Informationen zu Learning Agreement, Anerkennungen, Transcript of Records & ECTS
Das Digitale Learning Agreement (diLA) ist ein Studienvertrag zwischen den Fachbereichen im In- und Ausland. Es sollten Kurse im Umfang von ca. 30 CP gewählt werden. Nach Studienbeginn kann die Kurswahl noch einmal geändert werden. Dieser Studienplan ist dann einzuhalten.
Die Studienverlaufspläne der Partnerhochschule helfen bei der Kurswahl. Achten Sie darauf, in welchem Semester die Kurse angeboten werden. Nutzen Sie keine veralteten Vorlesungsverzeichnisse.
Anerkennung und Learning Agreement
Das vollständige LA führt zur Zahlung des Mobilitätszuschusses . Anerkennungen sind davon unabhängig. Informieren Sie sich hier zum Anerkennungsverfahren.
Anerkennungen
Anerkennungsformular
Wichtig: Das Anerkennungsformular muss nach Vorlage des ToR erst von allen beteiligten Modulverantwortlichen unterzeichnet werden und ist danach von der/dem ECTS-Beauftragten zu unterschreiben. Dabei ist das Dokument persönlich in der Sprechstunde und zusammen mit einer Kopie des ToR (aus dem Ort und Dauer des Auslandsstudiums hervorgeht) einzureichen.
Zum Anerkennungsverfahren
Sprechen Sie die zur Anerkennung vorgesehene Kurswahl mit den Modulverantwortlichen vor dem Auslandssemester ab.
Anerkennungen erfolgen nach dem Auslandssemester über das jeweilige Anerkennungsformular. Bereiten Sie das Formular vor, so dass die Modulverantwortlichen nur noch unterzeichnen müssen. Die exakte Gießener Veranstaltungsbezeichnung (mit Code), der Name des Modulverantwortlichen und die CP sollten eingetragen werden.
Zudem müssen Sie den Modulverantwortlichen das Zeugnis (Transcript of Records ) oder benotete Leistungsnachweise aus dem Ausland vorlegen.
Die Noten werden von den Modulverantwortlichen umgerechnet.
Sonderregelung Institut für Romanistik
Ergänzung (seit 06/2017) des Instituts für Romanistik: "Im Auslandssemester sind in den Fachwissenschaften zwei verschiedene Veranstaltungen zu absolvieren. Eine vierstündige Veranstaltung ist kein Äquivalent dafür. Ausnahmen von dieser Regelung müssen mit dem / der Modulverantwortlichen vor dem Auslandsaufenthalt persönlich abgesprochen werden. Erasmus-Kurse werden weder in den Fachwissenschaften noch in der Sprachpraxis angerechnet"
Die vollständig ausgefüllten Anerkennungsformulare:
- im Original an das jeweilige Prüfungsamt
- in Kopie an das Akademische Auslandsamt und an die Mobilitätsbeauftragten des jeweiligen Instituts (Scan reicht aus)
Wie erhalte ich meine Anerkennung der im Ausland geleisteten Kurse?
- An der Partnerhochschule interessante/ spannende Kurse belegen und mit Note abschließen.
- Zurück in Deutschland das Transcript of Records (von der Partnerhochschule) zusammen mit dem Anerkennungsformular bei den jeweiligen Modulverantwortlichen einreichen, mit der Bitte um Anerkennung.
- Nach erfolgreicher Anerkennung kann das Anerkennungsformular bei der zuständigen Prüfungsstelle (FlexNow/ZfL) eingereicht werden, dort gibt es auch die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden.
- Dann sollten die Noten im System auftauchen.
Transcript of Records (ToR)
ToR für Partneruni
Einige Partneruniversitäten fordern einen Leistungsnachweis aus Gießen. Da ein englischsprachiger Nachweis allerdings nicht immer zur Verfügung steht, müssen Sie diesen ggf. händisch erstellen.
