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UniRep-Falltutorien

Falllösung und Betreuung in Kleingruppen

Das UniRep-Falltutorium besteht aus Kleingruppenkursen mit ca. 20-25 Teilnehmern und stellt so Ihre kontinuierliche und aktive Mitarbeit als Examenskandidat sicher. Die einzelnen Kurse im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht werden von je einem wissenschaftlichen Mitarbeiter oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin des Fachbereichs geleitet. Der im Selbststudium erarbeitete und in den UniRep-Vorlesungen vertiefte Stoff wird hier fallbezogen wiederholt, insbesondere wird die Falllösungstechnik geübt. In den Falltutorien sollen Sie vor allem lernen, Ihr erarbeitetes Wissen auch in ein Klausurgutachten oder in einem Prüfungsgespräch umsetzen zu können. Die Auswahl der Besprechungsfälle und die Schwerpunktsetzung orientieren sich dabei durchweg an den an Sie im Examen gestellten Anforderungen.

Der Kleingruppenunterricht findet abgestimmt mit dem Lernplan in 34 Wochen des Jahres zweimal wöchentlich statt. Die Tutorien finden in diesem Semester montags statt, wobei auf jeweils zwei Tutorien im Öffentlichen Recht ein Tutorium im Strafrecht folgt. In jeweils drei Wochen finden also drei zivilrechtliche, zwei öffentlich-rechtliche Tutorien sowie ein strafrechtliches Tutorium statt. Dies entspricht der Gewichtung der Klausuren in der staatlichen Pflichtfachprüfung.

 

Beschränkung der Teilnehmerzahl - Anmeldung

Die Falltutorien finden als Kleingruppenkurse mit jeweils ca. 20-25 Teilnehmern statt. Zur Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich (siehe Anmeldung zum Falltutorium). Die Beschränkung der Teilnehmerzahl ist erforderlich, um kontinuierlich Ihre aktive und intensive Mitarbeit zu gewährleisten. Nur durch Ihre aktive Beteiligung werden Verständnis und Argumentation gefördert. 

Anwesenheitspflicht

Da ein erfolgreiches Arbeiten im Falltutorium die kontinuierliche Teilnahme voraussetzt, besteht für die Teilnehmer in den Falltutorien Anwesenheitspflicht. Bei Fehlen im Falltutorium ist ein ärztliches Attest bei den Tutoren oder dem UniRep Koordinator vorzulegen; ein dreimaliges unentschuldigtes Fehlen führt zum Ausschluss des Teilnehmers.