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Prüfungsangelegenheiten

B.Sc. Bewegung und Gesundheit

M

Mit Beginn der vorlesungsfreien Zeit des 5. Fachsemesters haben Sie die Möglichkeit Ihre Abschlussarbeit anzumelden. Die Bearbeitungsdauer beträgt 12 Wochen. Beachten Sie bitte, dass Sie ausschließlich bei einem Bearbeitungsbeginn per April und Juni des laufenden Jahres mit fristgerechter Abgabe nach 12 Wochen Ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit beenden können.

  • Zulassungstermine 2026:

Zulassung

Abgabe

Stichtag für den fristgerechten Eingang Ihres Antrags auf Zulassung und Übermittlung des Titels

13.04.2026 06.07.2026

30.03.2026

02.06.2026 25.08.2026

19.05.2026

12.10.2026 04.01.2027

28.09.2026

08.12.2026 02.03.2027

24.11.2026

  • Zulassungstermine 2025:

Zulassung

Abgabe

Stichtag für den fristgerechten Eingang Ihres Antrags auf Zulassung und Übermittlung des Titels

15.10.2025 07.01.2026

01.10.2025

12.12.2025 06.03.2026

28.11.2025

Bei der Anmeldung zum Thesis-Modul müssen folgende Nachweise erbracht sein:

  • Nachweis über 10 abgeschlossene Module aus dem 1.-5. Studiensemester (ohne Praktikumsmodul) sowie mindestens der Besuch von vier weiteren Modulen

  • abgeschlossenes Praktikumsmodul

  • zusätzlich ein abgeschlossenes Wahlpflichtmodul.

Für die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit verwenden Sie bitte den Allgemeinen Thesisantrag


Ihren Thesisantrag reichen Sie bitte beim Akademischen Prüfungsamt, Raum 231, während der Sprechzeiten ein. Sie haben aber auch die Möglichkeit den Antrag per Post oder per Mail zu schicken. Der Eingang postalisch/elektronisch eingereichter Anmeldungen wird nicht schriftlich bestätigt!

Die Eingabe des Titels Ihrer Thesis mit Zulassungsdatum und Abgabetermin in FlexNow erfolgt über das Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften. Die in FlexNow hinterlegten Termine sind verbindlich .

Bei der Erstellung Ihrer Abschlussarbeit beachten Sie bitte diese Formalia . Die gebundene Version Ihrer Thesis ist 2-fach einzureichen. Beide Exemplare werden vom Akademischen Prüfungsamt aus an die Erstgutachter/in und Zweitgutachter/in weiter geleitet. Die/der Erstgutachter/in behält ein Exemplar der Thesis während das Exemplar der/des Zweitgutachter/in zur Archivierung in der Prüfungsakte retourniert wird.

Der Rücktritt vom Thesismodul ohne das Vorliegen triftiger Gründe ist ausgeschlossen!