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Tax News | Bibliothek

Die aktuellen Tax News
Tax Newsletter vom 18.04.2024

FG: Münster: Nachweis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit

Für den Nachweis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i.S.d. § 8 Abs. 2 AStG ist die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr eines anderen Mitgliedstaates, der tatsächlichen Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung in diesem Mitgliedstaat auf unbestimmte Zeit sowie der Feststellung dieser Voraussetzungen anhand objektiver, nachprüfbarer Anhaltspunkte maßgeblich. Die Teilnahme am Absatzmarkt ist nicht erforderlich.

Finanzgericht Münster, Urteil vom 06.02.2024, 2 K 842/19 F, BFH-anhängig: IX B 35/24


Bürokratieentlastungsgesetz IV: Bundesregierung verabschiedet Regierungsentwurf

Mit dem am 13.03.2024 vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) werden Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Die Maßnahmen umfassen Änderungen in mehreren Bereichen, unter anderem im Steuerrecht, insbesondere Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen sowie einige Erleichterungen bei umsatzsteuerlichen Pflichten.

Regierungsentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie 


BFH: Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)

Erfolgt irrtümlich eine Vorteilsverschiebung von einer Kapitalgesellschaft zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers und legt der Gesellschafter-Geschäftsführer glaubhaft dar, dass eine Vermögensverschiebung an ihn nicht stattfinden sollte (kein Zuwendungswillen), liegt auch keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor. Es ist in einem solchen Fall nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum ebenfalls unterlaufen wäre.

BFH, Urteil vom 22.11.2023, I R 9/20

BFH, Pressemitteilung vom 11.04.2024, Nr. 020/24


FG Niedersachsen: Bindungswirkung des steuerlichen Übertragungsstichtages für die Aufstellung der Übernahmebilanz

Stellt die übernehmende Gesellschaft auf den steuerlichen Übertragungsstichtag eine Übernahmebilanz auf, in der sie den Buchwert des Einbringenden fortführt, ist zwingend dieser Wert als Veräußerungspreis anzusetzen (vgl. § 20 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 6 S. 1 und S. 2 UmwStG). Die für den Veräußerungspreis maßgebliche Übernahmebilanz der übernehmenden Gesellschaft ist für den Veranlagungszeitraum aufzustellen, in den der steuerliche Übertragungsstichtag fällt. Ist bereits ein Antrag auf Buchwertfortführung zum steuerlichen Übertragungsstichtag gestellt worden, so ist es auch für die Bemessung des Wertansatzes der übernehmenden Gesellschaft unschädlich, wenn die übernehmende Gesellschaft vor Abgabe der maßgeblichen Übernahmebilanz eine Bilanz auf einen Folge-Veranlagungszeitraum beim Finanzamt einreicht.

Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 07.02.2024, 3 K 36/22, rechtskräftig


FG Köln: Buchwertantrag beim qualifizierten Anteilstausch

Ein Antrag auf Buch- oder Zwischenwertansatz nach § 21 Abs. 2 S. 3 und S. 4 UmwStG ist fristgerecht, wenn er spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der Steuererklärung gestellt wird.

FG Köln, Urteil vom 13.06.2023, 15 K 1817/21; BFH-anhängig: X R 32/23

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