Inhaltspezifische Aktionen

2.52.04 Nr. 1 Statut des Akademischen Prüfungsamtes Geisteswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen

2.52.04 Nr. 1
WinWord Download als WinWord-Dokument


Statut

des Akademischen Prüfungsamtes Geisteswissenschaften

der Justus-Liebig-Universität Gießen

Hinweis vom 27.10.1982 bis 29.06.1983

Erlaßgrundlage






FB 03 - 16 (neu; alt: 22) ABl.
27.10.1982 bis 29.06.1983 28.02.1985 S. 54

Statut

des Akademischen Prüfungsamtes Geisteswissenschaften

der Justus-Liebig-Universität Gießen

§ 1

Aufgaben des Akademischen Prüfungsamtes

Geisteswissenschaften

(1) Das Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften ist nach näherer Maßgabe der folgenden Vorschriften gemeinsame Geschäftsstelle für die Prüfungsangelegenheiten der Fachbereiche

03 Gesellschaftswissenschaften,

04 Erziehungswissenschaften,

05 Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft,

06 Psychologie,

07 Religionswissenschaften,

08 Geschichtswissenschaften,

09 Germanistik,

10 Anglistik,

11 Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraumes und Osteuropas,

22 Geowissenschaften und Geographie.

(2) Zu den Prüfungsangelegenheiten nach Absatz 1 gehören:

1. Promotionen

nach der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät vom 3.11.1965 (ABI. 1966 S. 430) und nach Maßgabe einer neuen gemeinsamen Promotionsordnung, auf deren Grundlage der akademische Grad eines Doktors der Philosophie verliehen wird.

2. Magisterprüfungen

a) nach der Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 26. 4. 1967 (ABI. 1967, S. 743)

b) nach der Ordnung für die Magisterprüfung vom 7. 12. 1979 (ABI. 1981 S. 396).

3. Diplomprüfungen und Diplom-Vorprüfungen

a) nach der Diplomprüfungsordnung für Studierende der Psychologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 8. 7. 1964 (ABI. S. 722) und nach Maßgabe einer neuen Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluß Diplom-Psychologie;

b) nach der Diplomprüfungsordnung für die Studiengänge "Neuere Fremdsprachen" vom 14. November/12. Dezember 1979 (ABI. 1980 S. 180);

c) nach der Diplomprüfungsordnung der Fachbereiche Germanistik, Anglistik sowie Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraumes und Osteuropas der Justus-Liebig-Universität Gießen für den Studiengang "Drama, Theater, Medien" mit dem Abschluß "Diplom-Theaterwissenschaftler" Vom 20. April 1983 (ABI. S. 456)

d) nach der Diplomprüfungsordnung des Fachbereiches Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen für den Aufbaustudiengang "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluß Diplomsprachenlehrer (Deutsch als Fremdsprache). Vom 3. Juni 1983 (ABI. 1984 S. 107)

e) in allen weiteren Studiengängen der Fachbereiche 04 bis 11, die mit einer Diplomprüfung abgeschlossen werden.

4. Zwischenprüfungen

nach der Ordnung für die Zwischenprüfungen an der Philosophischen Fakultät der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 5.11.1968 (ABI. 1969 S. 176) und nach Maßgabe einer neuen Zwischenprüfungsordnung.

(3) Das Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften, ist außerdem Geschäftsstelle

1. für die Gemeinsame Kommission Dr. phil. und habil.,

2. für die Gemeinsame Kommission Akademische Prüfungsordnungen Geisteswissenschaften,

3. für die Gemeinsame Kommission Geisteswissenschaften, falls diese Gemeinsame Kommission errichtet werden wird.

§ 2

Leitung

(1) Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse, für deren Prüfungsangelegenheiten das Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften gemeinsame Geschäftsstelle ist, und die Vorsitzenden der gemeinsamen Kommission bilden die kollegiale Leitung des Prüfungsamtes.

(2) Solange für die Prüfungen nach § 1 Abs. 2 Prüfungsausschüsse nicht bestehen, bestellt der Präsident nach Anhörung der Fachbereiche, für die die jeweilige Prüfungsordnung gilt, einen Beauftragten, der im Prüfungsamt für die geschäftsmäßige Behandlung der jeweiligen Prüfungsangelegenheiten zuständig ist. Die Beauftragten gehören der kollegialen Leitung nach Abs. 1 an. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre.

(3) Die Mitglieder der kollegialen Leitung wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden des Akademischen Prüfungsamtes Geisteswissenschaften und einen Stellvertreter jeweils für deren Amtszeit als Vorsitzender eines Prüfungsausschusses oder als Beauftragter.

§ 3

Geschäftsverteilung

(1) Der Vorsitzende des Prüfungsamtes leitet die Geschäftsstelle und entscheidet in allen Angelegenheiten, die die Erfüllung der Aufgaben als gemeinsame Geschäftsstelle betreffen.

(2) Unberührt bleiben die durch Gesetz, Satzung oder andere Rechtsvorschrift begründeten Zuständigkeiten in den jeweiligen Prüfungsangelegenheiten; jeder Vorsitzende eines Prüfungsausschusses oder Beauftragte nach § 2 Abs. 2 bleibt im Prüfungsamt für die geschäftsmäßige Behandlung der Prüfungsangelegenheiten zuständig, die zu seinem prüfungsrechtlichen Aufgabenbereich gehören.

(3) Gegen Entscheidungen des Vorsitzenden des Akademischen Prüfungsamtes Geisteswissenschaften kann jeder Vorsitzende eines Prüfungsausschusses oder jeder Beauftragte nach § 2 Abs. 2 die Entscheidung der kollegialen Leitung herbeiführen.

§ 4

Finanzierung

Soweit die Kosten des Prüfungsamtes aus dem Gebührenaufkommen zu bestreiten sind, sind die Kosten folgendermaßen zu verteilen:

1. Die besonderen Verwaltungskosten, die durch die Bearbeitung der jeweiligen Prüfungsart entstehen, sind ausschließlich aus dem Gebührenaufkommen dieser Prüfungsart zu bestreiten.

2. Die allgemeinen Verwaltungskosten, die durch die Bearbeitung aller Prüfungen entstehen, sind aus den Gebührenaufkommen nach dem Verhältnis der jeweiligen Prüfungsfälle zu bestreiten.

Die kollegiale Leitung kann nach Anhörung der Fachbereiche nach § 1 Abs. 1 durch Beschluß mit den Stimmen der Mehrheit ihrer Mitglieder nähere Regelungen treffen; der Beschluß bedarf der Genehmigung des Präsidenten.

Gießen, den 29. Juni 1983

gez. Schmidt-Relenberg

........................................................

(Prof. Dr. phil. Schmidt-Relenberg)

Dekan des Fachbereiches Gesellschaftswissenschaften

Gießen. den 3. November 1982

gez. Klaßen

..................................................

(Prof. Dr. phil. Theodor Klaßen)

Dekan des Fachbereiches Erziehungswissenschaften

Gießen, den 27. Oktober 1982

gez. Thiele

.....................................

(Prof. Dr. Herwig Thiele)

Dekan des Fachbereiches Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft

Gießen, den 8. Juni 1983

gez. Netter

...........................................

(Prof. Dr. med. Dr. phil. Petra Netter)

Dekanin des Fachbereiches Psychologie

Gießen, den 29. Oktober 1982

gez. Greschat

............................................

(Prof. Dr. theol. Martin Greschat)

Dekan des Fachbereiches Religionswissenschaften



Erlaßgrundlage:

FB 03 - 16

27.10.1982 - 29.06.1983

§ 22 Abs.3 HUG