4. Praktische Ausbildung
- Die praktische Ausbildung beginnt nach Ableistung der psychiatrisch-klinischen Tätigkeit. Sie beinhaltet eine eigene verhaltenstherapeutische Behandlungstätigkeit in den Räumlichkeiten der verhaltenstherapeutischen Ambulnaz im Umfang von mindestens 600 Behandlungsstunden, die sich ca. auf 15 – 20 Patientinnen/ Patienten verteilen.
- Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Zwischenprüfung, die als "Therapieprobe" (exemplarische Behandlungsstunde) mit anschließendem fallbezogenen Prüfungsgespräch konzipiert ist.
- Alle Behandlungen erfolgen unter regelmäßiger Supervision einer anerkannten Supervisorin/ eines anerkannten Supervisors.
Insgesamt müssen mindestens 100 Gruppen-Supervisionsstunden und mindestens 50 Einzel-Supervisionsstunden, bei mindestens drei Supervisoren absolviert werden.
Für die Gruppensupervision werden feste Gruppen gebildet, die über 2 Jahren mit einer Supervisorin/ einem Supervisor zusammen arbeiten. Sie finden in der Verhaltenstherapeutischen Ambulanz in Gießen statt (i.d.R. 14-tägig wochentags, ab 18.00 Uhr).
Eine Liste anerkannter Supervisorinnen und Supervisoren finden Sie hier.