Anerkennung von Studienleistungen

Anerkennung von Studienleistungen
- Das Institut für Slavistik erkennt ausschließlich Lehrveranstaltungen aus dem slavistischen Bereich an. Die Bewertung anderer Leistungen erfolgt durch die jeweiligen Fachkoordinator:innen der JLU – kontaktiere diese am besten bereits vor deine Ausreise, um die Voraussetzungen abzuklären.
Anerkennung von ausländischen Slavistik‑Lehrveranstaltungen
- Voraussetzungen für die Anrechnung (nach der Lisbon Recognition Convention):
- Ähnlicher Umfang (Semesterwochenstunden)
- Entsprechendes Studienniveau
- Vergleichbare Inhalte und Kompetenzziele
Anerkennungsprozess – Was du beachten solltest
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Frühzeitig recherchieren
- Prüfe, ob deine Gast‑Uni äquivalente Module anbietet, die inhaltlich und im Umfang (ECTS, Semesterwochenstunden) zu den Modulen deines JLU‑Studiengangs passen.
- Gibt es keine passenden Gegenstücke, kläre, ob du ein JLU‑Modul ein Semester vorziehen oder nach hinten verschieben kannst.
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Bestätigung einholen
- Kontaktiere die zuständigen Personen (z. B. ECTS‑Beauftragte, Modulbeauftragte, Fachkoordinator:innen) per E‑Mail und lasse dir schriftlich bestätigen, dass die geplanten Auslandsmodule anerkannt werden können.
- Trage die vereinbarten Module in das Learning Agreement ein; dieses Dokument muss vor Beginn deines Auslandsaufenthaltes von deinem Heiminstitut unterschrieben werden.
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Während des Aufenthalts
- Sammle alle relevanten Unterlagen (Kursbeschreibungen, Lernziele, Prüfungsmodalitäten), um die Vergleichbarkeit später nachweisen zu können.
- Sammle alle relevanten Unterlagen (Kursbeschreibungen, Lernziele, Prüfungsmodalitäten), um die Vergleichbarkeit später nachweisen zu können.
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Nach der Rückkehr
- Fülle den Anerkennungsantrag aus und lege das Transcript of Records (und ggf. ergänzende Kursbeschreibungen) bei.
- Sende den Antrag an die zuvor bestätigte Ansprechperson zur Notenumrechnung und Unterschrift und dann beim Prüfungsamt.
- Nach Genehmigung trägt das Prüfungsamt die anerkannten Noten in FlexNow ein.
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Rechtlicher Rahmen
- Die Anerkennung basiert auf der Lisbon Recognition Convention. Detaillierte Informationen zum rechtlichen Hintergrund und zum vollständigen Ablauf findest du auf der entsprechenden JLU‑Seite.
- Die Anerkennung basiert auf der Lisbon Recognition Convention. Detaillierte Informationen zum rechtlichen Hintergrund und zum vollständigen Ablauf findest du auf der entsprechenden JLU‑Seite.
Hinweis: Die endgültige Entscheidung liegt beim zuständigen Prüfungsamt bzw. Prüfungsausschuss. Stelle daher alle erforderlichen Unterlagen vollständig bereit, um den Prozess zu beschleunigen.
Detaillierte Hinweise, Formulare und Ansprechpartner findest du auf der Seite des Internationalen Büros der JLU unter Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen.
Verantwortlich:
Prof. Dr. Alexander Graf
Otto-Behaghel-Straße 10 D, Zi. 512
35394 Gießen
Tel: +49 (0)641 99-31181
Fax: +49 (0)641 99-31179
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