Anmeldung und Kontakt
- Anmeldung
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Wir sind keine Notfallambulanz und bitten daher immer um eine vorherige Kontaktaufnahme zur Terminvergabe!
Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an die zuständige Versorgungsklinik:
Universitätsklinikum Marburg (zuständig für die Landkreise Marburg-Biedenkopf, Gießen und Wetteraukreis): 06421 58-66471 oder 06421 58-65200
Vitos Klinik Herborn (zuständig für die Landkreise Lahn-Dill-Kreis, Altenkirchen, Limburg-Weilburg, Siegen-Wittgenstein, Main-Kinzig-Kreis, Westerwald): 02772-504-0
- Kontakt
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Sie erreichen uns:
Verhaltenstherapeutische Ambulanz für Kinder und Jugendliche
Seltersweg 87
35390 GießenTelefon: (0641) 99-26560
Postadresse:
Verhaltenstherapeutische Ambulanz für Kinder und Jugendliche
Südanlage 30
35390 GießenTelefonische Erreichbarkeit Empfang:
Rufnummer: 0641 99 26560
Montag-Donnerstag 08:00- 19:00 Uhr
Freitag 08:00- 16:00 UhrAußerhalb dieser Zeiten können Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Sprechzeiten zur Vereinbarung von Erstgesprächen
Rufnummer: 0641 99 26570
Für die Vergabe eines Sprechstundentermins haben wir eine spezielle Telefonsprechzeit, in der diese Termine vergeben werden.
Die Zeiten sind:Di - Do jeweils von 14-16 Uhr
Aus organisatorischen Gründen werden Sprechstunden nur in dieser Zeit unter dieser Nummer vergeben. Bitte versuchen Sie es öfter, die Leitung ist sehr nachgefragt.
- Erster Termin
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Zum ersten Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit
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Versichertenkarte
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alle Schulzeugnisse (in Kopie)
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Gelbes Kinderuntersuchungsheft (Kinderarzt)
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Wenn vorhanden Vorbefunde von Ärzten oder Therapeuten
Einverständnis bei getrennt lebenen Eltern
Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht benötigen wir eine Einverständniserklärung des Sorgeberechtigen, der nicht beim ersten Termin mit anwesend ist. Auch wenn die Begleitung zum ersten Termin durch eine nicht sorgeberechtigte Person stattfindet benötigen wir eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten.
- Die Einverständniserklärung finden Sie hier.
Jugendliche
Jugendliche ab 16 Jahren können in begründeten Ausnahmefällen auch ohne Begleitung der Eltern zum ersten Termin kommen. Nähere Informationen sind hier zu finden.
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