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Ausstellungsprüfung

 

Prüfungsvoraussetzungen – Hinweise für BA Studierende und Lehramtsstudierende:

Die Anmeldung zur Ausstellungsprüfung ist nur möglich, wenn die modulabschließende Mappenprüfung schon abgelegt wurde. Es ist nicht möglich, Ausstellungsprüfungen zu zwei Modulen zum selben Prüfungstermin anzumelden. Ferner ist es nicht möglich, Ausstellungsprüfung und modulabschließende Mappenprüfungen zum selben Prüfungstermin abzulegen.

 

Wichtige Hinweise für Lehramtsstudierende – Studienplanung und Anmeldung des Staatsexamen:

Für die Anmeldung des Staatsexamens müssen alle Modulabschlüsse und Noten (auch die Noten der Ausstellungsprüfungen) fristgerecht dem ZfL und dem Prüfungsamt vorliegen. Bitte beachten Sie hierfür die Fristen des ZfL und des zuständigen Prüfungsamtes. Um sicherzustellen, dass alle Noten rechtzeitig eingetragen werden können, empfehlen wir Lehramtsstudierenden die Ausstellungsprüfungen der höheren Module (d.h. M12 für L3 und M6 für L2 und L5) spätestens im vorletzten Semester des Studiums abzulegen. Konkret bedeutet dies, Sie legen nach dem Wintersemester Ihre Ausstellungsprüfung ab und können sich für die Prüfungsphase im Herbst zum Examen anmelden.

 

Wichtige Hinweise für Studierende im Studiengang L2 und L5:

Das Modul 6 wird mit der Ausstellungsprüfung abgeschlossen. In der Ausstellungsprüfung werden Arbeiten aus allen Veranstaltungen des Moduls gezeigt. Siehe hierzu auch die Informationen im Dokument „Hinweise zur Ausstellungsprüfung“ (siehe weiter unten).

 

Dokumente zum Download

Wichtige und weiterführende Informationen zur Prüfungsanmeldung und Vorbereitung: