Zulassungsverfahren
Die Studienplätze der folgenden Studiengänge werden im sog. ZV - Zentralen Verfahren vergeben.
- Medizin
- Tiermedizin (Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich)
- Zahnmedizin
- Pharmazie (wird an der Justus-Liebig-Universität nicht angeboten)
Informationen zu den Regelungen finden Sie auf diesen Seiten, bitte informieren Sie sich auch
- bei der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de sowie
- im Infoblatt der JLU (PDF)
Kriterien(gewichtung) kann sich für spätere Verfahren ändern, hier wird der aktuelle Stand dargestellt.
Quotenanteile
Vorabquoten:
-
7,8% Landarzt- und ÖGD-Quote (ÖGD: Öffentlicher Gesundheitsdienst)
Informationen und Bewerbung über das Regierungspräsidium Gießen - 5% "Ausländerquote" ( Bewerbergruppe B )
- 3% für Bewerber/innen für ein Zweitstudium
- 5% für Fälle außergewöhnlicher Härte
Die Gesamtheit aller Studienplätze (nach Abzug der Vorabquoten) wird auf folgende Quoten aufgeteilt:
- 30% ABQ – Abiturbestenquote. In dieser Quote ist die Note der HZB entscheidend.
- 10% ZEQ – Zusätzliche Eignungsquote. In dieser Quote werden nur schulnoten-unabhängige Kriterien berücksichtigte (z.B. Berufsausbildungen).
- 60% AdH - Auswahlverfahren der Hochschulen. Hier werden von jeder Hochschule für den jeweiligen Studiengang Kriterien festgelegt; die möglichen Kriterien sind aber bundesweit einheitlich.
Sie können sich in einer, zwei oder allen drei Quoten bewerben. Wer in einer der Quoten einen Studienplatz erhalten hat, nimmt am Verfahren der anderen Quoten nicht mehr teil. Die Quoten werden in der oben genannten Reihenfolge bearbeitet.
Für die ZEQ und das AdH legt jede Hochschule durch eine Satzung fest, welche Kriterien (innerhalb des bundesweit einheitlich festgelegtem Rahmen) in welcher Gewichtung berücksichtigt werden. (siehe unten sowie auch Satzung der JLU)
Ab 2022 wird die Wartezeit nicht mehr berücksichtigt.
In dieser Quote ist die Abiturdurchschnittsnote entscheidend dafür, welche Bewerber/innen einen Studienplatz erhalten.
Es werden zunächst Landeslisten gebildet, auf denen nur Bewerber/innen miteinander konkurrieren, die ihr Abitur im selben Bundesland erworben haben. Das Sortierkriterium ist das Abiturergebnis, wobei nicht die Durchschnittsnote, sondern der erzielte Punktwert berücksichtigt wird. Danach werden die 16 Länderlisten zu einer Bundesliste zusammengeführt. Details dazu finden Sie unter: hochschulstart.de
Wer nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert worden zu sein, eine bessere Abiturnote zu erreichen, kann einen Antrag stellen, mit einer besseren Note am Verfahren beteiligt zu werden („Nachteilsausgleich Notenverbesserung“); Infos dazu unter hochschulstart.de
Bewerber/innen können in dieser Quote maximal 100 Punkte erreichen (100 Punkte-Skala). Jede Hochschule wählt aus einer bundesweit einheitlichen Liste, die Kriterien und deren Gewichtung aus, die für ihr Verfahren berücksichtigt werden. (Wartezeit wird ab 2022 nicht mehr berücksichtigt)
ZEQ-Kriterien und deren Gewichtung an der Universität Gießen
Studiengänge Medizin und Zahnmedizin
Im Vergabeverfahren können für die folgenden Kriterien jeweils die angegebene maximale Punktzahl erreicht werden (Änderungen für darauffolgende Verfahren sind möglich):
- Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge ( TMS ) – maximal 90 Punkte,
- anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (siehe Infoblatt der JLU ) – 4 Punkte,
- ausgeübte Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf (siehe Infoblatt der JLU ) – 2 Punkte,
-
Preise in Wettbewerben – 4 Punkte
(Berücksichtigte Preise in Wettbewerben: Preis im Auswahlwettbewerb zur internationalen Biologie-Olympiade, ChemieOlympiade, Physik-Olympiade, Informatik-Olympiade, Mathematik-Olympiade sowie Preise der 1.-3. Bundeswettbewerbs Jugend forscht in den Wettbewerben Biologie, Chemie oder Mathematik/Informatik/Physik/Technik.)
