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QSL-Mittel (dezentral)

Den Hochschulen des Landes werden in jedem Semester zweckgebundene Mittel nach dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zur Verfügung gestellt.

Den Hochschulen des Landes werden als Teil der Grundfinanzierung jährlich Mittel zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zur Verfügung gestellt. Die Vergabe des Gesamtbudgets QSL basiert auf dem Hessischen Hochschulgesetz (HessHG) und der JLU-Vergabesatzung.

§ 16 Abs. 2 HessHG vom 14. Dezember 2021 konkretisiert dabei u.a. die Verpflichtung der Hochschulen, "die Voraussetzungen für die Studierenden zu schaffen, in angemessener Zeit zum Studienerfolg zu kommen, indem sie sicherstellen, dass das in den Prüfungs- und Studienordnungen vorgesehene Lehrangebot tatsächlich in ausreichendem Maße ohne zeitliche Verzögerung wahrgenommen werden kann. Die Hochschulen intensivieren die Beratung und Betreuung der Studierenden." (Auszug)

Der Fachbereich Rechtswissenschaft verwaltet dabei ein ihm von der JLU haushaltsjährlich zur Verfügung gestelltes dezentrales Budget, welches sich in ein Basisbudget und in ein Projektbudget aufgliedert.

Das Vergabeverfahren der dezentralen QSL-Mittel ist durch die Vergabeverordnung der JLU geregelt (siehe nützliche Link auf der rechten Seite). § 4 der Ordnung regelt dabei für die dezentralen Projektmittel, dass eine dezentrale Vergabekommission (Studienkommission) Vorschläge zur Verwendung der dem Fachbereich zugewiesenen Mittel an das Präsidium vorlegt.

Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung besteht diese Kommission aus

  • der Studiendekanin / dem Studiendekan (Vorsitz),
  • einem für 2 Jahre benannten Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren,
  • einem für 2 Jahre benannten Mitglied aus der Gruppe der wissensch. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
  • einem für 2 Jahre benannten Mitglied aus der Gruppe der administr.-techn. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • vier von den studentischen Mitgliedern im Fachbereichsrat benannten studentischen Mitgliedern. Die Benennung dieser Mitglieder erfolgt für jeweils ein Jahr.

Die aktuellen Mitglieder der Kommission finden Sie in der Gremienübersicht.

Die dezentrale Vergabekommission ist somit hälftig mit Vertreterinnen / Vertretern aus der Gruppe der Studierenden besetzt.

Anträge an das dezentrale QSL-Budget können von jedem Mitglied des Fachbereichs an das Dekanat gestellt werden (§ 5 der Vergabeverordnung).

Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Antragsformular und den Finanzierungsplan (siehe rechte Spalte, nützliche Links).

Als Ansprechpartner stehen Ihnen im Dekanat Simone Herrholz zur Verfügung.

Weitere Hinweise zu den QSL-Mitteln an der JLU stellt die Stabsabteilung Lehre an dieser Stelle zur Verfügung (auch zu den dezentralen Budgets).

Beachten Sie die nützlichen Links auf der rechten Seite