Gesundheitsrechtliches Praktikerseminar
Die kontinuierliche Fortentwicklung der modernen Medizin bedeutet nicht allein eine verbesserte Patientenversorgung, sondern ist auch mitursächlich für die zunehmende ökonomische Bedeutung des Gesundheitssektors. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen. So existiert eine große Vielzahl häufig sehr detaillierter Normierungen; diese müssen zudem in einem dynamischen Regelungsumfeld sinnvoll angewandt werden. Die hier zutage tretenden Herausforderungen werden schon bislang in einem bewusst inter- und intradisziplinär angelegten „Zertifikatskurs Gesundheitsrecht“ behandelt. Dessen Teil 1 behandelt Arztvertrags- und Arzthaftungsrecht (Prof. Dr. Gödicke, FB 01), Teil 2 Medizinstrafrecht (Prof. Dr. Kretschmer, FB 01), Teil 3 Öffentliches Gesundheitsrecht (Prof. Dr. Augsberg, FB 01), Teil 4 Rechtsmedizin für Juristen (Prof. Dr. Dettmeyer, FB 11). In Ergänzung hierzu erscheint es sinnvoll, die Perspektive zu erweitern. Dem dient das neue „Gesundheitsrechtliche Praktikerseminar“, das sich nicht nur an Studierende und Doktoranden der Rechtswissenschaft und Medizin, sondern an alle Personen richtet, die in Praxis und Wissenschaft mit dem Zusammenwirken rechtlicher und medizinischer Aspekte zu tun haben oder die allgemein an entsprechenden Konstellationen interessiert sind.
Aktuelle Veranstaltungen
Im Sommersemester WS 2022/23 wird das GPS erneut im mittlerweile gewohnten und bewährten digitalen Format stattfinden.
Eine Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung über folgenden Zugangslink möglich:
https://uni-giessen.webex.com/uni-giessen/j.php?MTID=me3944f906f5cdd709cd67e3563f3741e
Termin | Thema |
---|---|
Mittwoch, 11.01.2023, 18 Uhr c.t. Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski |
"Voraussetzungen und Grenzen einer Legalisierung der (altruistischen) Leihmutterschaft" Der Vortrag hinterfragt die Gründe für das in Deutschland aktuell bestehende, strafbewehrte Verbot der Leihmutterschaft. Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorgabe, eine entsprechende Kommission einzusetzen, werden inhaltliche Möglichkeiten und Grenzen einer Entkriminalisierung dargelegt. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf prozeduralen Mechanismen, mit denen die Rechte der Beteiligten abgesichert werden können. Frau Dr. Dr. Frauke Rostalski ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln sowie Gründerin und Sprecherin der dortigen Forschungsstelle für Recht und Ethik der Digitalen Transformation. Seit 2020 ist sie Mitglied des Deutschen Ethikrats. |
Mittwoch, 01.02.2022, 18 Uhr c.t. Hon.-Prof. Dr. Martin Dietrich |
"Gesundheitsinformationen, Gesundheitswissensdefizite und die Rolle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" Unser Gesundheitssystem beruht auf der Grundidee eigenverantwortlichen Handelns der Betroffenen. Was für die individuelle Gesundheitsentscheidung die informierte Aufklärung sicherstellen soll, muß für den Bereich Public Health durch Gesundheitserziehung und Gesundheitsaufklärung geleistet werden. Der Vortrag legt dar, wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung dieser Aufgabe nachkommt und welche aktuellen und zukünftigen Herausforderungen insoweit zu bewältigen sind. Herr Dr. Martin Dietrich ist Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Er ist zudem Honorarprofessor für Betriebswirtschaftslehre, insb. Management des Gesundheitswesens, an der Universität des Saarlandes und Präsident der in Brüssel ansässigen Organisation EuroHealthNet, einem europäischen Netzwerk von Organisationen, Behörden und staatlichen Stellen, die in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Krankheitsprävention, Gesundheitsförderung und Abbau von Ungleichheiten tätig sind. |
Eine Übersicht der bisherigen Veranstaltungen finden Sie hier.
Anrechung im Rahmen der SQ-Vorträge (für Studierende des FB01)
Sofern Sie im Rahmen der Schlüsselqualifikation an einzelnen Vorträgen teilnehmen möchten, tragen Sie sich bitte im Vorfeld in Stud.IP in die jeweilige Untergruppe (im Menü Teilnehmende / Gruppen) der Veranstaltung ein. Für jeden Veranstaltungstermin wurde eine gesonderte Gruppe angelegt. Anhand dieser Gruppenliste wird Ihre Teilnahme während des Praktikerseminars dokumentiert und anschließend dem Dekanat für die Ausstellung der SQ-Bescheinigung mitgeteilt.
Wenn wir also Ihre Teilnahme im Rahmen der SQ-Vorträge gegenüber dem Dekanat bestätigen sollen, ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich
1. wie bereits beschrieben in die entsprechende Untergruppe der einzelnene Veranstaltung eintragen.
2. bei Zutritt zur Veranstaltung über Webex ihren VOLLEN ECHTNAMEN angeben!
Nur wenn BEIDE Voraussetzungen erfüllt sind, können wir Ihre Teilnahme für die SQ-Bescheinigung dokumentieren!
Weitere Informationen zu SQ-Vorträgen und zur SQ-Bescheinigung finden Sie auf der Homepage des Fachbereichs:
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/service-studierende/services/sqvortrag
Newsletter
Wenn Sie zukünftig automatisch über anstehende Termine und Themen des GPS informiert werden möchten, können Sie hier den Newsletter des Gesundheitsrechtlichen Praktikerseminars abonnieren:
https://lists.uni-giessen.de/sympa/info/gps-newsletter
Ein Abbestellen des Newsletters ist ebenfalls jederzeit über diesen Link möglich.
Spenden
Sie möchten das Gesundheitsrechtliche Praktikerseminar unterstützen? Gerne können Sie eine zweckgebundene Spende an das folgende Konto zu richten:
Justus-Liebig-Universität Gießen
Landesbank Hessen-Thüringen
BIC: HELADEFF
IBAN: DE98 5005 0000 0001 0065 50
Verwendungszweck: Spende GPS, Projekt-Nr. 811 006 04
Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung wünschen, geben Sie bitte im Verwendungszweck zusätzlich Ihren Namen und Ihre Anschrift an.
Herzlichen Dank!