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Anmeldung Wahlpflichtmodule BMB-12 und BMB-13

Gemäß Anlage 2 zur SpezO Biomechanik-Motorik-Bewegungsanalyse müssen Sie im Rahmen Ihres Studiums Wahlpflichtmodule im Umfang von 9 CP absolvieren. Dies kann 1 Modul im Umfang von 6 CP + 1 Modul im Umfang von 3 CP sein, Sie haben jedoch auch die Möglichkeit 3 Module im Umfang von jeweils 3 CP einzubringen. Hierfür können Sie Module aus dem durch das Institut bereitgestellten Wahlpflichtmodulkatalog einbringen, aber auch andere Module in o. g. Umfang, sofern diese für Sie als Wahlpflichtmodul zugänglich sind und benotet werden. Für die Wahlpflichtmodule, die nicht in dem Wahlpflichtmodulkatalog gelistet sind benötigen Sie die Einverständniserklärung von Herrn Prof. Munzert bevor Sie das jeweilige Wahlpflichtmodul beim Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften anmelden können. Die Einverständniserklärung ist Ihrer Anmeldung bitte beizufügen.

Da die Wahlpflichtmodule MA-BMB-12 und MA-BMB-13 nur begrenzt in FlexNow anmeldbar sind, müssen Sie jedes nicht in FlexNow anmeldbare Wahlpflichtmodul vor Erbringung Ihrer Prüfungsleistung unter Verwendung dieses Formulars beim Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften anmelden. Die Anmeldung muss für ein SS spätestens zum 01.06. vorliegen, für ein WS spätestens zum 01.12. und grundsätzlich bevor Sie Ihre Prüfungsleistung erbringen.


Um die von Ihnen im Wahlpflichtmodul erbrachten Prüfungsleistungen in FlexNow abbilden zu können, lassen Sie sich bitte durch den/die zuständige/n Lehrende/n einen Schein in Papierform ausstellen, der Note, CP, Prüfungsdatum und die von Ihnen erbrachte Prüfungsleistung beinhalten muss. Diesen Schein reichen Sie bitte während meiner Sprechzeiten ein, damit die Prüfungsleistung in Ihren FlexNow Account eingetragen werden kann.

Sollten Sie ein Wahlpflichtmodul wählen, in dem eine mündliche Prüfung erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte mit dem/der zuständigen Dozenten/in einen Prüfungstermin während des üblichen Prüfungszeitraums und teilen mir diesen zeitnah mit.

 

Beachten Sie bitte, dass die nachträgliche Anerkennung von Prüfungsleistungen, die nicht auf dem geforderten Wege angemeldet wurden, ausgeschlossen ist!