Outgoings
- Informationen für Outgoings
- Wenn Sie gerne ein im Ausland studieren möchten, sind Sie hier genau richtig. Auf dieser Seite finden sich alle Informationen zum Ablauf eines Auslandssemesters, vom Bewerbungsverfahren über alle wichtigen Schritte vor, während und nach dem Auslandssemester bis hin zur Anerkennung von Kursen aus dem Ausland an der JLU Gießen.
Vor dem Auslandsaufenthalt:
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Die folgenden Bewerbungsunterlagen sind vollständig und fristgerecht bei den Mobilitätsbeauftragten des jeweils zuständigen Instituts einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular ( Bewerbung um einen Austauschplatz an einem Institut des FB 05 finden Sie hier )
- Flexnow-Ausdrucke zum Nachweis von Studienleistungen (für Bewerbung bei ATW nicht erforderlich)
- Motivationsschreiben (ca. eine Seite) (für Bewerbung bei ATW nicht erforderlich)
- Nur bei einer Bewerbung in der Anglistik: Gutachten einer/s Dozent*in
- Bewerbung um einen Austauschplatz an einem Institut des FB 05
- Bewerbung um Mobilitätszuschuss
- Einreichen des Digitalen Learning Agreements (diLA)
- Unterzeichnen eines Grant Agreement des AAA
Während des Auslandsaufenthalts:
- Einreichen des Certificate of Arrival beim AAA
- bei Änderungen bei der Kurswahl müssen diese im Learning Agreement vermerkt werden
- Beantragung einer Verlängerung, wenn erwünscht
- Einreichen des Certificate of Departure beim AAA
Certificate of Arrival /of Departure:
Reichen Sie zu Beginn des Auslandsaufenthalts ein Certificate of Arrival und am Ende ein Certificate of Departure ein. Es ist direkt an das Akademische Auslandsamt zu senden. Beachten Sie die Informationen auf den Seiten des AAA .
Digitales Learning Agreement - Table A2
Nutzen Sie das Table A2 nur, wenn Sie nach Semesterbeginn Ihre Kurswahl ändern möchten.
Fristen sind der 15.11. im WS und 15.05 im SoSe!
Achtung Unterschriften! Das Table A2 muss vom Studierenden, dann von den Koordinatoren im Ausland und erst anschließend von den zuständigen Personen in Gießen unterschrieben werden.
Verlängerung des Auslandsstudiums
Die Verlängerung des Auslandsstudiums ist nur nach vorheriger Absprache mit der Partneruniversität sowie der Heimatuniversität möglich und nur vom Winter- auf ein Sommersemester. Eine Verlängerung ist nicht in allen Austauschverträgen mit den Partneruniversitäten vorgesehen. Deshalb kontaktieren Sie bei Interesse die Koordinatoren im Ausland. Stimmen diese einer Verlängerung zu, muss die Partneruniversität den Gießener Mobilitätsbeauftragten ihr Einverständnis mitteilen. Ob ein zusätzlicher Zuschuss gezahlt werden kann, wird im Akademischen Auslandsamt auf der Grundlage von Restmitteln und vertraglichen Vorgaben entschieden.
Wer sein Auslandssemester verlängern möchte, muss folgende Dokumente bis zum 31.01. einreichen:
- Formlose Beantragung der Verlängerung per Mail bis spätestens einen Monat vor Ablauf der ursprünglich geplanten Mobilitätsdauer
- Bestätigung des Heimatfachbereichs der JLU und der Gastuniversität - per Mail möglich
- Einreichung Digitales Learning Agreement before mobility für 2. Semester, vollständig unterschrieben und mit geändertem Zeitraum & 2. Certificate of Arrival
- Ausstellung eines Addendums zum Grant Agreement mit aktualisiertem Aufenthalts- und Förderzeitraum durch AAA an Studierende
- Addendum zum Grant Agreement muss von Studierenden unterschrieben an AAA zurückgesandt werden - Scan ist ausreichend
→ https://www.uni-giessen.de/internationales/erasmus/out/bewerbung/checkliste/index_html
Nach dem Auslandsaufenthalt:
- Falls noch nicht geschehen: Abgabe des Certificate of Departure ans AAA
- Ausfüllen des Erfahrungsberichts des AAA
- Kopie des Transcript of Records oder des Table E ans AAA
- Anerkennung der Kurse aus dem Ausland in Gießen
- Kopie der Anerkennungsformulare oder Table F ans AAA
- Ggf. Ausfüllen des Feedbackbogens
Erfahrungsbericht
Beachten Sie die Vorgaben zum Erfahrungsbericht des Akademischen Auslandsamtes.
