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Rechtsfragen rund um E-Learning

Die Projektlaufzeit endete am 30.09.2021.

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite nicht mehr aktualisiert werden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Demnächst finden Sie hier weitere Inhalte zum Themebereich "Rechtsfragen & E-Learning" im Bereich E-Learning in der Hochschullehre.

Diese Seite wächst mit dem Projekt stetig mit und wird regelmäßig mit neuen Inhalten ergänzt.

Wenn nicht anders angegeben, gelten folgende Quellen: e-teaching.org & ilias.uni-giessen.de/ilias



Recht im E-Learning

Auf ILIAS finden Sie ein umfangreiches Web based Training (WBT) zum Thema Recht im E-Learning. Das Ziel dieses Web-Based-Trainings besteht darin, Ihnen als Lehrende praktische Hinweise bei der Planung und Umsetzung von E-Learning an die Hand zu geben. Schlagworte sind bspw.: Urheberrecht, Open Educational Resources (OER), Barrierefreiheit, Schutzrechte und Nutzungsrechte. Darüber hinaus finden Sie ein dazugehöriges Glossar, von A wie Amtliches Werk (§5 UrhG) bis Z wie Zitatrecht.


Recht im E-Learning | Glossar

In diesem Glossar finden Sie Begriffe rund um das Thema Rechtsfragen im E-Learning, wie z.B.:

  • Amtliches Werk (§5 UrhG)
  • Bundesdatenschutzgesetz
  • Datenschutz
  • Gemeinfreies Werk
  • Gesetzliche Nutzungsfreiheiten
  • Lehrverpflichtung
  • Lizenz und Lizenzvertrag
  • Urheberschaft
  • Personenbezogene Daten
  • Zitatecht

und viele weitere Begriffe, die Ihnen mehr Sicherheit in Ihrer Lehre geben sollen.


E-Assessment-Wiki

In diesem öffentlichen E-Assessment-Wiki werden Rechfragen anhand eines Prüfungsablaufs von der Anmeldung über das Prüfungsverfahren und Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse. (Quelle: Rechtsfragen. (2017). E-Assessment-Wiki. URL: https://ep.elan-ev.de/index.php?title=Rechtsfragen&oldid=4083 (Aufruf: 07.11.18))


Welche Materialien dürfen elektronisch zur Verfügung gestellt werden?

Wie werden 15% eines Werkes berechnet? Was sind Sprachwerke geringen Umfangs und wie gehe ich mit Artikeln aus Fach- oder wissenschaftlichen Zeitschriften um? Die TU-Darmstadt hat hierzu eine Antwort und stellt diese auf einen Blick zur Verfügung.

Die TU-Darmstadt stellt eine Übersicht zu Verfügung, die auf einen Blick aufzeigt welche Materialien in der Hochschullehre elektronisch zur Verfügung gestellt werden dürfen. (Quelle: TU-Darmstadt URL: https://www.e-learning.tu-darmstadt.de/dienstleistungen/rechtsfragen/urhwissg/index.de.jsp (Aufruf: 09.10.2018))


UrhWissG

Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuelle Erfordernisse der Wissengesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG) können Sie auch hier im Originalauszug nachlesen. (Quelle: Bundesanzeiger Verlag (2018) URL: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s3346.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s3346.pdf%27%5D__1539086670164 (Aufruf: 09.10.2018))