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Nicht-Bestehen einer Modul(teil)prüfung

Was ist zu tun, falls man eine oder mehrere Veranstaltungen im Modul nicht bestanden hat?

 

Zunächst muss man für den eigenenen Studiengang (BA, Lehramt oder MA) und das betroffene Studienfach darin die Beschreibung zum jeweiligen Modul aufmerksam lesen: wie lauten darin die Regelungen hinsichtlich des Nicht-Bestehens von Modul(teil)prüfungen? Entsprechend der Regelungen muss man dann z.B. Ausgleichs- oder Wiederholungsprüfungen ablegen. Der Prüfungsausschuss für BA- und MA-Studiengänge des FB 05 und der Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge haben Prüfungszeiträume festgesetzt, in denen solche Prüfungen stattfinden sollen. Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Akademischen Prüfungsamtes Geisteswissenschaften und des Prüfungsamtes des Zentrums für Lehrerbildung. An diesen Terminsetzungen orientieren sich die Lehrenden, bei denen Studierende nicht erfolgreich waren und geben oft mit den Prüfungsergebnissen die Termine für Ausgleichs- und/oder Wiederholungsprüfungen bekannt. Für Studierende ist wichtig: kümmern Sie sich! Wenn Sie ein negatives Prüfungergebnis erhalten, kontaktieren Sie umgehend die/den Lehrende/n und erkundigen Sie sich nach dem weiteren Vorgehen, warten Sie nicht, dass und bis man auf Sie zukommt.

                                
                                        
                                       
                              

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