Digitales Learning Agreement "after mobility"
Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben des AAA (hier verlinkt)!
- Table C: Es wird sowohl Ihr Transcript of Records als auch Table C akzeptiert.
- Table D: Sowohl ein FlexNow-Auszug oder ein fachbereichsinternes Dokument , aus dem die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen hervorgeht, als auch Table D werden akzeptiert.
Das Transcript of Records muss so schnell wie möglich an das AAA.
Für die Anerkennungen gibt es keine Frist, Sie müssen sich mit der Anerkennung Ihrer Kurse also nicht hetzen! Lassen Sie sich Zeit und überlegen Sie genau, welche Kurse sinnvoll anzuerkennen sind.
Die ausgefüllten Anerkennungsformulare schicken Sie als Kopie oder als Scan (Email-Anhang) an das Akademische Auslandsamt. Die Originale reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt ein.
Zur Anerkennung beachten Sie unsere Hinweise.
Feedback
Wichtige Informationen, Veränderungen, Tipps, etc. sollen eine Hilfestellung für Ihre Nachfolger sein. Dazu können Sie unseren Feedback-Bogen ausfüllen. Teilen Sie uns mit, wie Ihr Aufenthalt an der Partneruniversität war und was wir im nächsten Jahr berücksichtigen sollten.
Das Digitale Learning Agreement (diLA) ist ein Studienvertrag zwischen den Fachbereichen im In- und Ausland. Es sollten Kurse im Umfang von ca. 30 CP gewählt werden. Nach Studienbeginn kann die Kurswahl noch einmal geändert werden. Dieser Studienplan ist dann einzuhalten.
Die Studienverlaufspläne der Partnerhochschule helfen bei der Kurswahl. Achten Sie darauf, in welchem Semester die Kurse angeboten werden. Nutzen Sie keine veralteten Vorlesungsverzeichnisse.
Anerkennung und Learning Agreement
Das vollständige LA führt zur Zahlung des Mobilitätszuschusses . Anerkennungen sind davon unabhängig. Informieren Sie sich hier zum Anerkennungsverfahren.
Anerkennungen
Anerkennungsformular
Wichtig: Das Anerkennungsformular muss nach Vorlage des ToR erst von allen beteiligten Modulverantwortlichen unterzeichnet werden und ist danach von der/dem ECTS-Beauftragten zu unterschreiben. Dabei ist das Dokument persönlich in der Sprechstunde und zusammen mit einer Kopie des ToR (aus dem Ort und Dauer des Auslandsstudiums hervorgeht) einzureichen.
Zum Anerkennungsverfahren
Sprechen Sie die zur Anerkennung vorgesehene Kurswahl mit den Modulverantwortlichen vor dem Auslandssemester ab.
Anerkennungen erfolgen nach dem Auslandssemester über das jeweilige Anerkennungsformular. Bereiten Sie das Formular vor, so dass die Modulverantwortlichen nur noch unterzeichnen müssen. Die exakte Gießener Veranstaltungsbezeichnung (mit Code), der Name des Modulverantwortlichen und die CP sollten eingetragen werden.
Zudem müssen Sie den Modulverantwortlichen das Zeugnis (Transcript of Records ) oder benotete Leistungsnachweise aus dem Ausland vorlegen.
