Modulverantwortliche zur Verfügung stehen. Modulverantwortliche sind für Sie in erster Linie dann Ansprechpartner, wenn Sie z.B. den Modulverlauf ändern wollen oder müssen, sie können Ihnen unter Umständen auch bei Prüfungsfragen weiterhelfen.

9. Was ist zu tun, falls man eine oder mehrere Veranstaltungen im Modul nicht bestanden hat?

Zunächst muss man für den eigenen Studiengang (BA, Lehramt oder MA) und das betroffene Studienfach die Modulbeschreibung aufmerksam lesen: Wie lauten die Regelungen hinsichtlich des Nicht-Bestehens von Modul(teil)prüfungen? Entsprechend der Regelungen muss man dann z.B. Ausgleichs- oder Wiederholungsprüfungen ablegen. Der Prüfungsausschuss für BA- und MA-Studiengänge des FB 05 und der Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge haben Prüfungszeiträume festgesetzt, in denen solche Prüfungen stattfinden sollen. Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Akademischen Prüfungsamtes Geisteswissenschaften und des Prüfungsamtes des Zentrums für Lehrerbildung. An diesen Terminsetzungen orientieren sich die Lehrenden, bei denen Studierende nicht erfolgreich waren und geben oft mit den Prüfungsergebnissen die Termine für Ausgleichs- und/oder Wiederholungsprüfungen bekannt.
Achtung: das endgültige Nicht-Bestehen eines Moduls führt zum Nicht-Bestehen des Studienfaches.

10. Wo findet man verbindliche Informationen über Termine und Fristen von Prüfungen?

Die Prüfungstermine für die Modulveranstaltungen (z.B. Klausurtermin, Referatstermine, Abgabetermine für Hausarbeiten, Projekt- oder Praktikumsberichte) geben die Lehrenden in der Regel in den ersten Veranstaltungsterminen bekannt. Für Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen haben der Prüfungsausschuss für BA- und MA-Studiengänge des FB 05 und der Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge Prüfungszeiträume festgesetzt. Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Akademischen Prüfungsamtes Geisteswissenschaften und des Prüfungsamtes des Zentrums für Lehrerbildung. Für die Festsetzung von Prüfungsterminen innerhalb dieser Prüfungszeiträume sind wiederum die Lehrenden verantwortlich. Der oder die Lehrende, in dessen oder deren Veranstaltung Sie nicht erfolgreich waren, ist also Ihr Ansprechpartner.

11. Was passiert, wenn die Regelstudienzeit bei BA bzw. MA überschritten wird? Gibt es Langzeitstudiengebühren?

Die Speziellen Ordnungen für die BA- und MA-Studiengänge am FB 05 sehen eine Regelstudienzeit von sechs bzw. vier Semestern vor. Diese Regelstudienzeit wird mitunter überschritten, weil man z.B. einige Zeit im Ausland studiert oder ein Praktikum absolviert. Eine solche Überschreitung zieht keine Konsequenzen nach sich. Jedoch müssen BAFöG-Empfänger beachten, dass für die finanzielle Förderung ihres Studiums das Einhalten der Regelstudienzeit relevant ist.

Es gibt keine Langzeitstudiengebühren mehr. Grundlage hierfür ist das vom Hessischen Landtag am 17. Juni 2008 verabschiedete Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen.

13. An wen wendet man sich bei Problemen mit Flexnow (fehlgeschlagene Anmeldung, etc.)?

Ansprechpartner sind in erster Linie die Mitarbeiter von FlexNow, deren Kontaktdaten und Sprechzeiten Sie auf den Internetseiten von FlexNow finden. Manchmal folgen auf eine FlexNow-Frage allerdings Detailfragen, die bei den StudienfachberaterInnen Ihrer Studienfächer besser aufgehoben sind. Beachten Sie bitte, dass die Mitarbeiter von FlexNow keine Studienberatung durchführen.

14. Wie geht man vor, wenn man sich über FlexNow für eine Veranstaltung angemeldet hat, sie dann aber doch nicht besuchen möchte?

Mit der FlexNow-Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung haben Sie sich gleichzeitig zum entsprechenden Modul und allen Modul(teil)prüfungen angemeldet. Möchten Sie die Lehrveranstaltung doch nicht besuchen, melden Sie sich über FlexNow wieder ab. Das geht im Wintersemester in der Regel bis Ende Oktober/Anfang November, die genauen Fristen finden Sie auf den Internetseiten von FlexNow. Haben Sie diese Möglichkeit der selbständigen Abmeldung über FlexNow verpasst, müssen Sie sich beim zuständigen Prüfungsamt von der Veranstaltung und der dazu gehörigen Prüfung abmelden. Siehe dazu auch Studienhandbuch des FB 05, Stichwort Prüfungen.

