Prüfungsausschüsse
Die Prüfungsausschüsse sind für die Organisation aller Prüfungsangelegenheiten in den verschiedenen Studiengängen zuständig und achten auf die Einhaltung der Prüfungsordnung.
Ein Prüfungsausschuss nimmt im Wesentlichen folgende Aufgaben wahr:
- Bestellung der Prüfungskommissionen
- Festlegung der Prüfungstermine, -zeiträume und Meldefristen für die Prüfungen und deren Bekanntgabe
- Entscheidungen über Prüfungszulassungen
- Anrechung von außerhalb der jeweils geltenden speziellen Ordnung erbrachten Leistungen
- Anregungen zur Reform des Studiums und der Prüfungen gegenüber dem Fachbereichsrat
Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus drei Professorinnen/Professoren, einer/einem wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiter sowie einer/einem Studierenden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses unterliegen der Schweigepflicht.
Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse am Fachbereich 08: