Tierärztliche Ausbildung nach TAppO
Diese Ausbildungsordnung wird durch die TAppV ersetzt und gilt in der Übergangszeit für Studierende, die im Wintersemester 2007/2008 im 3. oder höheren studierten Semestern oder vorher zu studieren begonnen haben.
1. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Jahre und sechs Monate, § 1 Abs. 2 Nr. 3 TAppO
2. Die tierärztliche Ausbildung setzt sich zusammen aus:
- einem wissenschaftlich-theoretischen Studienteil von vier Jahren an einer Universität und
- aus einem praktischen Studienteil, § 1 Abs. 2 Nrn. 1 + 2 TAppO.
- 70 Stunden in mind. zwei Wochen über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung,
- 150 Stunden in mind. vier Wochen in der kurativen Praxis einer Tierärztin, eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlichen Leitung stehenden Tierklinik,
- 75 Stunden in mind. drei Wochen in der Hygienekontrolle,
- 100 Stunden in mind. drei Wochen in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- 75 Stunden in mind. zwei Wochen in der Überwachung und Untersuchung von Lebensmitteln
- 700 Stunden in mind. vier Monaten in der kurativen Praxis einer Tierärztin, eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlichen Leitung stehenden Tierklinik oder ein Wahlpraktikum
- das 9. und 10. Semester wird als "Praktisches Jahr" durchgeführt
- das 11. Semester ist das Examenssemester
3. Die tierärztliche Ausbildung umfasst folgende Prüfungen:
- die Tierärztliche Vorprüfung, abzulegen in zwei Abschnitten
Vorphysikum = naturwissenschaftlicher Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung und
Physikum = anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung
- die Tierärztliche Prüfung, abzulegen in 3 Schritten
1. Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung
2. Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung
3. Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung
2. Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung
3. Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung