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Wissenschaftliche Hausarbeit

 

 

 

 

Liebe Studierende,

an dieser Stelle möchten wir Sie gerne auf den Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten (abrufbar über den QR-Code) hinweisen!

 

Die Wissenschaftliche Hausarbeit – kurz WHA – ist eine zentrale Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung im Rahmen des Lehramtsstudiums. Alle notwendigen Informationen, Dokumente zur Anmeldung und Hinweise können Sie auf der Seite der Hessischen Lehrkräfteakademie finden. Bitte beachten Sie dabei, dass die benötigten Dokumente auf der Seite der Prüfungsstelle Gießen heruntergeladen werden müssen. Ergänzend zu den Prüfungsunterlagen finden Sie dort ferner Kontaktdaten sowie Informationen zu den aktuellen und bevorstehenden Prüfungsterminen. Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

 

Ab welchen Zeitpunkt kann ich meine WHA anmelden?

Bevor Sie die Wissenschaftliche Hausarbeit anmelden können, brauchen Sie eine Bestätigung über die erfolgreich abgeschlossene Zwischenprüfung. Laut des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (§ 26 StuPo) wird dies für L1 nach dem 3. Semester durch das zuständige Prüfungsamt kontrolliert. Sie müssen also keine separate Prüfungsleistung erbringen oder sich für die Zwischenprüfung anmelden, diese Überprüfung erfolgt automatisiert. Für das Bestehen der Zwischenprüfung benötigen Sie – im L1-Studium – nach Vollendung des 3. Semesters mindestens 60 Credit Points (kurz CP). Sie bekommen die Bestätigung postalisch zugesendet.

 

In welchen Modulen kann ich meine WHA schreiben?

Grundsätzlich muss die Wissenschaftliche Hausarbeit in einem Modul angefertigt werden, bei den Fächern Kunst und Musik kann sie zudem einen künstlerisch-praktischen Fokus haben.

Anhand der Wissenschaftlichen Hausarbeit sollen die Bewerber/innen zeigen, dass sie ein Thema aus einer Fachwissenschaft, -didaktik, -richtung oder aus den Erziehungs- und Geisteswissenschaften mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können. Studierende des Lehramtes an Grundschulen können zudem auch ein Thema aus der Didaktik der Grundschule bearbeiten. Es handelt sich stets um eine Einzelarbeit, Partner- oder Gruppenarbeiten sind in diesem Kontext nicht gestattet.

 

In welcher Sprache verfasse ich meine WHA?

Die Wissenschaftliche Hausarbeit sollte in der deutschen Sprache verfasst werden. Wenn Sie Ihre Wissenschaftliche Hausarbeit in einem neusprachlichen Unterrichtsfach schreiben wollen, ist der fertigen Arbeit eine Zusammenfassung – in der jeweiligen Fremdsprache – beizufügen. Wenn Sie Ihre wissenschaftliche Hausarbeit gänzlich in einer Fremdsprache verfassen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen. Wenn diesem Antrag stattgegeben wird, müssen Sie der fertigen Arbeit eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beifügen

 

Wie viel Zeit sollte ich für die WHA einplanen?

Für den gesamten Prozess – Antragsstellung, Bearbeitungszeit und Prüfung – sollten Sie einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr einplanen. Wir empfehlen Ihnen hierbei eindrücklich, sich bereits im Vorfeld über die Zulassungs- bzw. Prüfungstermine für die Erste Staatsprüfung zu informieren, damit es zu keinen zeitlichen Überschneidungen kommen kann.

 

Wie finde ich ein Thema und ein/e Prüfer/in?

Es ist empfehlenswert, wenn Sie sich bereits frühzeitig Gedanken über ein mögliches Thema Ihrer Wissenschaftlichen Hausarbeit machen und dementsprechend eine/n fachkundige/n Prüfer/in um eine Betreuung/Aufnahme bitten. Gemeinsam mit Ihrem/r Prüfer/in können Sie einen Themenvorschlag erörtern, der dann durch den/die Prüfer/in an die Hessische Lehrkräfteakademie weitergeleitet wird. Wenn möglich, soll den Wünschen der Bewerbenden dabei nachgekommen werden.

 

Tipp: Bei der Auswahl eines/er Prüfers/in sollten Sie mehrere Faktoren beachten:

  • Die Themen-/Forschungsgebiete des/r Prüfers/in sollten Überschneidungen mit Ihrem gewünschten Thema aufweisen.
  • Sie sollten schon einen schriftlichen Leistungsnachweis – idealerweise in Form einer Hausarbeit – bei dem/r Prüfer/in erbracht haben, damit Sie dessen/deren Anforderungen und Beurteilung kennen.
  • Sie sollten sich bei dem/r Prüfer/in „gut aufgehoben“ fühlen, da es sich um einen längeren Forschungs-/Arbeitsprozess handelt, der eine erhöhte Kommunikation er-fordert.

 

Welche Unterlagen benötige ich für meinen WHA-Antrag?

  • Meldeunterlagen der Prüfungsstelle Gießen
  • Ausgefülltes, unterschriebenes und versiegeltes Themenblatt der prüfenden Person
  • Kopie Ihrer Geburtsurkunde
  • Beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses
  • Kopie Ihres aktuellen Stammdatenblattes 
  • Originalbescheinigung über die bestandene Zwischenprüfung

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