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Professuren der Sparte Zivilrecht
Die Darstellung der Professuren erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.
Prof. Dr. Jens Adolphsen
Bürgerliches Recht, nationales und internationales Zivilverfahrensrecht und Sportrecht
Die Professur für Bürgerliches Recht, nationales und internationales Zivilverfahrensrecht und Sportrecht ist innerhalb der Fakultät die prozessual ausgerichtete Professur. In der Lehre widmen wir uns dem Zivilprozessrecht einschließlich dem Zwangsvollstreckungsrecht, dem Insolvenzrecht und dem Internationalen Zivilprozessrecht einschließlich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.
In der Forschung steht neben dem Sportrecht das nationale und internationale Zivilverfahrensrecht mit Bezügen zum Patentrecht, zum Insolvenzrecht aber auch zu anderen Gebieten des Wirtschaftsrechts im Vordergrund. Darüber hinaus bestehen vielfältige Verbindungen zu nationalen und internationalen Sportorganisationen. An der Professur ist das Institut für die anwaltsorientierte Juristenausbildung (IAJ) angesiedelt.
Marietta Auer hat seit 2020 die Professur für Privatrecht sowie internationale und interdisziplinäre Grundlagen des Rechts an der JLU Gießen inne. Hauptamtlich ist sie seit 2020 Direktorin am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt a.M. Zuvor hatte sie von 2013 bis 2020 die Professur für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie an der JLU Gießen inne und fungierte von 2016 bis 2019 als Dekanin des Fachbereichs Rechtswissenschaft.
Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Privatrecht und Grundlagen des Rechts, insbesondere philosophische und soziologische Ideengeschichte des Privatrechts, Privatrechtstheorie. Privatrechtsvergleichung, Europäisches Privatrecht sowie außerstaatliche Privatrechtsregimes. Ihre wissenschaftliche Arbeit wurde vielfach ausgezeichnet, u.a. mit dem Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft für das Jahr 2022.
Marietta Auer ist gewähltes Mitglied der Academia Europaea sowie der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina. Daneben engagiert sie sich in Fachgesellschaften und Beiräten, u.a. in Gremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft, im erweiterten Vorstand der Zivilrechtslehrervereinigung sowie im Kuratorium der Bucerius Law School.
Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Benicke
Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Professor Christoph Benicke ist seit WS 2002/03 Professor für Privatrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Gießen. Die Schwerpunkte seiner Forschungs- und Publikationstätigkeiten liegen im deutschen Schuldrecht, im Internationalen Kaufrecht sowie im Internationalen Privatrecht, insbesondere im Internationalen Familienrecht.
Prof. Benicke hält regelmäßig die Vorlesung im Schuldrecht mit Schwerpunkt vertragliche Schuldverhältnisse und die Vertiefungsvorlesung im Rahmen des UniRep-Programms zum Leistungsstörungsrecht mit Kaufrecht und Werkvertragsrecht. Außerdem liest Prof. Benicke die beiden Pflichtfachvorlesungen „Internationales Privatrecht Allgemeiner Teil und Besonderer Teil“ sowie die Wahlveranstaltung „Einführung in die Rechtsvergleichung“ im Schwerpunktbereich 4. Zudem führt Prof. Benicke wiederholt Fortbildungsveranstaltungen für Richterinnen und Richter im Schuldrecht durch.
Prof. Benicke und sein Lehrstuhlteam betreuen die Teilnahme Gießener Studierenden an dem jährlich stattfindenden Wilem C. Vis International Commercial Arbitration Moot. Darüber hinaus ist er Beauftragter für die Kooperation zwischen der JLU Gießen und der Universidade Federal do Rio Grande do Sul in Porto Alegre, Brasilien. In diesem Rahmen unterstützt er sowohl brasilianische Studierende und Forschende, die an die JLU Gießen kommen, als auch deutsche Studierende und Forschende, die einen Aufenthalt an der Partneruniversität in Brasilien absolvieren. Seit dem Jahr 2024 ist Professor Benicke zudem Beauftragter des Fachbereichs Rechtswissenschaft für Kooperationsprojekte mit Schulen.
