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Fragen während des Studiums

Wie oft darf ich in Lehrveranstaltungen fehlen?

  • Laut der Prüfungsordnung darfst Du in den Veranstaltungen des FB 05 im Wintersemester prinzipiell drei, im Sommersemester prinzipiell zwei Termine verpassen. Solltest Du öfter fehlen, bleibt aber bei bis zu 50% besuchten Sitzungen Dein Prüfungsanspruch erhalten – allerdings darf der Dozent für jede zusätzlich verpasste Sitzung eine Kompensationsleistung seiner Wahl von Dir einfordern. In den Vorlesungen des FB 02 gilt zumeist keine Anwesenheitspflicht. Wie genau die Anwesenheitsregelung aussieht, unterscheidet sich also in den verschiedenen Fachbereichen und kann in der Prüfungsordnung nachgelesen werden.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?

  • Zunächst musst Du schauen, ob Du diese Note mit den anderen aus demselben Modul ausgleichen kannst, sodass die gesamte Modulnote mindestens fünf Punkte beträgt. Ist dies nicht der Fall, darfst Du die nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholen. Bestehst Du das erste Mal also nicht, kommst Du in die Ausgleichsprüfung. Ist die nicht bestandene Prüfungsform eine Hausarbeit, ist die Ausgleichsprüfung hier üblicherweise die Überarbeitung der Hausarbeit. Bestehst Du auch die Ausgleichsprüfung nicht, hast Du in der Wiederholungsprüfung die Möglichkeit die Prüfung ein letztes Mal zu bestehen. Beachte jedoch, dass die Wiederholungsprüfung sich auf das gesamte Modul bezieht und dementsprechend länger dauert (i.d.R. 180 Minuten). Bezüglich des FB 02 hast Du grundsätzlich drei Versuche, ohne dass sich die Noten beeinflussen. Weitere Informationen findest Du in der jeweiligen Modulbeschreibung Deiner Veranstaltung.

Was ist eine Hausarbeit?

  • Eine Hausarbeit ist im Grunde eine Form der schriftlichen Leistungserbringung und beinhaltet inhaltlich die Ausarbeitung eines in Absprache mit dem Dozenten festgelegten Themas – meistens greift man hierbei auf Inhalte aus dem belegten Seminar zurück. Im Bachelorstudium beträgt die erforderte Länge regulär 12-15 und im Master 15-18 Seiten. Es lohnt sich auch auf den Institutswebsites nachzuschauen, ob der jeweilige Dozent dort eine Handreichung hochgeladen hat.
  • Für Unterstützung und bei weiteren Fragen kannst Du Dich an die individuelle Schreibberatung wenden: https://www.uni-giessen.de/fbz/zentren/zfbk/schreibzentrum/schreibberatung.

Wie genau funktioniert die Fernleihe (Bibliothek)?

  • Bei der Fernleihe werden Bücher oder andere Medien, die in Gießen nicht vorrätig sind, von einer anderen Bibliothek bestellt und Du kannst diese dann ausleihen. Für die Durchführung einer Fernleihe brauchst Du Deine Chipkarte, ein eingerichtetes Fernleihkonto und ein Passwort für das Ausleihkonto. Falls Du nicht die Online-Fernleihe nutzen willst, kannst Du Deine Fernleihe auch mit dem Fernleihschein vor Ort durchführen. Die Einrichtung eines Fernleihkontos kannst Du an der Ausleihtheke der Universitätsbibliothek oder in einer der Zweibibliotheken erledigen. Wenn Du weißt, dass Du dieses Konto öfters verwenden willst, ist es sinnvoll direkt eine ausreichende Gebühr einzuzahlen. Jede Bestellung kostet 1,50€.
  • Bei der Online-Fernleihe erfolgt die Bestellung über das Katalogportal. Führe ganz normal Deine Recherche durch. Falls Du ein Buch in der Fernleihe findest, wird der Vorgang online abgewickelt und der Betrag von Deinem Konto abgebucht.
  • Bei weiteren Fragen bietet die Universitätsbibliothek auch Schulungen zur Online-Fernleihe an.
  • Um mit dem Fernleihschein auszuleihen, muss Dein Konto nicht mit einem Betrag aufgeladen werden, da Du Dir für 1,50€ einen Fernleihschein an der Ausleihtheke der Universitätsbibliothek kaufst. Dort trägst Du die relevanten Informationen zu Deiner Fernleihe ein und gibst den Schein ab.
  • Sowohl die Online-Fernleihe als auch die mit dem Fernleihschein dauern ca. 2-3 Wochen. Sobald Dein Medium angekommen ist, erhältst Du eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Leihfrist beträgt in der Regel 28 Tage und kann zweimal verlängert werden. Falls die jeweilige Bibliothek der Verlängerung nicht zustimmt, kannst Du zur Rückgabe aufgefordert werden.

Wie kann ich einen Leistungsnachweis beantragen?

  • Um einen Leistungsnachweis (Transcript of Records) zu beantragen, musst Du die Internetseite des Prüfungsamts aufrufen: https://www.uni-giessen.de/fbz/paemter/gwiss. Gehe auf die Seite der jeweiligen Sachbearbeiterin Deines Studiengangs und klicke dort das Formular Leistungsnachweise an. Fülle die nötigen Informationen aus und sende das Formular mit einem Klick ab. Den Leistungsnachweis kannst Du Dir eine Woche später im Prüfungsamt (zu den Sprechzeiten) abholen.

Wo kann ich den Gültigkeitsbereich meines Semestertickets einsehen? Welches Anschlussticket brauche ich, wenn ich die Grenzen des Tickets überschreite?

Chipkarte:

  • https://www.uni-giessen.de/de/fbz/svc/hrz/svc/ident/ckjlu

Was kann ich machen, wenn ich meine Chipkarte verloren habe?

  • Wenn Du Deine Chipkarte verloren hast, musst Du sie zunächst einmal sperren lassen, um eventuellem Missbrauch vorzubeugen. Im Anschluss kannst Du dann einen neuen Studentenausweis beantragen – sowohl die Sperrung als auch die Beantragung kannst Du bequem online erledigen. Insgesamt entstehen Dir für die Ausstellung eines neuen Studentenausweises Kosten von 50€, die Du per Überweisung bezahlen musst. Die neue Chipkarte musst Du dann persönlich und mit Vorlage Deines Personalausweises beim Studierendensekretariat abholen. Die Links zu den notwendigen Formularen findest Du hier: https://chipkarte.hrz.uni-giessen.de/formulare.html.  

Was ist das MuG?

  • MuG steht für Mitteilungen der Universität Gießen. Auf der Seite findest Du alle notwendigen Downloads über die Uni und die verschiedenen Studiengänge. Die aktuellsten Versionen der Prüfungsordnung, Modulbeschreibungen und ähnliche Dokumente sind immer im MuG vorhanden. Dort findest Du auch eine Übersicht über verschiedene Versionen, wenn z.B. die Studienordnung verändert wird.