Hilfen für das Ausfüllen des Transcript of Records:
- Alle bisher in Gießen besuchten Veranstaltungen eintragen (nach Fächern getrennt)
- Flexnow-Ausdruck beilegen
- Angabe der ECTS-Credits und Umrechnung in ECTS-Noten:
Das Erasmus-Büro kann bei der Angabe der Credits und der Umrechnung der lokalen Noten in ECTS-Noten helfen und unterzeichnet das Transcript of Records.
ToR von der Partneruni
Nicht immer können Sie sich sicher sein, ein Transcript of Records in kurzer Zeit von den Partneruniversitäten zu bekommen. Sie können sich daher Kursbescheinigungen ausstellen lassen.
Nach dem Auslandssemesters stellt die ausländische Universität i.d.R. ein "Transcript of Records" (ToR) aus. Darin sind die Kurse mit Credits und Noten aufgeführt. Mit diesem Zeugnis werden Studienleistungen anerkannt.
Erfragen Sie an der Gastuniversität, ob ein ToR ausgestellt wird. Sollte die Erstellung länger dauern, können Sie sich über jede besuchte Veranstaltung am Ende des Semesters eine Bescheinigung ausstellen lassen. Das Learning Agreement bietet ebenfalls eine Liste zum Selbstausfüllen, worüber die Kursteilnahme bestätigt werden kann.
ECTS
Was ist ECTS?
Das European Community Credit Transfer System, ist ein europäisches System zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Diese werden mit „Credits“ bewertet, welche den relativen Arbeitsanteil ausdrücken, den eine Veranstaltung im Verhältnis zu dem gesamt zu erbringenden Arbeitsaufwand eines Studiengangs einnimmt. Credits werden nur für eine erfolgreiche Leistung vergeben, sind jedoch keine Note. Da Credits nur für erfolgreich erbrachte Leistungen zugerechnet werden, müssen in allen im Learning Agreement eingetragenen Veranstaltungen Prüfungen abgelegt werden.
Welche Vorteile hat man durch ECTS?
Die im Ausland erbrachten Leistungen können bei Vergleichbarkeit an der Heimatuniversität angerechnet werden.
Was ist zu beachten?
Bevor man ins Ausland geht, schließt man mit der Partneruniversität ein "Learning Agreement" ab. Das ist eine Vereinbarung über den Stundenplan, der im Ausland zu absolvierenden Veranstaltungen. Bei der Ankunft im Ausland kann das Learning Agreement noch einmal abgeändert werden. Danach ist der festgelegte Studienplan einzuhalten. Nach erfolgreicher Beendigung des Auslandssemesters erhält man von der ausländischen Universität ein "Transcript of Records", in dem die Veranstaltungen zusammen mit Credits und Noten aufgeführt sind. Mit diesem Zeugnis können an der Heimatuniversität die Studienleistungen, soweit sie in den Heimatstudiengang zu integrieren sind, anerkannt werden.
Wieviele Credits müssen pro Semester erworben werden?
Studierende, die ein fakultatives Auslandssemester absolvieren, können Ihre Veranstaltungen frei zusammenstellen. Bei einem obligatorischen Auslandssemester sind die Vorgaben der jeweiligen Studienordnung zu beachten. Der Richtwert liegt bei 30 Credits pro Semester. Diese sollten erreicht werden, um den Mobilitätszuschuss zu bekommen. Sollten Module aus dem Ausland in Gießen anerkannt werden, muss dies bei der Planung des Learning Agreements mit den Gießener Modulverantwortlichen abgesprochen werden.
Bewerbung:
Einzureichende Unterlagen
-ausgefülltes Bewerbungsformular
-Motivationsschreiben
-Flexnow-Ausdrucke
-Gutachten eines Dozierenden: Eine Vorlage finden Sie in unserem Downloadordner (nur bei einer Bewerbung am Institut für Anglistik notwendig)
Mit Lehramt ins Ausland : https://www.uni-giessen.de/de/internationales/auslandsstudium/lehramt