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Was muss man beachten?

Bevor man ins Ausland geht, schließt man mit der ECTS-Partneruniversität ein "Learning Agreement"ab. Das ist eine Art Stundenplan, in dem die im Ausland zu absolvierenden Veranstaltungen eingetragen werden. Als Leistungsnachweise für das Hauptstudium müssen Veranstaltungen des 3. Studienjahres gewählt werden. Das Learning Agreement kann bei der Ankunft im Ausland noch einmal abgeändert werden. Danach ist der festgelegte Studienplan einzuhalten. Nach erfolgreicher Beendigung des Auslandssemesters erhält man von der ausländischen Universität ein "Transcript of Records", in dem die Veranstaltungen zusammen mit den ihnen zugeordneten Credits und Noten aufgeführt sind. Mit Hilfe dieses Transcript of Records kann man sich dann an der Heimatuniversität die Studienleistungen, soweit sie in den Heimatstudiengang tatsächlich zu integrieren sind, anerkennen lassen.