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Aufgabenverteilung der Dekane

Das Dekanat leitet den Fachbereich und ist für alle Aufgaben zuständig, für die nicht die Zuständigkeit des Fachbereichsrates gegeben ist. Die Dekanin oder der Dekan vertritt den Fachbereich innerhalb der Hochschule und leitet ihn.

Das Dekanat bereitet die Beschlüsse des Fachbereichsrats vor und führt sie aus. Es schließt Zielvereinbarungen mit dem Präsidium und entscheidet im Rahmen des Strukturplans und der Zusagen über die Ausstattung eines Fachgebiets, über die Verwendung der Personal- und Sachmittel.

Die Dekanin oder der Dekan wirkt darauf hin, dass die zur Lehre verpflichteten Personen ihre Lehr- und Prüfungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen.
Dem Dekanat im Fachbereich 06 gehören der Dekan, der Prodekan und der Studiendekan an.

 

Dekan

 

Die Dekanin/der Dekan vertritt den Fachbereich innerhalb der Hochschule und leitet ihn. Zu den Aufgaben der Dekanin/des Dekans gehören Vorsitz bei Sitzungen des Fachbereichsrats, Überwachung der Lehr- und Prüfungstätigkeit der Mitglieder des Fachbereichs.

 

Prodekan

 

Die Prodekanin/der Prodekan ist die Stellvertreterin/der Stellvertreter der Dekanin/ des Dekans.

 

Studiendekan

 

Die Aufgabe der Studiendekanin/des Studiendekans besteht in der Erhaltung und Verbesserung der Qualität der Lehre. Aus diesem Grund ist sie/er zentrale Ansprechpartnerin/zentraler Ansprechpartner der Studierenden in allen allgemeinen Fragen des Studiums und der Lehre. Konkrete Beispiele für die Tätigkeit der Studiendekanin/des Studiendekans sind

Vorsitz im Studienausschuss des Fachbereichs, beratende Mitarbeit bei der Entwicklung neuer Studiengänge, Kontrolle der Durchführbarkeit von Lehrveranstaltungen, Mitarbeit bei der Evaluation der Lehre (unter studentischer Beteiligung).