Behandlungsangebot
Mit welchen Problemen kann man sich an uns wenden? Wie ist der Ablauf einer Behandlung? Was kostet eine Behandlung? Diese Fragen werden hier beantwortet.
Behandlungsangebot
- Angebot
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Mit welchen Problemen kann man sich an uns wenden?
Wir bieten Behandlungen für Kinder und Jugendliche vom Kindergartenalter bis zur Volljährigkeit an. Wir behandeln alle psychischen Störungen und Probleme.
Beispiele hierfür sind:
- Starke Ängste
- Selektiver Mutismus
- Stimmungsprobleme
- Einnässen oder Einkoten
- Essstörungen
- Konzentrationsprobleme, starke Unruhe und Impulsivität (ADHS)
- Oppositionelles, trotziges oder aggressives Verhalten
- Probleme mit Gleichaltrigen
- Quälende wiederkehrende Gedanken und Rituale (Zwänge)
- Tic-Störungen
- Dissoziative Störungen
- Belastungsreaktionen nach einem traumatischen Erlebnis
- Schlafstörungen
Da wir ausschließlich ambulant arbeiten, gibt es Störungen, die wir nicht behandeln können. Dazu gehören insbesondere Notfälle, wie eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung, die eine stationäre Behandlung in einer Klinik erfordern.
Liegen neben der psychischen Störung somatische Erkrankungen vor, arbeiten wir eng mit dem zuständigen Facharzt zusammen.
- Starke Ängste
Behandlungsablauf
- Ablauf
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Wie ist der Ablauf einer Behandlung?
Zunächst wird ein Termin für eine orientierende Sprechstunde mit der Therapeutischen Leitung der Ambulanz vereinbart. In diesem ersten Gespräch wird zunächst mit dem Kind oder Jugendlichen und mindestens einem Sorgeberechtigten ein Gespräch geführt. In diesem wird ein Überblick über die Problematik gewonnen, und gemeinsam werden Therapiemöglichkeiten und Ziele für die Behandlung besprochen.
Wird eine Behandlung geplant, startet die Therapie, sobald ein Therapieplatz zur Verfügung steht. In weiteren Terminen mit dem behandelnden Therapeuten erfolgen die ausführliche Diagnostik und Therapieplanung (sogenannte Probatorik) mit dem Kind oder Jugendlichen und den Bezugspersonen. Für jeden wird individuell ein Behandlungsplan erstellt, der auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist und wissenschaftlich fundierte Methoden umfasst. Wenn die Voraussetzungen für die Durchführung einer Psychotherapie erfüllt sind, wird ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt. Die Eltern und bei Bedarf weitere Bezugspersonen werden in der Regel aktiv durch begleitende Gespräche und Übungen in die Psychotherapie mit einbezogen.
Die Dauer der Therapie richtet sich nach der Komplexität der Symptomatik und den Zielen, die im Rahmen der Therapie erreicht werden sollen. In verschiedenen Therapieabschnitten (Kurzzeittherapie 1, Kurzzeittherapie 2 und Langzeittherapie) können bis zu 60 Einzelstunden und 15 Stunden mit Bezugspersonen beantragt werden.
Behandlungskosten
- Kosten
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Was kostet eine Behandlung?
Die Behandlungskosten in der Ambulanz werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zum Erstgespräch bringen Sie daher bitte die Versichertenkarten des Kindes oder Jugendlichen mit.