 

15. Afk-Module im Fachbereich 05

 

Studierende suchen sich Angebote aus dem Vorlesungsverzeichnis im Bereich Außerfachliche Kompetenzen aus und melden sich in der vorgesehenen Weise an: http://www.uni-giessen.de/cms/studium/studienangebot/afk.

Anmeldung AfK über FlexNow:

Studierende melden sich für ein AfK-Modul in FlexNow an, damit sie in dem AfK-Modul zur Prüfung zugelassen werden können.

Hinweis: Die Teilnehmerzahlen sind auch bei den AfK-Modulen begrenzt. Bitte melden Sie sich von einem Modul, an dem Sie nicht teilnehmen können, ab. Ihr Teilnehmerplatz kann dann einer/m anderen Studierenden zur Verfügung stehen. 

Credit Points: Am Fachbereich 05 benötigen Studierende der folgenden Bachelor-Studiengänge 10 CP aus dem Modulangebot „Außerfachlichen Kompetenzen“:

BA Sprache, Literatur, Kultur (kombinierter Studiengang)

Zwei-Fach-Bachelor:    
1. HF 80CP+10CP (Thesis)
2. HF 80CP
AfK 10 CP

Drei-Fach-Bachelor:     
HF 80CP+10CP (Thesis)
1. NF 40CP
2. NF 40CP
AfK 10 CP

BA MFKW (integrierter Studiengang):
HF 80CP+10CP (Thesis)
NF im FB 05 40 CP
NF Wirtschaft 40 CP
AfK Module 10 CP

BA NFF (integrierter Studiengang):
HF 80CP+10CP (Thesis)
NF im FB 05 40 CP
NF Didaktik 40 CP
AfK Module 10 CP

BA ATW :      10 CP aus dem AfK-Angebot

Wird ein nicht an der JLU Gießen absolviertes AfK-Modul evtl. anerkannt?
Auf Antrag an das Studiendekanat können Sie externe Studien- und Prüfungsleistungen gegebenenfalls als AfK-Modul anerkennen und anrechnen lassen. Formular beim Akademischen Prüfungsamt. Siehe Direkte Links rechter Rand.


Passt dieses AfK-Modul zu meinem Studium?
Für diese Frage sind die Fachstudienberater in den Instituten des FB 05 zuständig. Erst danach sollte die Studienkoordinatorin im FB 05 kontaktiert werden.

Inhaltliche Fragen zu den AfK-Modulen:

… sind an die jeweiligen Lehrenden/ Modulverantwortlichen zu richten, die das Modul anbieten.

Werden Praktika als AfK-Module anerkannt?

BA MFKW: Ein Praktikum kann als AfK-Modul anerkannt werden, zuständig ist der Prüfungsausschuss für BA-/ MA-Studiengänge des FB 05

Akademisches Prüfungsamt Geisteswissenschaften
Karl-Glöckner-Str. 5A
35394 Gießen

Praktikumsbeauftragte des FB 05 ist das Studiedekanat. Bitte dort die Vorbesprechung ableisten und den Praktikumsbericht einreichen.

BA SLK: Praktika sind erwünscht und können als AfK-Leistung anerkannt werden.

BA NFF: Hier gibt es ein Pflichtpraktikum, weshalb eine Anerkennung als AfK-Modul nicht möglich ist.

Können im Ausland erbrachte Studienleistungen als AfK-Modul anerkannt werden?

Im Ausland erbrachte Studienleistungen können als AfK-Module anerkannt werden, sofern sie nicht als reguläre Studienleistung anerkannt werden könnten. Zuständig für die Anerkennung sind die Auslandsbeauftragten der Institute oder das Studiendekanat. Treffen Sie möglichst vor vom Auslandsaufenthalt eine Absprache bzgl. der Anerkennungsmöglichkeiten. Informieren Sie sich vor einem Auslandsaufenthalt über die Angebote der Gastuniversität und lassen Sie sich eine entsprechende Auswahl der Module von den Auslandsbeauftragten oder von den Fachstudienberatern bestätigen.

In welchem Semster sind die AfK-Module zu belegen? Können auch im 6. Semester AfK-Module belegt werden?

AfK-Module können auch im 6. Semester parallel zur Thesis belegt werden. Es wird allerdings empfohlen, die AfK-Module nicht so weit aufzuschieben.

 

Zentrum für fremdsprachliche und berufsfeldorientierte Kompetenzen
- Außerfachliche Kompetenzen –

Studienkoordination FB 05

Stand: 15.04.2014