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Nebenfach Arbeitsrecht (30 CP)

Im Nebenfach „Arbeitsrecht“ werden Sie zunächst in die Grundlagen des Zivilrechts (insbesondere grundlegende Arbeitstechniken, prüfungsrelevante Fallbearbeitung, Regelungssystematik des BGB und rechtsmethodische Fragen) und in das Allgemeine Schuldrecht (Grundlagen und Regelungsbereich, Schuldverhältnisse, Störungen im Schuldverhältnis) eingeführt. Darauf aufbauend folgen im weiteren Verlauf Ihres Studiums die Pflichtvorlesung zum Individualarbeitsrecht (Begründung, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Störungen und Haftung im Arbeitsverhältnis, Kündigungsschutz) sowie Vorlesungen wahlweise im Kollektivarbeitsrecht für Nebenfachstudierende (mit Inhalten aus dem Betriebsverfassungsrecht und dem Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht) oder zu den Grundlagen des Sozialrechts. Angewandt und vertieft werden die erworbenen Kenntnisse in einem Seminar, das Sie wahlweise im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht absolvieren.

Das Nebenfach Arbeitsrecht kann zum Winter- und im Sommersemester aufgenommen werden.  Bei Beginn im Sommersemester folgen Sie einem angepassten Studienverlauf (vgl. im Detail in den jeweils aktuellen Studienverlaufsplänen der Nebenfachordnung des FB 01).

Das Nebenfach Arbeitsrecht umfasst den Besuch folgender Module:

Grundlagen des Zivilrechts (NF 8)

Vertiefung im Zivilrecht (NF 9)

Arbeitsrecht (NF 10)

Vertiefung im Arbeits- und Sozialrecht (NF 11)

 

 

Weitere Informationen (insb. Studienverlaufsplan und die konkreten Modulbeschreibungen) finden Sie in der Nebenfachordnung des FB 01 (s. Downloadbereich).