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Gesundheitsrechtliches Praktikerseminar

Die kontinuierliche Fortentwicklung der modernen Medizin bedeutet nicht allein eine verbesserte Patientenversorgung, sondern ist auch mitursächlich für die zunehmende ökonomische Bedeutung des Gesundheitssektors. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen. So existiert eine große Vielzahl häufig sehr detaillierter Normierungen; diese müssen zudem in einem dynamischen Regelungsumfeld sinnvoll angewandt werden. Die hier zutage tretenden Herausforderungen werden schon bislang in einem bewusst inter- und intradisziplinär angelegten „Zertifikatskurs Gesundheitsrecht“ behandelt. Dessen Teil 1 behandelt Arztvertrags- und Arzthaftungsrecht (Prof. Dr. Gödicke, FB 01), Teil 2 Medizinstrafrecht (Prof. Dr. Kretschmer, FB 01), Teil 3 Öffentliches Gesundheitsrecht (Prof. Dr. Augsberg, FB 01), Teil 4 Rechtsmedizin für Juristen (Prof. Dr. Dettmeyer, FB 11). In Ergänzung hierzu erscheint es sinnvoll, die Perspektive zu erweitern. Dem dient das neue „Gesundheitsrechtliche Praktikerseminar“, das sich nicht nur an Studierende und Doktoranden der Rechtswissenschaft und Medizin, sondern an alle Personen richtet, die in Praxis und Wissenschaft mit dem Zusammenwirken rechtlicher und medizinischer Aspekte zu tun haben oder die allgemein an entsprechenden Konstellationen interessiert sind.

 Aktuelle Veranstaltungen

 

Im Sommersemester 2025 wird das GPS erneut im mittlerweile gewohnten und bewährten digitalen Format stattfinden.

Eine Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung über folgenden Zugangslink möglich:
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Termin Thema

Mittwoch, den 14.05.2025, 18 Uhr c.t.

Dr. Thilo Weichert

 

„Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten – Europäischer Gesundheitsdatenraum und Gesundheitsdatennutzungsrecht auf dem Prüfstand“

Herr Weichert ist einer der bekanntesten deutschen Datenschutzrechtsexperten. Er war u.a. Datenschutzbeauftragter der Landes Schleswig-Holstein und Leiter des dortigen Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz. Er ist zudem Mitglied im Netzwerk Datenschutzexpertise sowie im Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V.

Zum Vortragsthema hat er eine längere schriftliche Analyse verfertigt (https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/sites/default/files/gut_2025_03_sekundaerntzg_gesdat.pdf), die sich kritisch mit dem bestehenden Regelwerk zur (Sekundär-)Nutzung von Gesundheitsdaten auseinandersetzt, diesbezüglich bestehende Unklarheiten, Widersprüche und Ergänzungserfordernisse herausarbeitet und konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Diese Überlegungen wird er uns noch einmal vorstellen und mit uns diskutieren.

Mittwoch, den 28.05.2025, 18 Uhr c.t.

Christoph K. B. Wagenblast

„Gesundheitsdatennutzungsgesetz und Europäischer Gesundheitsdatenraum: Neue Chancen bei der Gesundheitsdatennutzung“

Der Vortrag analysiert die neuen Möglichkeiten zur gemeinwohlorientierten Nutzung von Gesundheitsdaten im Gesundheitsdatennutzungsgesetz und das Sekundärnutzungsverfahren nach Kapitel IV des Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space – EHDS). Thematisiert werden zudem die Maßnahmen, die in beiden Rechtsakten unternommen wurden, um den Schutz von Gesundheitsdaten zu verbessern. Neben der Einordnung der vorhandenen Gesetzgebung in die vorhandenen Regelungsstrategien erfolgt zudem ein Ausblick in die Zukunft.

Herr Wagenblast ist Jurist und stellvertretender Leiter von Referat 511 „Grundsatzfragen neuer Technologien und Datennutzung“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Für das BMG beschäftigt er sich mit rechtlichen Fragen rund um die Themen Gesundheitsdaten und Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen. Zuletzt betreute er federführend das Gesundheitsdatennutzungsgesetz.

Mittwoch, den 18. Juni 2025, 18 Uhr c.t.

Prof. Dr. Malte Gruber

"Digitale Zwillinge in der Medizin: Vom Körperdatenrecht zum Recht der Datenkörper"

Herr Gruber ist Sprecher der Projektgruppe „Humanmedizinische Datenkörper“ am Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI) und leitet eine interdisziplinäre TA-SWISS-Studie zum Thema „Gesundheitsdaten“.

Der Vortrag behandelt gegenwärtige Ansätze zur Entwicklung digitaler Zwillinge in der personalisierten Medizin und setzt sich mit den zugrundeliegenden Modellvorstellungen von „Datenkörpern“ auseinander, die das Recht über einzelne Fragen des Datenschutzes hinaus grundlegend herausfordern. Zur Diskussion stehen dabei neue datenrechtliche Zuweisungen von Verfügungs-, Zugangs- und Partizipationsrechten.

 

Eine Übersicht der bisherigen Veranstaltungen finden Sie hier.

 

 

Anrechung im Rahmen der SQ-Vorträge (für Studierende des FB01)

Sofern Sie im Rahmen der Schlüsselqualifikation an einzelnen Vorträgen teilnehmen möchten, tragen Sie sich bitte im Vorfeld in Stud.IP in die jeweilige Untergruppe (im Menü Teilnehmende / Gruppen) der Veranstaltung ein. Für jeden Veranstaltungstermin wurde eine gesonderte Gruppe angelegt. Anhand dieser Gruppenliste wird Ihre Teilnahme während des Praktikerseminars dokumentiert und anschließend dem Dekanat für die Ausstellung der SQ-Bescheinigung mitgeteilt.

Wenn wir also Ihre Teilnahme im Rahmen der SQ-Vorträge gegenüber dem Dekanat bestätigen sollen, ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich

1. wie bereits beschrieben in die entsprechende Untergruppe der einzelnene Veranstaltung eintragen.
2. bei Zutritt zur Veranstaltung über Webex ihren VOLLEN ECHTNAMEN angeben!

Nur wenn BEIDE Voraussetzungen erfüllt sind, können wir Ihre Teilnahme für die SQ-Bescheinigung dokumentieren!

Weitere Informationen zu SQ-Vorträgen und zur SQ-Bescheinigung finden Sie auf der Homepage des Fachbereichs:
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/service-studierende/services/sqvortrag

 

Newsletter

 

Wenn Sie zukünftig automatisch über anstehende Termine und Themen des GPS informiert werden möchten, können Sie hier den Newsletter des Gesundheitsrechtlichen Praktikerseminars abonnieren:

https://lists.uni-giessen.de/sympa/info/gps-newsletter

 

Ein Abbestellen des Newsletters ist ebenfalls jederzeit über diesen Link möglich.

 

 

Spenden

 

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Justus-Liebig-Universität Gießen
Landesbank Hessen-Thüringen
BIC: HELADEFF
IBAN: DE98 5005 0000 0001 0065 50

Verwendungszweck:
Spende GPS, Projekt-Nr. 811 006 04


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