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Anerkennung von Studienleistungen

Möglichkeiten zur Anrechnung bereits erbrachter Leistungen

Studierende, die einen Wechsel in ein Lehramtsstudium beabsichtigen, können einen Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen stellen. Studien- und Prüfungsleistungen aus universitären Studien oder Abschlüssen können auf Lehramtsstudiengänge angerechnet werden. Den erforderlichen Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie unter unter diesem Link 

Anträge & Ablauf

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Ablauf des Anrechnungsverfahrens sowie die erforderlichen Anträge  und zuständige Prüfungsstelle.

Immatrikulation an die Justus Liebig-Universität

Sie müssen sich in jedem Fall – unter Beachtung der universitären Immatrikulationskriterien und -fristen – für den von Ihnen gewünschten Lehramtsstudiengang an die Universität in Gießen bewerben.

Spätestens nach erfolgreicher Immatrikulation reichen Sie  bitte Ihr Stammdatenblatt sowie gegebenenfalls weitere Leistungsnachweise (in beglaubigter Kopie) ein. Sie erhalten nach Prüfung Ihrer Unterlagen eine detaillierte Anrechnung. Eine Übersicht der Vorgehensweise bei der Anrechnung von Studienleistungen finden Sie rechts im Downloadbereich.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Den Ablauf des Anrechnungsverfahrens sowie den Antrag auf Anrechnung können Sie nachfolgend herunterladen.