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Finanzielles

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Erasmus-Mobilitätszuschuss

ERASMUS-Stipendien sind keine Vollstipendien, sondern nur Mobilitätszuschüsse, die die Mehrkosten bei einem Auslandsaufenthalt ausgleichen helfen sollen. Im WS 01/02 erhielten ERASMUS-Studenten /Studentinnen an der JLU-Giessen z.B. € 100 , - pro Monat. Die Höhe des Zuschusses richtet sich u.a nach der Zahl der Bewerber. Antragsformulare zum ERASMUS-Mobilitätszuschuss werden vom Akademischen Auslandsamt online zur Verfügung gestellt. Die Antragsstellung sollte in Absprache mit den ECTS-Koordinatoren des Fachbereiches erfolgen.
Mit der Annahme des ERASMUS-Mobilitätszuschusses verpflichten Sie sich, den an der Gasthochschule für Sie vorgesehenen Studienplan einzuhalten. Die in der definitiven Fassung des 'Learning Agreement' aufgeführten Kurse sind also verbindlich zu belegen. Das heißt, Sie müssen diese Kurse durchgehend besuchen und an den entsprechenden Prüfungen teilnehmen.

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Auslands-BAföG

Es gibt die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beantragen. Sie erhalten dann einen etwas höheren BAFÖG-Satz als denjenigen, den Sie im Inland erhalten würden. Ab dem WS 2001/2002 gibt es für ein Studium innerhalb der EU keine Auslandszuschläge auf das BaFöG mehr. Ein Zuschuss auf Reisekosten, Krankenversicherung und Studiengebühren wird weiterhin geleistet. Ein Antrag auf Auslands-BAföG sollte so früh wie möglich beim BAföG-Amt gestellt werden.

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Rückerstattung des Semesterticket-Beitrags

Sobald die Auslandsplätze vergeben sind und die Anmeldung bei den einzelnen Partneruniversitäten angelaufen ist, können Sie sich beim ERASMUS-Büro eine deutsche Erklärung über die Teilnahme am ERASMUS-Studentenmobilitätsprogramm abholen. Nach Vorlage dieser Erklärung beim AStA können Sie sich dann den Anteil des Semestertickets an den Studiengebühren zurückerstatten lassen.