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Berufsfeldpraktikum

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zum Berufsfeldpraktikum (06-MA-KSS-09), diese Angaben gelten für alle Studierende mit Studienbeginn ab WS 21/22. Nebenabsprachen und Corona-bedingte Abweichungen der hier geschilderten Bedingungen für Studierende mit Studienbeginn zu einem früheren Zeitpunkt bleiben hiervon unberührt.

FAQ´s - Häufig gestellte Fragen zum Berufsfeldpraktikum im Studiengang „Klinische Sporttherapie und Sportphysiologie“

 

Wie sehen die Rahmenbedingungen laut Modulordnung aus?

 

  1. Im Pflicht- und Wahlpraktikum leisten Sie insgesamt 240 Präsenzstunden. Die Praktikumszeit wird über 120 Stunden als Pflichtpraktikum entweder in einer kooperierenden Einrichtung des Leistungssports (Olympiastützpunkt, professioneller Sportverein) oder einer Rehabilitationsklinik (Südpark-Klinik in Bad Nauheim oder anderen Kliniken) durchgeführt. Die übrigen 120 Stunden können in der gleichen Einrichtung oder einer frei gewählten Einrichtung als Wahlpraktikum mit engem Bezug zu einem studienfachbezogenen Berufsfeld durchgeführt werden.
  2. Die Modulabschlussnote beruht zu 100% auf der Bewertung der Praktika (50% Pflichtpraktikum, 50% Wahlpraktikum)

 Wie ist der Ablauf im Modul Berufsfeldpraktikum bzgl. des Wahlpraktikums?

 

  1. Fristgerechte Flexnow-Anmeldung für die Veranstaltung Berufsfeldpraktikum zum 2. Fachsemester

  2. Antrag auf Genehmigung des Wahlpraktikums durch Abgabe des entsprechenden Formulars bis zu 2 Wochen vor dem geplanten Praktikumsbeginn bei dem Praktikumsausschuss KSS.
  3. Bewertung des Praktikums mit Hilfe der entsprechenden Beurteilungs-Vorlage durch den/die Praktikumsbetreuer/-in der Praktikumseinrichtung

Wie ist der Ablauf im Modul Berufsfeldpraktikum bzgl. des Pflichtpraktikums?

 

  • Fristgerechte Flexnow-Anmeldung für die Veranstaltung Berufsfeldpraktikum zum 2. Fachsemester
  • Teilnahme an einer Bedarfsermittlung (Klinik vs. Leistungssport, Zeitraum) zu Beginn des 2. Fachsemesters
  • Zuteilung eines Praktikumplatzes, ggfs. per Los. Im Anschluss Möglichkeit eines zeitlich befristeten Tausches mit KommilitonenInnen. Mitteilung über den Tausch an den Praktikumsverantwortlichen.
  • Antritt des Praktikums (regelmäßig im Zeitraum Vl-freie Zeit nach dem 2. und 3. FS)
  • Bewertung des Praktikums mit Hilfe der entsprechenden Beurteilungs-Vorlage durch den/die Praktikumsbetreuer/-in der Praktikumseinrichtung

In welchen Bereichen könnten mögliche (Wahl-)Praktikumsstellen liegen? 

 

Für  Berufs-  und  Tätigkeitsfeldpraktika  eignen  sich  alle  Betriebe  und  andere  Einrichtungen  zukünftiger  Berufsfelder  des  Studienganges  KSS,  die  sich  mit  bewegungs-  und gesundheitswissenschaftlichen  Anwendungs-  und  Forschungsgebieten  befassen.  In  der  Regel  werden  Tätigkeiten in 

 

  • Rehabilitationskliniken
  • Ambulanten Rehabilitationseinrichtungen
  • Zertifizierten Fitnessstudios
  • der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Vereinen und Verbänden
  • bei Krankenkassen

anerkannt. Konkrete Beispiele und Anregungen zu möglichen Praktikumsstellen erhalten Sie durch Einsicht des Praktikumsportals  (s. Präsentation Begrüßungsveranstaltung)

 Ist das Praktikum zeitlich teilbar?

 

  • Im Falle des Pflichtpraktikums nicht. Hier werden die 120 Stunden in der Regel auf einen Abschnitt von 3 konsekutiven Wochen á 5 Werktagen verteilt.
  • Im Falle des Wahlanteils ja. Insgesamt sind 120 Stunden zu akkumulieren.

Meine Praktikumseinrichtung benötigt eine Bescheinigung von der Universität, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Woher bekomme ich diese Bescheinigung?

 

Bitte wenden Sie sich an den Praktikumsausschuss KSS unter Angabe

 

  1. des Namens und der Anschrift der Einrichtung
  2. des Namens eines/er Ansprechpartners/In bzw. Betreuers/In in der Einrichtung

Der Praktikumsausschuss KSS kann Ihnen dann eine Bescheinigung ausstellen.


Können Praktika oder andere Berufstätigkeiten, die vor dem Master-Studium absolviert worden sind, rückwirkend anerkannt werden?

 

Im Einzelfall, teilweise ja. Dies ist jedoch an folgende Bedingungen geknüpft:

 

  • Eine Anerkennung kann lediglich auf das Wahlpraktikum erfolgen
  • Praktikum und/oder Berufstätigkeit: Ihre Tätigkeit erfolgte in einem der oben unter "In welchen Bereichen könnten mögliche (Wahl-)Praktikumsstellen liegen?" genannten Bereiche
  • Im Falle einer Berufstätigkeit: Es ist erkennbar, dass Sie in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern Ihrer Einrichtung (ähnlich wie im Praktikum) aktiv waren
  • Im Falle eines Praktikums: Ihr Praktikum erfolgte freiwillig und wurde nicht zuvor als Pflichtleistung in eine andere Ausbildung/in ein anderes Studium (Bachelorstudium) eingebracht

 

In jedem Fall ist hierzu ein formloser Antrag an den Vorsitzenden des Praktikumsausschusses für den Master-Studiengang KSS (zur Zeit Herr Prof. Krüger) zu stellen, zu richten bitte zu Händen von Herrn Dr. Pilat. Kopien der entsprechenden Bescheinigungen der geleisteten Praktika/Tätigkeiten sind dem Schreiben beizulegen.

 

Kann das Praktikum im Ausland durchgeführt werden?

 

Ein Praktikum ist prinzipiell auch im Ausland durchführbar, hier wird jedoch eine vorherige persönliche Absprache mit einem Berufsfeldpraktikumsbeauftragten dringend empfohlen. Des Weiteren muss der Praktikumsantrag vorher durch den Modulverantwortlichen bewilligt werden. Für die Kontaktaufnahme, Organisation etc. ist der Studierende selbst verantwortlich. Eine entsprechende Beratung erfolgt über zentrale Beratungsstellen: http://www.uni-giessen.de/cms/internationales/auslandsstudium/auslandspraktikum.