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Bescheinigung berufsrechtl. Anerkennung

Informationen zu Bescheinigungen für die Bewerbung auf einen klinischen Master an einer anderen Universität

Wenn Sie sich an anderen Universitäten für den "klinischen" Master bewerben, benötigen Sie einen Bescheid, dass Ihr Bachelorstudium entsprechend der PsychThApprO und des PsychThG durchgeführt wurde. Dies wird automatisch auf der Bescheinigung zu Bewerbungszwecken ("vorläufiges Zeugnis") eingetragen, sofern Sie die Bedingungen erfüllen! Diese erhalten Sie auf Antrag vom Prüfungsamt!

 

NEU

Bitte beachten Sie:

Die Bescheinigung zu Bewerbungszwecken kann Ihnen nur einmal ausgestellt werden. Falls Sie schon vorab eine Bestätigung der berufsrechtlichen Anerkennung benötigen (z.B. bevor Sie die notwendigen 144 CP eingetragen haben für frühere Bewerbungen oder ähnliches), können Sie den pauschalen Bescheid verwenden. Dieser ist nicht personalisiert sondern muss in Verbindung mit einem aktuellen ToR verwendet werden.

 

Termine zur Erstellung des separaten Bescheids

Sollte die Uni bei der Sie sich bewerben wollen, auf den Bescheid nach Mustervorlage des Fakultätentags bestehen (diese hier), kann ich Ihnen das auch ausstellen. Kommen Sie dazu bitte zu den unter Sprechstunden genannten Terminen vorbei!

 

Wichtig:

Es müssen zwingend folgende Voraussetzungen erfüllt sein (Fächer müssen bestanden oder schon angemeldet sein!)
  • alle Pflichtmodule belegt
  • WPM 6 A+B (klinisch Psychologisches Handeln im Kontext)
  • WPM 14 A + B (Psychotherapie)
  • Berufsfeldpraktikum Variante B
  • Referenzfachmodul "Medizinische Grundlagen"