Inhaltspezifische Aktionen

Schlüsselausleihe

Unter bestimmten Voraussetzungen können für die Räumlichkeiten am Institut für Kunstpädagogik Schlüssel ausgeliehen werden.

Allgemeine Information

Lehrbeauftragte können im Rahmen ihrer Tätigkeiten am Institut Schlüssel für die Ateliers, Seminarräume und Werkstätten ausleihen.


Hilfskräfte und Kunststudierende
haben diese Möglichkeit gegen Vorlage des Studierendenausweises und den für die Werkstatt erforderlichen Werkstattschein.

Schlüsselauseihe an Werktagen

Schlüsselausleihe an Werktagen

Bei der Schlüsselübergabe werden Ausleihzeitraum, Kontaktdaten und Unterschrift der Schlüsselempfängerin / des Schlüsselempfängers benötigt.

Hilfskräfte und Kunststudierende benötigen den Studierendenausweis.

Ausleihbare Schlüssel

Schlüsselausleihe im Sekretariat:

  • H 008a Seminarraum
  • H 008b Abstellraum
  • H 008c Seminarraum
  • H 103 Mediathek
  • H 117 Zeichenatelier

 

Unter weiteren Voraussetzungen auch:

  • Haustürschlüssel Haus H
  • Schlüssel „Ateliers der alten UB
Nutzungsordnung Seminarräume

In Seminarräumen gilt, dass

  • die Raumstruktur nach Benutzung wiederhergestellt wird
  • der Raum nach Benutzung abgeschlossen wird 
  • die Fenster bei Verlassen des Raums geschlossen werden
  • Jalousien bitte wieder hochfahren
Schlüsselausleihe für Wochenenden

Schlüsselausleihe für Wochenenden

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Arbeitserlaubnis für die Schlüsselausleihe zur Arbeit an den Wochenenden erteilt werden. Bitte besprechen Sie dies mit dem Sekretariat bis spätestens Mittwoch.

 

Hier gilt grundsätzlich für alle Räumlichkeiten:
Am IfK darf aus Sicherheitsgründen an den Wochenenden nicht alleine gearbeitet werden. Es muss ein/e weitere/r Kunststudierende/r in Rufweite anwesend sein.

 

Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis für die Wochenenden beantragen möchten, wenden Sie sich bitte gemeinsam mit einer/einem weiteren Kunststudierenden:

  • für die Ateliers und Werkstätten - an die jeweiligen Werkstattleitungen
  • für die übrigen Räumlichkeiten - mit Angabe und in Rücksprache mit der Dozentin/des Dozenten, der/die Arbeitserlaubnis erteilen wird - an das Sekretariat
Atelier- und Werkstattschlüssel

Atelier- und Werkstattschlüssel

Die Ausleihe von Schlüsseln zur Atelier- und Werkstattnutzungen sowie für das Multimedialabor obliegt den jeweiligen Werkstattleitungen

 

Die Betriebsordnung sollte gelesen und zur Kenntnis genommen sein. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen: Sicherheit in den Werkstätten

Für die Schlüsselausleihe von Atelier- und Werkstattschlüsseln wenden Sie sich bitte an die jeweilige Werkstattleitung.
Ausleihe Atelier- und Werkstattschlüssel

Kunststudierende benötigen für die Ausleihe:

  • die Teilnahmebescheinigung über das Bestehen der Allgemeinen Sicherheitsunterweisung
  • den für die Werkstatt erforderlichen Werkstattschein, der das Arbeiten in der zu nutzenden Werkstatt erlaubt
  • Eine/n weitere/n Kunststudierende/n die/der während der gesamten Zeit anwesend ist und sich in Rufweite befindet
Nutzungsordnung Ateliers/Werkstätten

In den Ateliers und Werkstätten gilt, dass:

  • die Betriebsordnung gelesen und zur Kenntnis genommen wurde.
  • an der Allgemeinen Sicherheitsunterweisung teilgenommen und diese bestanden wurde.
  • der für die Werkstatt erforderliche Werkstattschein vorhanden ist, der das Arbeiten in der zu nutzenden Werkstatt erlaubt.
  • die Werkstätten und Ateliers des IfK nicht alleine genutzt werden.