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Praktika im Ausland

Praktika, die im Ausland abgeleistet werden, müssen vom Vorsitzenden genehmigt werden.
Hiefür müssen nachstehende Unterlagen dem Prüfungsamt vorgelegt werden:

  1. formloser Antrag mit folgenden Angaben

    • Name, Anschrift, Telefonnummer u. Angabe des Fachsemesters des Antragstellers
    • Art des Praktikums
    • Name und Anschrift der Praktikumsstelle
    • Genaue Zeitangabe/ Dauer des Praktikums
  2. Einladung der betreffenden Institution, mit Kurzdarstellung bzw. Vorstellung des Tätigkeitsfeldes der Institution.

Wurde ein Praktikum im Ausland absolviert, müssen Sie zusätzlich zur entsprechenden Praktikumsbescheinigung, einen

"Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen" einreichen. 

 


Praktikantenverträge

Sollte die Praktikumsstelle einen Vertrag fordern, beachten Sie bitte nachfolgendes:

  • Praktikantenverträge müssen immer im Prüfungsamt eingereicht werden und werden dann nach Überprüfung an die zuständige Stelle weitergeleitet.
    • Sollte es sich um ein Praktikum innerhalb des ERASMUS-Programms handeln (entweder Erasmus-Traineeship oder ein Praktikum im Anschluss an das Erasmus-Auslandssemester bzw. –jahr), dann übernimmt das Akademische Auslandsamt (AAA) die Unterzeichnung des Praktikumsvertrags.
    • Geht es um ein Praktikum außerhalb von Programmen, so muss der Fachbereich bzw. die/der Anerkennungsbeauftragte oder der/die Prüfungsausschussvorsitzende entscheiden, ob das Praktikum im Ausland fachrelevant und somit innerhalb des Studiums anerkannt wird. Für eine eventuell rechtliche Überprüfung wird dann das Akademische Auslandsamt (AAA) und/oder die Rechtsabteilung eingeschaltet, wenn nicht das entsprechende Musterabkommen zugrunde liegt.
  • Praktikumsvereinbarungen (deutsch, französisch, spanisch)
  • Praktikunsvereinbarung (englisch)