Inhaltspezifische Aktionen

Anmeldung und Kontakt

Anmeldung

Wir sind keine Notfallambulanz und bitten daher immer um eine vorherige Kontaktaufnahme zur Terminvergabe!

Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an die zuständige Versorgungsklinik:

Universitätsklinikum Marburg (zuständig für die Landkreise Marburg-Biedenkopf, Gießen und Wetteraukreis): 06421 58-66471 oder 06421 58-65200
Vitos Klinik Herborn (zuständig für die Landkreise Lahn-Dill-Kreis, Altenkirchen, Limburg-Weilburg, Siegen-Wittgenstein, Main-Kinzig-Kreis, Westerwald): 02772-504-0

Kontakt

Sie erreichen uns:

Verhaltenstherapeutische Ambulanz für Kinder und Jugendliche
Seltersweg 87
35390 Gießen

Telefon: (0641) 99-26560

Postadresse:

Verhaltenstherapeutische Ambulanz für Kinder und Jugendliche
Südanlage 30
35390 Gießen

Telefonische Erreichbarkeit Empfang:

Rufnummer: 0641 99 26560

Montag-Donnerstag 08:00- 19:00 Uhr
Freitag 08:00- 16:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Sprechzeiten zur Vereinbarung von Erstgesprächen

Rufnummer: 0641 99 26570

Für die Vergabe eines Sprechstundentermins haben wir eine spezielle Telefonsprechzeit, in der diese Termine vergeben werden.
Die Zeiten sind: 

Di - Do jeweils von 14-16 Uhr

Aus organisatorischen Gründen werden Sprechstunden nur in dieser Zeit unter dieser Nummer vergeben. Bitte versuchen Sie es öfter, die Leitung ist sehr nachgefragt.

Erster Termin

Zum ersten Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit

  • Versichertenkarte

  • alle Schulzeugnisse (in Kopie)

  • Gelbes Kinderuntersuchungsheft (Kinderarzt)

  • Wenn vorhanden Vorbefunde von Ärzten oder Therapeuten

 

Einverständnis bei getrennt lebenen Eltern

Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht benötigen wir eine Einverständniserklärung des Sorgeberechtigen, der nicht beim ersten Termin mit anwesend ist. Auch wenn die Begleitung zum ersten Termin durch eine nicht sorgeberechtigte Person stattfindet benötigen wir eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten.

  • Die Einverständniserklärung finden Sie hier.

 

Jugendliche

Jugendliche ab 16 Jahren können in begründeten Ausnahmefällen auch ohne Begleitung der Eltern zum ersten Termin kommen. Nähere Informationen sind hier zu finden.