Die Noten werden von den Modulverantwortlichen umgerechnet.
Sonderregelung Institut für Romanistik
Ergänzung (seit 06/2017) des Instituts für Romanistik: "Im Auslandssemester sind in den Fachwissenschaften zwei verschiedene Veranstaltungen zu absolvieren. Eine vierstündige Veranstaltung ist kein Äquivalent dafür. Ausnahmen von dieser Regelung müssen mit dem / der Modulverantwortlichen vor dem Auslandsaufenthalt persönlich abgesprochen werden. Erasmus-Kurse werden weder in den Fachwissenschaften noch in der Sprachpraxis angerechnet"
Die vollständig ausgefüllten Anerkennungsformulare:
- im Original an das jeweilige Prüfungsamt
- in Kopie an das Akademische Auslandsamt und an die Mobilitätsbeauftragten des jeweiligen Instituts (Scan reicht aus)
Wie erhalte ich meine Anerkennung der im Ausland geleisteten Kurse?
- An der Partnerhochschule interessante/ spannende Kurse belegen und mit Note abschließen.
- Zurück in Deutschland das Transcript of Records (von der Partnerhochschule) zusammen mit dem Anerkennungsformular bei den jeweiligen Modulverantwortlichen einreichen, mit der Bitte um Anerkennung.
- Nach erfolgreicher Anerkennung kann das Anerkennungsformular bei der zuständigen Prüfungsstelle (FlexNow/ZfL) eingereicht werden, dort gibt es auch die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden.
- Dann sollten die Noten im System auftauchen.
Transcript of Records (ToR)
ToR für Partneruni
Einige Partneruniversitäten fordern einen Leistungsnachweis aus Gießen. Da ein englischsprachiger Nachweis allerdings nicht immer zur Verfügung steht, müssen Sie diesen ggf. händisch erstellen.
Hilfen für das Ausfüllen des Transcript of Records:
- Alle bisher in Gießen besuchten Veranstaltungen eintragen (nach Fächern getrennt)
- Flexnow-Ausdruck beilegen
- Angabe der ECTS-Credits und Umrechnung in ECTS-Noten:
Das Erasmus-Büro kann bei der Angabe der Credits und der Umrechnung der lokalen Noten in ECTS-Noten helfen und unterzeichnet das Transcript of Records.
ToR von der Partneruni
Nicht immer können Sie sich sicher sein, ein Transcript of Records in kurzer Zeit von den Partneruniversitäten zu bekommen. Sie können sich daher Kursbescheinigungen ausstellen lassen.
Nach dem Auslandssemesters stellt die ausländische Universität i.d.R. ein "Transcript of Records" (ToR) aus. Darin sind die Kurse mit Credits und Noten aufgeführt. Mit diesem Zeugnis werden Studienleistungen anerkannt.
Erfragen Sie an der Gastuniversität, ob ein ToR ausgestellt wird. Sollte die Erstellung länger dauern, können Sie sich über jede besuchte Veranstaltung am Ende des Semesters eine Bescheinigung ausstellen lassen. Das Learning Agreement bietet ebenfalls eine Liste zum Selbstausfüllen, worüber die Kursteilnahme bestätigt werden kann.
ECTS
Was ist ECTS?
Das European Community Credit Transfer System, ist ein europäisches System zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Diese werden mit „Credits“ bewertet, welche den relativen Arbeitsanteil ausdrücken, den eine Veranstaltung im Verhältnis zu dem gesamt zu erbringenden Arbeitsaufwand eines Studiengangs einnimmt. Credits werden nur für eine erfolgreiche Leistung vergeben, sind jedoch keine Note. Da Credits nur für erfolgreich erbrachte Leistungen zugerechnet werden, müssen in allen im Learning Agreement eingetragenen Veranstaltungen Prüfungen abgelegt werden.
Welche Vorteile hat man durch ECTS?
Die im Ausland erbrachten Leistungen können bei Vergleichbarkeit an der Heimatuniversität angerechnet werden.
