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6. Kann ich das Praktikum auf verschiedene Einrichtungen aufteilen?

Variante A:

Ja, Sie können Ihr Praktikum in verschiedene Institutionen aufteilen. Die Mindeststundenzahl in einer Einrichtung ist hierbei 150 Stunden. Ferner steht es Ihnen frei Praktika in Teilzeit auch während des Semesters zu absolvieren.

Variante B:

Variante B ist schon zweiteilig vorgegeben als OPrak und BQT I. Sie können diese beiden Praktikumsteile in verschiedenen Einrichtungen ableisten, sie können aber auch am Stück (380 Std in einem Unternehmen) geleistet werden. OPrak oder BQT I können nicht weiter unterteilt werden.

 

was bedeutet Variante A oder B?