Prof. Elena Dubovitskaya
Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Recht der Digitalisierung
Professorin Dubovitskaya studierte Rechtswissenschaften an der Lomonossow-Universität Moskau, wo sie 2003 zu einem europarechtlichen Thema promovierte. Anschließend absolvierte sie ein deutsches Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn. Nach ihrem zweiten Staatsexamen war sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin an die Universität zu Köln, später als wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg tätig. Dort leitete sie auch zeitweise das Länderreferat „Russland und weitere GUS-Staaten“. 2019 wurde sie an der Bucerius Law School in Hamburg habilitiert.
Seit April 2022 hat Professorin Dubovitskaya die Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Recht der Digitalisierung an der Justus-Liebig-Universität Gießen inne. Regelmäßig bietet sie Veranstaltungen im nationalen und europäischen Gesellschaftsrecht sowie im Sachenrecht an und verantwortet den Schwerpunktbereich „Wirtschaftsrecht“, der vertiefte Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet vermittelt. In der Forschung interessiert sie sich vor allem für die aktuellen Probleme des deutschen und russischen Handels- und Gesellschaftsrechts, einschließlich der Auswirkung von Sanktionen auf die Rechtsbeziehungen zwischen betroffenen Unternehmen. Zudem befasst sie sich intensiv mit den Rechtsfragen rund um Künstliche Intelligenz, insbesondere mit deren Regulierung und den rechtlichen Anforderungen an die Erklärbarkeit von KI-Entscheidungen.
Neben ihrer Professur ist sie Mitglied des Senats der Justus-Liebig-Universität und unterstützt die Alexander von Humboldt-Stiftung als Gutachterin.
Prof. Dr. Malte-C. Gruber
Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Recht der neuen Technologien
Die Professur für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Recht der neuen Technologien hat sich zum Ziel gesetzt, die rechtswissenschaftlichen Grundlagen in ihrer Bedeutung sichtbar zu machen, um insbesondere die Innovationsfelder des Immaterialgüter- und Technologierechts gesellschaftstheoretisch zu reflektieren.
Mit dieser Ausrichtung sieht Prof. Gruber seine Aufgabe darin, rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung mit interdisziplinärem Austausch und technologischer Innovationsorientierung zu verbinden. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören neben den zivilrechtlichen Kerngebieten vor allem technikrechtliche Fragestellungen aus den Bereichen Digitalwirtschaft und Lebenswissenschaften. In Forschung und Lehre untersucht Prof. Gruber die Implikationen rechtsphilosophischer und privatrechtstheoretischer Reflexion für die Rechtsdogmatik, stellt fächerübergreifende Bezüge zum Recht der Bio- und Informationstechnologien her und eröffnet weitere Perspektiven auf Fragen der Gesellschafts- und Rechtskritik.
An der Justus-Liebig-Universität ist er unter anderem Mitglied der Direktorien des Rudolf-von-Jhering-Instituts für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung, des Zentrums für Angewandte Informatik und Data Science sowie des Center for Diversity, Media, and Law (DiML).
Prof. Gutzeit ist Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht. Er promovierte 2000 an der Universität Mannheim bei Günther Wiese; 2005 folgte die Habilitation an der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Volker Rieble.
Prof. Gutzeit verantwortet maßgeblich den Masterstudiengang Sportrecht, ein Gemeinschaftsprojekt mit der Deutschen Sporthochschule in Köln; er ist Vorsitzender der 2. Kammer des Bundessportgerichts des Deutschen Handballbundes.
Prof. Holle hat seit dem 1. Februar 2025 die Professur für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht inne. Herr Holle studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz; sein Rechtsreferendariat absolvierte er am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Im Vorfeld seiner wissenschaftlichen Laufbahn war Herr Holle zwei Jahre in Stuttgart als Rechtsanwalt in einer großen Wirtschaftsrechtskanzlei im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts tätig.
In seiner Forschung beschäftigt sich Herr Holle vorwiegend mit dem Allgemeinen Bürgerlichen Recht sowie mit dem deutschen und europäischen Gesellschafts-, Konzern-, Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht. In diesem Kontext bietet Herr Holle regelmäßig die Vorlesungen Einführung in das Privatrecht (einschl. Allg. Teil des BGB) verbunden mit der Einführung in die Rechtswissenschaft, Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapitalgesellschaftsrecht, Konzernrecht, Kapitalmarktrecht sowie Seminare zu diesen Themen an. Zugleich ist Herr Holle dezentraler Nachhaltigkeitsbeauftragter des Fachbereichs Rechtswissenschaft.
Prof. Keiser ist seit 2016 Professor für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte. Er forscht und lehrt auf dem Gebiet der deutschen und europäischen Rechtsgeschichte, so wie im Bürgerlichen Recht. Regelmäßig bietet er Wahl- und Pflichtveranstaltungen zur Rechtsgeschichte seit der Vormoderne im Schwerpunktbereich 1 an.
In der Forschung befasst er sich im Schwerpunkt mit historischen Rechtsfragen von Arbeit und Eigentum von der Frühen Neuzeit bis in die juristische Zeitgeschichte. Dabei liegt ein besonderes Interesse im Bereich der vergleichenden Rechtsgeschichte des Privatrechts. Ein thematischer Schwerpunkt dabei ist Italien.
Prof. Keiser ist Mitglied von wissenschaftlichen Vereinigungen im In- und Ausland. Für das Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main trägt er zur Organisation der Initiative Arbeitsrechtsgeschichte bei. Er ist Fellow der Max-Planck-Gesellschaft und betreut in dieser Funktion am Institut ein Forschungsprojekt zur Rechtsgeschichte der Europäischen Union für die Bereiche Arbeit und Soziales.
Prof. Rachlitz hat seit 2024 die Professur für Bürgerliches Recht inne. In seiner Forschungstätigkeit konzentriert sich Prof. Rachlitz auf die Kerngebiete des Bürgerlichen Rechts und außerdem auf das Gesellschaftsrecht (hier vor allem auf das Aktienrecht) und das Verfahrensrecht (hier vor allem auf das Beurkundungsverfahrensrecht), die er sowohl praxis- und anwendungsbezogen als auch grundlagenorientiert und theoriegebunden bearbeitet und untersucht. Daneben befasst er sich mit Grundfragen der Privatrechtswissenschaft: Was bedeutet es, wenn das Privatrecht innere Sachverhalte wie ein bestimmtes „Wissen“ oder einen bestimmten „Willen“ in Bezug nimmt? Welche Funktion hat das Privatrecht überhaupt und wie verwirklicht es diese?
Prof. Rachlitz ist außerdem in der Vorbereitung der Studierenden auf das Erste Juristische Staatsexamen tätig. In diesem Rahmen bietet Prof. Rachlitz Vorlesungen zum Allgemeinen Teil des BGB, zu den Grundlagen des Schuldrechts, zum Verbraucherschutzrecht, zum Mietrecht und zum Leasing, zum Darlehensrecht, zum Auftrag und zur Geschäftsführung ohne Auftrag, zum Delikts- und Schadensrecht, zum Mobiliar- und zum Immobiliarsachenrecht (einschließlich Kreditsicherungsrecht), zum Familienrecht und zum Erbrecht an.
Prof. Dr. Lena Rudkowski
Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht
Professorin Rudkowski ist Inhaberin der Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht. Im Arbeitsrecht forscht sie vor allem zum Kollektivarbeitsrecht (Arbeitskampf, Tarifrecht, Betriebsverfassung). Weitere Forschungsprojekte betreffen u.a. die digitale Arbeitswelt und menschenwürdige Arbeit in den globalen Lieferketten. Ihre versicherungsrechtlichen Forschungsschwerpunkte konzentrieren sich v.a. auf die Cyberversicherung.
Professorin Rudkowski bietet regelmäßig Vorlesungen im universitären Schwerpunktbereich Arbeitsrecht und im Bürgerlichen Recht an. Sie ist Mitveranstalterin des Arbeitsrechtlichen Praktikerseminars des Fachbereichs, welches die Arbeitsrechtswissenschaft mit der Praxis vernetzt.
Darüber hinaus ist Professorin Rudkowski u.a. Mitherausgeberin der Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZFA) und Mitglied im Herausgeberbeirat der Zeitschrift „Versicherungsrecht“ (VersR). Sie engagiert sich ehrenamtlich im Deutschen Institut für Normung (DIN) und in verschiedenen wissenschaftlichen Beiräten, etwa des Deutschen Instituts für Compliance (DICO) und des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft (DVFVW). Als Gutachterin war sie u.a. für die DFG, die Agence nationale de la recherche (ANR, Frankreich) und die Österreichische Akademie der Wissenschaften tätig.