Was ist zu beachten?
Bevor man ins Ausland geht, schließt man mit der Partneruniversität ein "Learning Agreement" ab. Das ist eine Vereinbarung über den Stundenplan, der im Ausland zu absolvierenden Veranstaltungen. Bei der Ankunft im Ausland kann das Learning Agreement noch einmal abgeändert werden. Danach ist der festgelegte Studienplan einzuhalten. Nach erfolgreicher Beendigung des Auslandssemesters erhält man von der ausländischen Universität ein "Transcript of Records", in dem die Veranstaltungen zusammen mit Credits und Noten aufgeführt sind. Mit diesem Zeugnis können an der Heimatuniversität die Studienleistungen, soweit sie in den Heimatstudiengang zu integrieren sind, anerkannt werden.
Wieviele Credits müssen pro Semester erworben werden?
Studierende, die ein fakultatives Auslandssemester absolvieren, können Ihre Veranstaltungen frei zusammenstellen. Bei einem obligatorischen Auslandssemester sind die Vorgaben der jeweiligen Studienordnung zu beachten. Der Richtwert liegt bei 30 Credits pro Semester. Diese sollten erreicht werden, um den Mobilitätszuschuss zu bekommen. Sollten Module aus dem Ausland in Gießen anerkannt werden, muss dies bei der Planung des Learning Agreements mit den Gießener Modulverantwortlichen abgesprochen werden.
Bewerbung:
Einzureichende Unterlagen
-ausgefülltes Bewerbungsformular
-Motivationsschreiben
-Flexnow-Ausdrucke
-Gutachten eines Dozierenden: Eine Vorlage finden Sie in unserem Downloadordner (nur bei einer Bewerbung am Institut für Anglistik notwendig)
Mit Lehramt ins Ausland : https://www.uni-giessen.de/de/internationales/auslandsstudium/lehramt
- Ansprechpartner am Fachbereich 05 – Sprache, Literatur, Kultur
- Institut für Angewandte Theaterwissenschaft
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Dr. Ekaterina Trachsel (Koordination & Learning Agreement) & Sonja Bischoff (allgemeine Fragen)
- Adresse: Gutenbergstraße 6
- Email:Ekaterina.trachsel@theater.uni-giessen.de, sonja.bischoff@theater.uni-giessen.de
- Sprechstunde: regelmäßige Termine über StudIP buchbar (Ekaterina Trachsel)
- Institut für Anglistik
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Dr. Andrea Rummel & Nora Sommerlad
Study Abroad Office- Adresse: Philosophikum I, Otto-Behagel-Straße 10 B, Raum B 328b
- Email: studyabroad@anglistik.uni-giessen.de
- Sprechstunde: Mittwoch 11-12 Uhr
- Institut für Germanistik
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Dr. Anika Binsch
- Adresse: Philosophikum I, Otto-Behagel-Straße 10 D, Raum 407
- Email: international@germanistik.uni-giessen.de
- Sprechstunde: Mittwoch 13:30-15 Uhr (nach Vereinbarung per Mail)
- Institut für Romanistik
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Christophe Schaumburg & Sarah Hauke
- Adresse: Philosophikum II, Karl-Glöckner-Straße 21 G, Raum 209
- Email: erasmus@romanistik.uni-giessen.de
- Sprechstunde: Herr Schaumburg auf Anfrage per Mail, Frau Hauke Donnerstag 14-16 Uhr (online, nach Anmeldung per Mail)
- Institut für Slavistik
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Ludmila Schmoll
- Adresse: Philosophikum I, Otto-Behagel-Straße 10 D, Raum 508
- Email: Ludmila.Schmoll@slavistik.uni-giessen.de
- Sprechstunde: nach Vereinbarung
- Dekanat
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Nicolas Schweitzer
- Adresse: Otto-Behaghel-Straße 10G, Raum G241
- Email: Nicolas.Schweitzer@dekanat.fb05.uni-giessen.de
- Sprechstunde: nach Vereinbarung