Studiengang Tiermedizin
Im Vergabeverfahren können für die folgenden Kriterien jeweils die angegebene maximale Punktzahl erreicht werden (Änderungen für darauffolgende Verfahren sind möglich):
- Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge ( TMS ) – maximal 65 Punkte,
- anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (siehe Infoblatt der JLU ) – 20 Punkte
- ausgeübte Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf (siehe Infoblatt der JLU ) – 15 Punkte.
Auch in dieser Quote können die Bewerber/innen maximal 100 Punkte erreichen (100 Punkte-Skala). Und auch hier wählt jede Hochschule aus einer bundesweit einheitlichen Liste, die Kriterien und deren Gewichtung aus, die für ihr Verfahren berücksichtigt werden, dabei muss mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium (bei Medizin zwei) von der Hochschule berücksichtigt werden.
Für die Teilnahme am AdH kann man sich nicht direkt an den Hochschulen bewerben, da diese Quote Teil des „normalen“ Verfahrens ist.
AdH-Kriterien und Gewichtung an der Universität Gießen
Studiengänge Medizin und Zahnmedizin
Im Vergabeverfahren werden folgende Kriterien mit der jeweils maximal erreichbaren Punktzahl berücksichtigt (Änderungen für darauffolgende Verfahren sind möglich):
- Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturdurchschnittsnote) – maximal 49 Punkte,
- Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge ( TMS ) – maximal 41 Punkte,
- anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (siehe Infoblatt der JLU ) – 4 Punkte,
- ausgeübte Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf (siehe Infoblatt der JLU ) – 2 Punkte.
-
Preise in Wettbewerben – 4 Punkte
(Berücksichtigte Preise in Wettbewerben: Preis im Auswahlwettbewerb zur internationalen Biologie-Olympiade, ChemieOlympiade, Physik-Olympiade, Informatik-Olympiade, Mathematik-Olympiade sowie Preise der 1.-3. Bundeswettbewerbs Jugend forscht in den Wettbewerben Biologie, Chemie oder Mathematik/Informatik/Physik/Technik.)
Studiengang Tiermedizin
Im Vergabeverfahren werden folgende Kriterien mit der jeweils maximal erreichbaren Punktzahl berücksichtigt (Änderungen für darauffolgende Verfahren sind möglich):
- Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturdurchschnittsnote) – maximal 49 Punkte,
- Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge ( TMS ) – 31 Punkte,
- anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (siehe Infoblatt der JLU ) – 10 Punkte,
- ausgeübte Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf (siehe Infoblatt der JLU ) – 10 Punkte
Was ist der "NC" - Numerus Clausus
NC oder Numerus Clausus bedeutet "beschränkte Anzahl" (von Studienplätzen), d.h. es steht nur eine festgelegte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung. Die Zahl der Bewerber/innen ist erfahrungsgemäß deutlich höher. Es muss eine Auswahl der Bewerber/innen nach bestimmten Kriterien in verschiedenen Quoten erfolgen.
Die Ergebnisse der vergangenen Verfahren werden veröffentlicht, wobei die Grenzwerte so zu interpretieren sind, dass sie diejenigen Werte (z.B. Punktzahl) angeben, mit denen beim Zulassungsverfahren zu einem bestimmten Semester die jeweils "schlechtesten" Bewerber/innen gerade noch zugelassen worden sind. Sie dürfen nicht als Werte verstanden werden, mit denen man in Zukunft (sicher) zugelassen wird, denn das Verfahren hat sich in den letzten Jahren z.T. mehrfach geändert und die nächsten Bewerber/innen sind anders als die letzten!
Die Auswahlgrenzen des Zentralen Verfahrens (ZV) für die medizinischen Studiengänge (in den Quoten Abiturbestenquote, Zentrale Eignungsquote (ZEQ) und der Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)) finden Sie im Downloadbereich der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) .