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Schwerpunktbereich 5

Hier finden Sie Informationen zum Schwerpunktbereich 5.

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SPB 5 - Verfassung und Gesellschaft (Öffentliches Recht in der Vertiefung)

Warum Schwerpunktbereich 5 ?

Gesellschaftliche Probleme müssen im Rahmen des Verfassungs- und Unionsrechts mit den Mitteln des Verwaltungsrechts für alle akzeptabel gelöst werden. Der Schwerpunktbereich 5 wiederholt und vertieft an Hand besonders wichtiger und praxisrelevanter Gebiete (Umwelt, Wirtschaft, Gesundheit) zentrale Fragen des Öffentlichen Rechts.

Als Studierende wiederholen Sie pflichtfachrelevantes Wissen zum Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht, indem wir die bekannten Rechtsformen des Verwaltungshandelns (wie VA, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Rechtsverordnung, Satzung), Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess in neue Kontexte stellen und mit bereichsspezifischen Abwandlungen vertiefen. Zugleich werden Rahmensetzung und Steuerung durch Unionsrecht und Verfassungsrecht wiederholt und vertieft.

Eine Besonderheit des Schwerpunktbereichs 5 ist, dass er eine besonders enge Anbindung an die öffentlich-rechtliche Forschung hat. Als Studierende profitieren Sie so von den weiterführenden Angeboten des Fachbereichs wie Umweltrechtliches Praktikerseminar und Gesundheitsrechtliches Praktikerseminar und erhalten Anregungen für spätere wissenschaftliche Vertiefung, etwa durch eine Promotion. Die Einbindung herausragender Rechtsanwälte und Richter sichert den engen Praxisbezug.

 

Teilbereiche und Berufsfelder

Das Fundament bildet der Pflichtbereich mit den vier Veranstaltungen

 

 

Im Wahlbereich können Sie aus einem großen Pool von Veranstaltungen wählen. Es bieten sich drei Spezialisierungen an (auf die Sie aber nicht festgelegt sind):

 

 

Durch die Auswahl der Wahlfächer können Sie Studium und Prüfung präzise an Ihren Interessen im Öffentlichen Recht ausrichten. Absolventen des Schwerpunktbereichs sind in Kanzleien ebenso gefragt wie in Verwaltung und Justiz.

 

Lehr- und Lernformen

  • Vorlesungen, auch durch Praktiker,
  • Seminare,
  • Ergänzungs- und Dialogveranstaltungen: Umweltrechtliches Praktikerseminar, Gesundheitsrechtliches Praktikerseminar, Workshop Windenergie u.a.

 

Methoden

Erstes Standbein ist die juristische Falllösungstechnik, die Sie im SPB 5 wiederholen und vertiefen. Wegen der Breite der gesellschaftlichen Probleme und der entsprechenden Antworten des Verwaltungsrechts - vom Naturschutzrecht bis zum öffentlichen Gesundheitsrecht - legen wir besonderes Augenmerk auf die Schulung Ihres Sinns für Strukturen und Schwerpunktsetzung.

 

Zweites Standbein ist das wissenschaftliche Arbeiten im engeren Sinne. Sie können es in kleinen Seminaren mit exzellentem Betreuungsverhältnis einüben. Aus unserer Sicht gehört zu einer gelungenen wissenschaftlichen Arbeit meist dreierlei:

  • die präzise Aufarbeitung des jeweiligen gesellschaftlichen Problemfelds,
  • die differenzierte Erfassung und Analyse der Rechtslage hierzu (meist mit Unions-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht),
  • die Bewertung der Rechtslage mit den von Ihnen offengelegten Kriterien und die Frage nach rechtspolitischen Verbesserungsmöglichkeiten.



Beteiligte Professoren der JLU

Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Gabriele Britz

Professur für Öffentliches Recht und Europarecht

Gabriele Britz: 1993 Promotion im Wirtschaftsverwaltungsrecht; 2000 Habilitation im Verfassungsrecht; seit 2001 Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen; seit 2011 Richterin des Bundesverfassungsgerichts (Erster Senat). Arbeitsschwerpunkte: Verfassungsrecht, Umwelt- und Wirtschaftsrecht, insbes. Energieregulierung.

Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold

Professur für Öffentliches Recht

 

Prof. Dr. Franz Reimer

Professur für Öffentliches Recht und Rechtstheorie

Franz Reimer ist nach seinem Studium in Bonn, Oxford und Freiburg im Jahre 2000 mit einer verfassungsrechtlichen Arbeit promoviert und im Jahre 2007 mit einer wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Arbeit habilitiert worden. Im gleichen Jahr erhielt er einen Ruf an die Justus-Liebig-Universität. Arbeitsschwerpunkte sind neben dem Verfassungsrecht das öffentliche Umwelt- und Wirtschaftsrecht, insbesondere das Recht der Energieeffizienz und der Verkehrsökologie.

Prof. Dr. Steffen Augsberg

Professur für Öffentliches Recht

 

 

 

Weitere Lehrende im Schwerpunktbereich 5

 

Prof. Dr. Wolfgang Bock

Bundesakademie für Sicherheitspolitik, Berlin

Prof. Dr. Ulrich Ellinghaus

Baker&McKenzie, Frankfurt

Dr. Klaus Herkenroth 

RA & Steuerberater bei Jones Day, Frankfurt

Dr. Karsten Herzmann

Professur für Öffentliches Recht und Europarecht, JLU

Prof. Dr. Rüdiger Rubel

Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht

 


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Hilfestellungen

Hier finden Sie Hilfsmittel für mündliche Prüfungen im Schwerpunktbereich 5.

Landesrecht

v. Zezschwitz, Landesrecht Hessen
oder
Fuhr/Pfeil, Hessische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze

Nicht ausreichend: Groß, Staats- und Verwaltungsrecht Hessen

 

Bundesrecht

Sartorius I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze oder
Nomos-Gesetze Öffentliches Recht
und
beck-dtv Umweltrecht  oder
Kloepfer, Umweltschutz, Textsammlung, 2 Bde.

Nicht aktuell genug: Textbuch Deutsches Recht, Baurecht/Umweltrecht, C. F. Müller, 2. Aufl. 2007

Medienrecht (sofern geprüft wird)

Textsammlung zum Medienrecht, C.F. Müller
oder
Schulz, Gesetzessammlung Information, Kommunikation, Medien
(kostenlos abrufbar auf der Homepage des Hans-Bredow-Instituts)

sowie jeweils:
Gesetz über den Hessischen Rundfunk
und
Gesetz über den privaten Rundfunk in Hessen und ggf. Hessisches Pressegesetz

 


 

Stand: 26.10.2017

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Modell-Hausarbeiten

Hier finden Sie Modell-Hausarbeiten aus vorangegangenen Semestern, die mit gut bis sehr gut bewertet wurden: