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Ethik-Kommission

Die Ethik-Kommission des Fachbereichs Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen beurteilt ethische, medizinisch-wissenschaftliche und rechtliche Aspekte in der medizinischen Forschung am Menschen oder der epidemiologischen Forschung mit personenbezogenen Daten. Als medizinische Forschung am Menschen gilt auch die Forschung am verstorbenen Menschen und an entnommenen menschlichen Körpermaterialien. Die Ethik-Kommission nimmt ferner die ihr nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), dem Medizinproduktegesetz (MPG) und sonstigem höherrangigem Recht zugewiesenen Aufgaben wahr. Durch das Zusammenwirken der Kommissionsmitglieder als Fachleute verschiedener Disziplinen (Ärzte, Juristen, Biometriker, Pharmakologen und Apotheker) verfolgt die Ethik-Kommission das Ziel, einen umfassenden Schutz der an der Forschung teilnehmenden Personen zu sichern wie auch eine hohe Qualität und wissenschaftliche Aussagekraft der medizinischen Forschung am Menschen zu gewährleisten.

Hier finden sie die Kontaktdaten der Ethik-Kommission des FB 11 der JLU.

Mit der 12. AMG-Novelle ist die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung nachgekommen, die Verwaltungsvorschriften für die Durchführung klinischer Prüfungen von Humanarzneimitteln entsprechend den Vorgaben der europäischen GCP-Richtlinie umzugestalten. Die Europäische Union strebt mit dieser Richtlinie die Schaffung eines eindeutigen, transparenten und effizienten Verfahrens an, durch das die bisherigen Verzögerungen und Komplikationen infolge erheblich abweichender Verwaltungsvorschriften in den Mitgliedstaaten beseitigt werden sollen. Die folgenden Seiten sind als orientierender Überblick darüber gedacht, in welcher Weise diese europäischen Vorgaben in Deutschland umgesetzt wurden:

Die Ethik-Kommission des Fachbereichs Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen beurteilt ethische, medizinisch-wissenschaftliche und rechtliche Aspekte in der medizinischen Forschung am Menschen oder der epidemiologischen Forschung mit personenbezogenen Daten. Als medizinische Forschung am Menschen gilt auch die Forschung am verstorbenen Menschen und an entnommenen menschlichen Körpermaterialien. Die Ethik-Kommission nimmt ferner die ihr nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), dem Medizinproduktegesetz (MPG) und sonstigem höherrangigem Recht zugewiesenen Aufgaben wahr. Durch das Zusammenwirken der Kommissionsmitglieder als Fachleute verschiedener Disziplinen (Ärzte, Juristen, Biometriker, Pharmakologen und Apotheker) verfolgt die Ethik-Kommission das Ziel, einen umfassenden Schutz der an der Forschung teilnehmenden Personen zu sichern wie auch eine hohe Qualität und wissenschaftliche Aussagekraft der medizinischen Forschung am Menschen zu gewährleisten.