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15. Kann ich ein Praktikum vor Studienbeginn machen?

Ja, das Orientierungspraktikum (150h) kann schon vor dem Studienbeginn absolviert und dann anerkannt werden; ähnlich wie das Pflegepraktikum in der Medizin. Das BQT I (240h) kann NICHT vorab durchgeführt werden, da dafür eine Mindestanforderung von 60 CP Studienleistungen erbracht worden sein muss.

Die Kriterien an die Einrichtung sind genauso, wie wenn das OPrak erst im Studium absolviert wird (siehe auch Frage 4!) :

Orientierungspraktikum:

  1. Interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder
  2. anderen Einrichtungen, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit im Mitelpunkt stehen
Inhalte des Orientierungspraktikums müssen sein:
  1. erste Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung gewährt und
  2. grundlegende Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie strukturelle Maßnahmen zur Patientensicherheit gezeigt
Es ist darüberhinaus wichtig, dass in der/n Einrichtunge/n, in der/nen Sie das Praktikum ableisten wollen, PsychologInnen arbeiten.
Die Einrichtung muss zum Ende ein Zeugnis ausstellen, aus dem die Tätigkeiten, der Umfang und die Daten eindeutig hervorgehen. Am einfachsten ist eine Anerkennung des vorab geleisteten Praktikums, wenn die Einrichtung Ihnen unsere Bescheinigung unterzeichnet. Diese können Sie auch vorab nutzen, um gemeinsam mit der Einrichtungsleitung zu überprüfen, ob die Einrichtung geeignet ist.

Es können ausschließlich in Deutschland bzw. unter deutschen Recht absolvierte Praktika anerkannt werden!

Seit einer Änderung der PsychThApprO im Juni 2023 ist es nicht mehr notwendig, dass in der Einrichtung Psych. PsychotherapeutInnen oder KiJu-TherapeutInnen arbeiten. Für die BQT I gilt das aber weiterhin!